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Verwaltungsvorschriften

Paul Udo

Mitglied
Registriert seit
3 Feb. 2016
Beiträge
79
Hallo zusammen,

muss sich eine Behörde an die Verwaltungsvorschriften halten? Es heißt ja, sie haben keine Außenwirkung, aber was genau heißt das?
Wenn zB im Anerkennungsbescheid einer MdE nur Diagnosen festgehalten wurden, also ohne genaue Beeinträchtigungen, kann dann die MdE überhaupt geändert werden, wenn folgendes in den VVen dazu steht?:

"... Zur Feststellung einer wesentlichen Änderung ist zwingend erforderlich, dass bereits im Erstbescheid über die Gewährung bzw. Nichtgewährung eines Unfallausgleichs die Unfallfolgen konkret genannt werden. Nur wenn diese sich ändern, ist ggf. die Minderung der Erwerbsfähigkeit neu einzuschätzen. Ausschließlich durch Vergleich mit dem letzten, einer Verwaltungsentscheidung zugrunde gelegten Gutachten ist es möglich, einen Besserungs- oder Verschlimmerungsnachweis zu führen."

Was ist eure Meinung? Oder hat jemand vielleicht schon Erfahrungen diesbezüglich gemacht?
Danke!

Gruß P U
 
Hallo Paul Udo,

die Verwaltungsvorschriften sind eine schöne Sache, nur wenn sich keiner dran halten muss, messi wie noch was.

Wenn sich alle SBs der BGn an die halten würden, wäre dass doch Systemrelevant, geht doch nicht böses UO/Bkler.

Es ist alles erlaubt was Geld einspart und wenn man über Leichen gehen muss. Wo das Geld dann hingeht ist wohl klar.

Ein schöner Nebeneffekt man steigt die Karriereleiter sehr schnell hoch, wenn man absolut kein Gewissen hat.

Mit ein bisschen Gehirnwäsche geht dass schon, dann sieht man plötzlich lauter pasionierte Kostenträgerabzocker an jeder Ecke und hinter jeder Mülltone.
Dann kann man sich einreden, dass muss so sein. Ein Bekannter hat mir mal erzählt, wie sich ein SB im Sportbereich über seine Kliente übelst ausgelassen hat und damit geprallt, wie die Leute so dumm sind und schikaniert+verars.. werden.

Das Problem ist doch, weil alle für den Staat arbeiten, auch die wo der BGn mal einhalt gebieten könnten, mit Ihren Auswüchsen an nicht einhalten der Verwaltungsvorschriften, kann sich so schnell nichts ändern, kapput sparen ist angesagt. Das System muss geschütz werden und alles sind Simulanten, es gibt niemanden der wirklich was hat, außer er liegt 3.5m tiefer, dann könnte mal was gewesen sein.

Der Tierschutz ist ein gutes Beispiel wie es geht, nur der Mensch interessiert in so einem System einfach nicht. Lieber Milliarden für Klimaschutz verbraten für entsprechende Lobbyisten. Schade das wir keine BG-Greta haben, schickt sich doch nicht.

Würde es eine Einrichtung geben, wo streng daruf geachtet wird, dass die Verwaltungsvorschriften richtig ausgelegt bzw. eingehalten werden und Verstöße hart bestraft werden, Notfalls auch mit Haftung Privatvermögen, wären wir schon sehr weit.
Die hochgelobte Selbstverwaltung funktioniert doch wirklich nicht, alles ist erlaubt. und die Geisterbahn/Wilde/Maus show must go on.

Gruß
Isswasdoc
 
Hallo Paul Udo,

mit der Frage, wie konkret die Verletzungen/verbliebenen Schäden, die zu einer MdE führen, im Bescheid stehen müssen, habe ich mich vor einiger Zeit auch beschäftigt - genau aus dem Grund, den du anführst.

Damals habe ich schriftlich die Schwachstellen des Bescheids bemängelt und in dem Schreiben meine Schäden konkreter benannt als der Bescheid das tat. Es hat zwar niemand daraufhin den Bescheid geändert, aber erstens waren mit meinem Schreiben (und den Arztberichten und v.a. Gutachten) die Schäden konkret festgehalten und damit dokumentiert, zweitens war der spätere Bescheid nach einer Nachbegutachtung dann wenigstens teilweise konkreter.

LG
 
Hallo,

Aber letztendlich haben sie sich nicht davon angenommen, was den Unfallausgleich betrifft?
Theoretisch dürften sie die einmal anerkannte MdE ja nicht mehr ändern, wenn der Erstbescheid Mängel hat, sprich nur Diagnosen.... Schließlich taugt es dann ja nichts als Vergleichsgutachten...
Ich befürchte aber auch, dass es sein wird wie immer, wenn es Ihnen nützt, werden die Vven angewandt, wenn es uns nützt werden sie ignoriert.....

