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Verwertung eines Gutachtens nach Fristablauf

Kuki

Nutzer
Registriert seit
16 Nov. 2007
Beiträge
1
Hallo,
ich habe eine Frage. Darf ein Gutachten zur Neubemessung der Invalidität, welches nach Ablauf der Dreijahresfrist erstellt wurde, verwertet werden? Dass der Termin zur Untersuchung nur einige Tage nach Fristablauf liegen würde wußte ich ca einen Monat vor der Untersuchung. Bin aber trotzdem hingegangen mit dem Erfolg, dass eine geringere Invaliditätsquote festgestellt wurde. Darf sich die Versicherung dieses neue Ergebnis jetzt tatsächlich verwerten, oder ist dieses Gutachten schlichtweg gegenstandslos
 
Hallo Kuki,

meiner Meinung nach eigentlich wertlos das Gutachten, weil nach Ablauf der Frist erstellt.

Das vorhergehende Gutachten muss nun die Grundlage bilden. Hast du die Versicherung darauf hingewiesen? Was sagt/schreibt die PUV dazu?

Gruß Jens
 
Hallo,
Die Frage dürfte eine Rolle spielen, ob Du mit der Teilnahme an der Begutachtung nicht einen Fehler begangen hast. Wenn die Frist vorbei ist, dann ist sie vorbei und mit der Teilnahme nach Fristablauf werden sie dies garaniert als stillschweigende Duldung oder so ähnlich auslegen. Wenn das Ergebnis positiv gewesen wäre, hättest Du sicher auch auf dem Ergebnis bestanden. Da wirst Du sicher Hilfe von einem Anwalt benötigen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

die andere Seite ist wieder die, wenn das Gutachten höher ausgefallen wäre hätte die Versicherung auch das alte Gutachten zur Bemessung genommen.

Da ist zu viel hätte und wenn drinnen. Den anwaltlichen Rat würde ich in diesem Fall sowieso dazu heranziehen.

Kuki sollte das Gutachten sofort anfechten bzw. nicht anerkennen. Ob wegen dem Inhalt oder der Gültigkeit wegen der Erstellung sollte ein Anwalt entscheiden.

Auf jeden Fall in den nachschauen welche Fristen zu beachten sind.

Gruß Jens
 
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