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Guest
Nicht wenig geschmunzelt habe ich bei der Lektüre jenes Artikels auf Spiegel online:
Urteil des Karlsruher Sozialgerichts: Den Rentenbescheid nicht durchlesen? Völlig okay!
Da hat die Rentenversicherung bei einer Rückforderung von ihr selbst verschuldeter Überzahlung den Kürzeren gezogen, weil sie es beim Zusammenfügen der Textbausteine wohl in der Länge etwas übertrieben hat.
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