Vielen Dank schonmal für eure Meinungen / Einschätzungen

Gruß PU
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Paul Udo,

Du bist seit fast 3 Jahen im Forum. Daher hast Du sicherlich aufgrund der vielen Beiträge Akteneinsicht genommen.

Daher die Frage an Dich, was sagt Deine Akte zum Bescheid aus?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Paul Udo,

Du bist seit fast 3 Jahen im Forum. Daher hast Du sicherlich aufgrund der vielen Beiträge Akteneinsicht genommen.

Daher die Frage an Dich, was sagt Deine Akte zum Bescheid aus?

Viele Grüße

Kasandra
Hallo!

Also Akteneinsicht habe ich persönlich nicht genommenen, mein Anwalt...
In meinem Bescheid stehen halt nur Diagnosen, sonst nix...
Momentan warten wir auf das Ergebnis der letzten Begutachtung, da geht es unter anderem eben auch um die Mde.
Ich habe halt nur im Hinterkopf, falls meine Mde gekürzt werden soll, ich noch die Karte ausspielen kann, dass es eben nicht geändert werden kann, wegen dem fehlendem Vergleichsgutachten...

Gruß PU
 
Hallo Paul Udo,

grundsätzlich ist es immer besser selbst Akteneinsicht zu nehmen, weil Raw sind immer in Zeitnot und übersehen evtl. wichtige Details, die nur dir selbst auffallen können. Weil selbst weiß man Sachen, die der Raw nicht wissen kann oder einfach nicht dran denkt bei dir nachzufragen.

Ich habe auch immer so am Anfang gedacht, was ein große Fehler ist.

Beispiel:

Wenn zb. der Unfallverursacher falsche Angaben bei der Polizei macht, um einer höheren Bestrafung zu entgehen, weil das berufliche Konsequenzen für den Unfallverursacher hat, ist dies zunächst unerheblich, weil Beschuldigte dürfen Lügen.

Interessant wird jedoch das Ganze, wenn sich aus dieser Lüge ein ganz anderer Unfallhergang ergibt.

Es ist ganz einfach, Version 1 vom Unfallgegner schildert den Unfall so, dass dieser total harmlos war Schrittgeschwindigkeit, ergo BG nimmt ein folgenlos ausgeheilt an. Der BG kommt das gerade recht und wird nicht weiter ermitteln.

Es ist aber so, dass anhand des Schadensbild die Aussage gelogen sein muss. Version 2 ist die, so wie es sich zugetragen hat mit Kollesiongeschwindigkeiten >50 Km/h also nix mehr Harmlos. Unfallverursacher Totalschaden, Schrittgeschwindigkeit sehr unwahrscheinlich.

Durch die nicht persönlich genommene Akteneinsicht, wusste man nichts von der Falschaussage des Unfallverursachers, der Raw hielt dies für unerheblich, hatte die Akteneinischt der Polizei und hat seinem Mandaten davon nichts gesagt.
Sonst hätte dieser deswegen Anzeige mit Strafantrag erstattet usw. so wurde seine Gutmütigkeit voll ausgenutzt.

Schön wird die Sache, wenn ein Richter im späteren Rechtsstreit diese Aussage, die weder von der Beklagten noch vom Kläger als streitig oder unstreitig vorgetragen wurde, als Vollbeweis/Kausalität für die Harmlosigkeit heranzieht.

Der Unfallhergang war unstreitig und zwar so M.E. wie Version 2, dass hindert den Richter jedoch nicht daran an der falschen Version 1 kleben zu bleiben, wenn schon ein Tendenzgutachten vorliegt.

Dann wird auch klar, warum die Sache Anerkennung immer so ein Krampf war für den Kläger, weil mit falschen Angaben des Unfallverursachers ohne das wissen des Mandaten, ein falscher Sachverhalt generiert wurde, ohne diese M.E. Falschaussage schriftlich in Bescheiden angegeben zu haben, toll. Eine Behörde gibt nur die wichtigsten Sachverhalte an und keine die sofort jedem Laien als faslch auffallen müssen und angreifbar sind.
Die Behörde schreibt dann, "Es kam zu einem Zusammenstoß", reicht und tschüss.

Hätte der Unfallgegner die korrekten Angaben wie in Version 2 gemacht, hätte es unter Umständen die Anerkennung eine ganz andere Richtung genommen für den Mandaten, Sau Shit happens.

Deshalb Holzauge sein "Wachsam".

Gruß
Isswasdoc
 
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