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Vertrauensschutz

Wolfgang Hansen

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
9 Nov. 2007
Beiträge
113
Alter
73
Ort
52441 Linnich
Hallo
Gestern habe ich mit einen SB der Rentenversicherung gesprochen.
Der sagte zu mir ich bekomme keine Rente.
Ich bin seid dem 11.06.2007 wegen einem Rückenleiden krank geschrieben, vom 17.10.2007 bis zum 07.11.2007 war ich von der Rentenversicherung aus in Kur. Im Entlassungsbericht steht das ich meinen Beruf nur noch 3 bis unter 6 Std. ausüben kann. Außerdem wurden bei mir inzwieschen noch die Weissfingerkrankheit und Schwerhörigkeit mit Tinnitus fest gestellt.
Nun frage ich mich, wo soll ich noch arbeiten.
Da ich 1950 geboren bin, gibt es doch auch einen Vertrauensschutz.
Besten Dank im Voraus
Vertrauensschutz
 
Hallo Wolfgang,

so einfach ist es leider nicht. Für Deine Berufskrankheit ist die BG zuständig. noch bist Du keine 78 Wochen Krank. Was ist mit ALG I, schon zuende?

Rente muß dann beantragt werden vom Arbeitsamt.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Wofgang,

du bekommst wahrscheinlich NOCH keine Rente, weil du noch Anspruch auf Krankengeld hast. Das ist sowieso höher als die zu erwartende Rente und wird max 78 Wochen gezahlt, wenn Du solange krank bist. Danach ist die Rentenversicherung zustandig.

Der Entlassungsbericht einer BfA Klinik hat eigentlich eine Gutachtenfunktion, an die sich die Deutsche Rentenversicherung halten müsste.

Da Du vor dem 1961 geboren bist, hast Du bei Berufsunfähigkeit (3-6 Stunden arbeitsfähig) Anspruch auf halbe Erwerbsminderungsrente. Das heisst es wird geprüft, inwiesweit du Deinen BERUF noch ausüben kannst und du kannst nicht auf andere Tätigkeiten verwiesen werden, die du THEORETISCH noch ausüben könntest....
Aber Achtung: Diese Rente (halbe EMR) ist zunächst sehr gering, (siehe deine Renteninformation), kann bei langandauernder Arbeitslosigkeit und Ausschöpfung aller Rehamassnahmen auf volle EMR erhöht werden.

Lass Dich von der VdK beraten - oder lass Dir den Sachverhalt über das kostenlose Telefon der DeutschenRentenversicherung erläutern. Da sitzen manchmal ganz kompetente und kundenorientierte Berater. Deinen Namen musst Du dort nicht angeben.

LG
 
Vielen Dank für Eure Antworten.
Drei Krankheiten sind bei der BG gemeldet, aber das dauert ja immer.
Werde im Juli 2008 einen Rentenantrag stellen.
Da ich im Baufach tätig bin, sehe ich keine Möglichkeit etwas anderes zumachen, zumal noch mehr Krankheiten dazu gekommen sind.
Nach dem Krankengeldbezug, kann ich auch noch 18 Monate zum Arbeitsamt,da nach müsste doch alles durch sein BG und Rente.
 
Hallo
Nun habe ich auch noch einen Bescheid der Rentenversicherung bekommen. Darin steht, das Sie sich grundsätzlich bereit erklären, einen Eingliderungszuschuss an den Arbeitgeber zu leisten. Sollte ein abschließender Vermittlungsvorschlag nicht bis 31.01.2011 vorliegen, wird unsere Zusage durch Fristablauf unwirksam.
Was soll ich mit so einem Schreiben, ich sehe mich außerstande eine Arbeit zumachen.
 
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