Hallo zusammen,
muss sich eine Behörde an die Verwaltungsvorschriften halten? Es heißt ja, sie haben keine Außenwirkung, aber was genau heißt das?
Wenn zB im Anerkennungsbescheid einer MdE nur Diagnosen festgehalten wurden, also ohne genaue Beeinträchtigungen, kann dann die MdE überhaupt geändert werden, wenn folgendes in den VVen dazu steht?:
"... Zur Feststellung einer wesentlichen Änderung ist zwingend erforderlich, dass bereits im Erstbescheid über die Gewährung bzw. Nichtgewährung eines Unfallausgleichs die Unfallfolgen konkret genannt werden. Nur wenn diese sich ändern, ist ggf. die Minderung der Erwerbsfähigkeit neu einzuschätzen. Ausschließlich durch Vergleich mit dem letzten, einer Verwaltungsentscheidung zugrunde gelegten Gutachten ist es möglich, einen Besserungs- oder Verschlimmerungsnachweis zu führen."
Was ist eure Meinung? Oder hat jemand vielleicht schon Erfahrungen diesbezüglich gemacht?
Danke!
Gruß P U
muss sich eine Behörde an die Verwaltungsvorschriften halten? Es heißt ja, sie haben keine Außenwirkung, aber was genau heißt das?
Wenn zB im Anerkennungsbescheid einer MdE nur Diagnosen festgehalten wurden, also ohne genaue Beeinträchtigungen, kann dann die MdE überhaupt geändert werden, wenn folgendes in den VVen dazu steht?:
"... Zur Feststellung einer wesentlichen Änderung ist zwingend erforderlich, dass bereits im Erstbescheid über die Gewährung bzw. Nichtgewährung eines Unfallausgleichs die Unfallfolgen konkret genannt werden. Nur wenn diese sich ändern, ist ggf. die Minderung der Erwerbsfähigkeit neu einzuschätzen. Ausschließlich durch Vergleich mit dem letzten, einer Verwaltungsentscheidung zugrunde gelegten Gutachten ist es möglich, einen Besserungs- oder Verschlimmerungsnachweis zu führen."
Was ist eure Meinung? Oder hat jemand vielleicht schon Erfahrungen diesbezüglich gemacht?
Danke!
Gruß P U