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Verzögerungsrüge § 198 GVG

Der Charly

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Juli 2007
Beiträge
539
Nach meiner gestrigen Erfahrung beim LSG Bayern bezüglich der Klage gegen den Freistaat wegen langer Verfahrensdauer wollte ich alle daran erinnern das sie bitte nicht vergessen das Gericht zu rügen.

Ohne diese offizielle Rüge machen es sich dir Gerichte bei einer Klage wegen überlangem Gerichtsverfahren ganz einfach!

Also wer sein Verfahren beschleunigt haben möchte oder später so gar auf Schadenersatz klagen will muss unbedingt dies Rüge an das für ihn zuständige Gericht schicken!

http://de.wikipedia.org/wiki/Verz%C3%B6gerungsr%C3%BCge
http://dejure.org/gesetze/GVG/198.html

Grüssle Charly
 
Hallo Charly (und alle Anderen Wissenden),

nur einmal zum Verständnis für mich ....ich kann das aus den Urteilen die ich gelesen habe nicht wirklich erkennen...

Ist ein überlanges Verfahren, wenn schon Eine (oder mehrere) Verhandlungen stattgefunden haben gegeben oder auch bei der Ansetzung eines 1. Termins überhaupt ?

ich warte seit 4 Jahren auf einen Gerichtstermin beim Sozialgericht, bisher haben nur die üblichen Schriftwechsel nach einem Widerspruch stattgefunden...der letzte Schriftwechsel war vor 1,5 Jahren ...

Die unwissende
Louise
 
Hallo Louise,

Du bist aber geduldig;)

Wenn seitens des Gerichts innerhalb von 6 Monaten gar nichts passiert, Verzögerungsrüge erheben. Dann wissen sie eigentlich, dass hier nicht mehr gespaßt wird. Dannach würde ich auch unabhängig von irgendwelchen Ermittlungen/Tätigkeiten des Gerichts wieder alle 6 Monate Verzögerungsrüge erheben, wenn ein Ende in der Instanz nicht sichtbar ist.

Habe ich in meinem laufenden Verfahren 3 Mal gemacht und bin jetzt auf dem Weg zum Entschädigungsverfahren, wobei die erste Instanz immer noch nicht abgeschlossen ist - sind ja auch wirklich schwierige medizinische Sachverhalte zu ermitteln:rolleyes: dat dauert halt!

Gruß
tamtam
 
Hallo Louise

Die Gerichte erkennen bei der Entschädigungsklage nur die Zeit ab der Klage an, sprich das Verwaltungsverfahren zählt dabei nicht und Verzögerungen die du oder dein Rechtsanwalt verursacht haben werden auch nicht anerkannt.

Aus diesem Grund kann ich jedem der von der BG oder anderen Stellen verarscht wird in dem das Verwaltungsverfahren ewig in die Länge gezogen wird, nur raten einfach Untätigkeitsklage erheben und ab da zählt es als Gerichtsverfahren.

Ich hab den Damen und Herren Richter gestern auch klar ins Gesicht gesagt das die langen Zeiten bis es zur Klage kommt nur auf das korrupte Verhalten deutscher Richter zurück zu führen ist.

Hat denen absolut nicht gepasst!

Grüssle Charly
 
Hallo Charly,

welches Interesse sollte ich haben das Verfahren verzögern zu wollen .. Macht keinen Sinn.

Wir haben unsere Sicht dargelegt, die BG hat ihre Sicht dargelegt, wie geschrieben 2010, und nun warten wir alle ganz geduldig ..

@ tamtam: geduldig wie ein Schaf ... ;)

Mir wurde erklärt von meinem Anwalt, dass es so lange dauert, weil

a) vorrangig ALG II Verfahren
b) Asyl Verfahren

zur Verhandlung kommen.

das geduldige Schaf :D
Louise
 
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