Hallo,
ich habe eine Frage. Darf ein Gutachten zur Neubemessung der Invalidität, welches nach Ablauf der Dreijahresfrist erstellt wurde, verwertet werden? Dass der Termin zur Untersuchung nur einige Tage nach Fristablauf liegen würde wußte ich ca einen Monat vor der Untersuchung. Bin aber trotzdem hingegangen mit dem Erfolg, dass eine geringere Invaliditätsquote festgestellt wurde. Darf sich die Versicherung dieses neue Ergebnis jetzt tatsächlich verwerten, oder ist dieses Gutachten schlichtweg gegenstandslos
ich habe eine Frage. Darf ein Gutachten zur Neubemessung der Invalidität, welches nach Ablauf der Dreijahresfrist erstellt wurde, verwertet werden? Dass der Termin zur Untersuchung nur einige Tage nach Fristablauf liegen würde wußte ich ca einen Monat vor der Untersuchung. Bin aber trotzdem hingegangen mit dem Erfolg, dass eine geringere Invaliditätsquote festgestellt wurde. Darf sich die Versicherung dieses neue Ergebnis jetzt tatsächlich verwerten, oder ist dieses Gutachten schlichtweg gegenstandslos