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Verwirrung um Invalidität

Verwirrte

Neues Mitglied
Registriert seit
14 Juni 2016
Beiträge
2
Liebes Forum,

ich habe schon viel gelesen und vieles verstanden, aber trotzdem bin ich noch verwirrt. Da Ihr euren Mitgliedern so toll helft, habe ich mich dazu entschieden, meine Frage in einem neuen Thema zu stellen.

Im Jahr 2013 hatte ich einen Sportunfall, bei welchem ich mich am Sprunggelenk verletzt habe. Ich wurde operiert, bin aber bis heute eingeschränkt.

Daten der Versicherung:
154.000,00 € für den Invaliditätsfall mit Progression 225% (ab 25%)
625,56 € Grundrente ab 25 % Invalidität etc.

Es wurde bereits ein Gutachten eingeholt, in welchen attestiert wird, dass mein Fuß derzeit zu 1/3 eingeschränkt ist.

Laut der Gliedertaxe ist ein Fuß 50% "wert".
Wie ich schon gelernt habe, hätte ich damit eine Invalidität von 16,6666 % (ist das korrekt?)

Damit hätte ich einen Anspruch auf 25.666,66 €, wenn ich alles richtig rechne.

Da dies unter 25 % liegt, haben die Progression und die Grundrente keine Chance.

ABER: Nun steht auch in dem Gutachten, dass mein "Bein" zu 1/3 eingeschränkt ist. Laut Gliedertaxe wäre das (über der Mitte des Oberschenkels) 80% "wert".

Wären dann zu meinen 16,66% noch 26,6% für das Beim zu addieren? Dann hätte ich natürlich über 25 % und damit die Progression und die Grundrente etc.

Wie kann ich dieses 1/3 fürs Bein verstehen?

Ich bedanke mich schon im Voraus für die Hilfe.

Viele Grüße
von einer Verwirrten.
 
Hallo Verwirrte,

herzlich willkommen im Forum für Unfallopfer.

Etwas verstehe ich jetzt nicht so ganz. Der Unfall war 2013 und ein Gutachten
wurde ja jetzt (nahe an der 3-Jahresfrist) erstellt.

Das Gutachten liegt Dir schon vor ? Wieso hat die PUV dann noch nicht gezahlt ?

Wenn Sie denn nach diesem Gutachten zahlt, dann bedeutet es, dass

1/3 Bein (80 %) = 26,66,% Invalidität die Grundlage ist.

Bei Progression 225 wird dann statt dieser 27 %__ 29 % aus der Versicherungssumme bezahlt.

Rechnung 154000 € x 29 % = 44660 € hättest Du zu erwarten.

Nachdem Du anscheinend eine besonders gute Unfallversicherung hast wäre dann tatsächlich auch die
monatliche Rente in Höhe von 625,56 € zu zahlen.
(Allerdings habe ich noch nie gehört dass es schon ab 25 % Invalidität eine Rentenzahlung gibt)

Würde mich sehr freuen, wenn Du Dich wieder meldest.

Gruß Meggy
 
Liebe Meggy,

vielen Dank für deine Ausführungen! Ich bin die ganze zeit nur vom Fuß ausgegangen, weil dort ja die Verletzung war. Dann ist es ja super, dass der Gutachter auch was zum Bein geschrieben hat! Das ist ja selbstverständlich durch die Verletzung auch mit eingeschränkt.

Meine Versicherung hat mich zwar zu diesem Gutachter geschickt, hat aber danach dieses Gutachten durch einen anderen prüfen lassen, der nun sagt dass das Gutachten völliger Quatsch sei und mir überhaupt keine Ivaliditätsleistung zustehe. Um mich nun dagegen zu wehren, wollte ich zumindest mal wissen, um wieviel Geld es überhaupt geht! Auf dem Versicherungsschein steht Grundrente bei 25-49 % Invalidität und Hauptrente ab 50% Invalidität. Ich hab auch noch eine sog. Dynamisierung drinnen.

Weiß jemand, ob man sich zwischen der Einmalzahlung und der Rente entscheiden muss, oder würde das parallel laufen?

Ich zahle jährlich einen satten Beitrag für diese Versicherung und hatte daher die Erwartung, dass ich dafür eine unkomplizierte Abwicklung bekomme. Diese Stellungnahme des zweiten Gutachters ist meines Erachtens eine Frechheit. Die Versicherung hat mich doch selbst zu dem ersten Gutachter hingeschickt. Der Zweite hat mich nichtmal gesehen, sondern hat nur anhand der Akte seinen Stellungnahme geschrieben.

Nochmals vielen Dank für die Hilfe bezüglich dem Bein ud viele Grüße!
 
Hallo zusammen,

bezüglich der Bestimmung meiner Inavalidität bin ich dezeitig auch verwirrt ;-)

Das Gericht hat einen Gutachter bestimmt, der zwar ein für mich sehr gutes Gutachten erstellt hat, aber eine Invaliditätseinschätzung nicht abgeben kann.

Das Gericht hat meinem Anwalt und mir nun 2 Wochen Zeit gegeben. Mein Anwalt will den Gutachter kontaktieren, um zu bitten, eine Einschätzung abzugeben.

Das Problem für den Gutachter wird sicher sein, die Invalidität einzuschätzen, weil vieles außerhalb der Gliedertaxe eingeschätzt werden muss.

Aus der Gliidertaxe steht nur die Sehfeldeinschränkung beidseits mit 30 % fest.

Meine schwer verlaufende Migräne und die kognitiven Einschränkungen wie Merkfähigkeit- und Konzentrationstörung, fehlenden Belastbarkeit, Ermüdbarkeit, ect. müssen außerhalb der Gliedertaxe eingeschätzt werden und zu den 30 % dazugerechnet werden.

Hat jemand einen Tipp, wie ich nun zu dieser Einschätzung gelangen kann.

Was ist, wenn der Gutachter keine Einschätzung abgibt?

Mein Anwalt meint, dass man sich auch an die GdB-Werte halten könnte.

Wie seht ihr das?

LG Rosi70
 
Hallo Verwirrte,

ich bin auch sprunggelenksgeschädigt, bekam 3/10 Fusswert entschädigt.

Welche Verletzungen hattest du, dass du auf 1/3 Fuss-, ev. Beinwert kommst?

Liebe Grüße, Hedi.
 
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