Der Charly
Erfahrenes Mitglied
Nach meiner gestrigen Erfahrung beim LSG Bayern bezüglich der Klage gegen den Freistaat wegen langer Verfahrensdauer wollte ich alle daran erinnern das sie bitte nicht vergessen das Gericht zu rügen.
Ohne diese offizielle Rüge machen es sich dir Gerichte bei einer Klage wegen überlangem Gerichtsverfahren ganz einfach!
Also wer sein Verfahren beschleunigt haben möchte oder später so gar auf Schadenersatz klagen will muss unbedingt dies Rüge an das für ihn zuständige Gericht schicken!
http://de.wikipedia.org/wiki/Verz%C3%B6gerungsr%C3%BCge
http://dejure.org/gesetze/GVG/198.html
Grüssle Charly
Ohne diese offizielle Rüge machen es sich dir Gerichte bei einer Klage wegen überlangem Gerichtsverfahren ganz einfach!
Also wer sein Verfahren beschleunigt haben möchte oder später so gar auf Schadenersatz klagen will muss unbedingt dies Rüge an das für ihn zuständige Gericht schicken!
http://de.wikipedia.org/wiki/Verz%C3%B6gerungsr%C3%BCge
http://dejure.org/gesetze/GVG/198.html
Grüssle Charly