Charisma
Erfahrenes Mitglied
Hallo zusammen,
meine Unfall-Versicherung hat mir im Sommer 2017 angeblich den mit mir bestehenden Vertrag gekündigt.
Diese Kündigung hatte ich aber nicht erhalten und so übersandte mir die UV nach mehreren Monaten erst eine Kopie der Kündigung...!
Der monatliche Beitrag wurde per LS-Verfahren vom Versicherer immer von meinem Konto abgebucht.
Das LS-Verfahren habe ich nach dem Erhalt der "Kopie" der Kündigung zum Jahresende 2017 eingestellt.
Monate später behauptete die Versicherung, sie hätten zwischendurch doch auch den monatlichen Beitrag erhöht, forderten daraufhin nachträglich die Zahlung des Differenzbetrages ab Sommer 2017.
Meinen Rechtsanwalt, den ich über das Vorgehen des Versichers schon im letzten Jahr informiert hatte, nahm sich der Sache an und wandte sich gegen die Kündigung des Vertrages. Er forderte mich dann auf, einen bestimmten Rest- Beitrag an die Versicherung zu überweisen. Das war Ende letzten Jahres, was ich auch gemacht habe.
Vor einigen Tagen, also praktisch nach einem halben Jahr, erhielt ich von meinem RA die Nachricht, dass der Unfallversicherungsvertrag ab letztem Jahr weiter besteht und der Versicherer forderte mehrere Hundert Euro Nachzahlung der monatlichen Beiträge, die ich aufgrund der Kündigung des Versicherers ja nicht mehr bezahlt hatte.
Gleichzeitig kündigte die UV mit ihrer Nachricht und der Nachforderung der zurückliegenden monatlichen Beiträge, die Unfallversicherung zum 01.09.2018.
Auf die Mitteilung der UV legte ich bei meinem Anwalt WIDERSPRUCH ein.
Dieser teilte mir nun Anfang Juni 2018 mit, dass er die Kündigung letztes Jahr zurückweisen konnte, der Vertrag reaktiviert sei und dieser fortgesetzt wurde und mein WIDERSPRUCH rechtlich nicht haltbar ist. (Seltsam, dass ich das jetzt erst erfahren durfte...).
Es würde nichts daran ändern, dass der Versicherer nach Ziffer 9.3 der AUB 2008 berechtigt ist, den Vertrag unter Einhaltungeiner Frist von 3 Monaten zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres in Textform zu kündigen.
Angeblich kann mein Anwalt es nicht verhindern, dass ich jedenfalls noch bis zum 01.09.2018 den Beitrag ab Ende letzten Jahres nachzahlen und vom 01.06. an für 3 Monate bis zum 01.09. monatlich den Beitrag bezahlen muss. - Dann tritt die Kündigung der Versicherung in Kraft.
Zitat: " Sie genießen ja auch bis zum Ablauf Versicherungsschutz - Das ist eindeutig, darüber kann man nicht streiten.
Mit der Anmerkung wird nicht berücksichtigt , dass in den zurückliegenden Monaten ja kein Unfall mehr geschehen kann und die drei Monate bis zur erneuten Kündigung nimmt der Versicherer gerne in Kauf, in der Hoffnung, dass nichts passiert. In meinen Augen ist es eine Abzocke des Versicherers.
Jetzt frage ich mich natürlich, was das Bemühen meines Anwalts um die Erhaltung des Versicherungsvertrages gebracht hat? Eigentlich nur Kosten für mich und nun trotzdem die Kündigung.
Für ein derartiges Ergebnis braucht man m.E. nicht zu kämpfen, denn es ging um die Erhaltung des UV-Vertrages auf Dauer.
Wer kann mir erklären, ob diese schwammige Angelegenheit seitens der UV rechtens ist?
Angeblich hatte ich zu viele Schadensfälle in den letzten Jahren... (insgesamt 3).
wovon immer noch zwei Verfahren nicht abgeschlossen sind...
LG
meine Unfall-Versicherung hat mir im Sommer 2017 angeblich den mit mir bestehenden Vertrag gekündigt.
Diese Kündigung hatte ich aber nicht erhalten und so übersandte mir die UV nach mehreren Monaten erst eine Kopie der Kündigung...!
Der monatliche Beitrag wurde per LS-Verfahren vom Versicherer immer von meinem Konto abgebucht.
Das LS-Verfahren habe ich nach dem Erhalt der "Kopie" der Kündigung zum Jahresende 2017 eingestellt.
Monate später behauptete die Versicherung, sie hätten zwischendurch doch auch den monatlichen Beitrag erhöht, forderten daraufhin nachträglich die Zahlung des Differenzbetrages ab Sommer 2017.
Meinen Rechtsanwalt, den ich über das Vorgehen des Versichers schon im letzten Jahr informiert hatte, nahm sich der Sache an und wandte sich gegen die Kündigung des Vertrages. Er forderte mich dann auf, einen bestimmten Rest- Beitrag an die Versicherung zu überweisen. Das war Ende letzten Jahres, was ich auch gemacht habe.
Vor einigen Tagen, also praktisch nach einem halben Jahr, erhielt ich von meinem RA die Nachricht, dass der Unfallversicherungsvertrag ab letztem Jahr weiter besteht und der Versicherer forderte mehrere Hundert Euro Nachzahlung der monatlichen Beiträge, die ich aufgrund der Kündigung des Versicherers ja nicht mehr bezahlt hatte.
Gleichzeitig kündigte die UV mit ihrer Nachricht und der Nachforderung der zurückliegenden monatlichen Beiträge, die Unfallversicherung zum 01.09.2018.
Auf die Mitteilung der UV legte ich bei meinem Anwalt WIDERSPRUCH ein.
Dieser teilte mir nun Anfang Juni 2018 mit, dass er die Kündigung letztes Jahr zurückweisen konnte, der Vertrag reaktiviert sei und dieser fortgesetzt wurde und mein WIDERSPRUCH rechtlich nicht haltbar ist. (Seltsam, dass ich das jetzt erst erfahren durfte...).
Es würde nichts daran ändern, dass der Versicherer nach Ziffer 9.3 der AUB 2008 berechtigt ist, den Vertrag unter Einhaltungeiner Frist von 3 Monaten zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres in Textform zu kündigen.
Angeblich kann mein Anwalt es nicht verhindern, dass ich jedenfalls noch bis zum 01.09.2018 den Beitrag ab Ende letzten Jahres nachzahlen und vom 01.06. an für 3 Monate bis zum 01.09. monatlich den Beitrag bezahlen muss. - Dann tritt die Kündigung der Versicherung in Kraft.
Zitat: " Sie genießen ja auch bis zum Ablauf Versicherungsschutz - Das ist eindeutig, darüber kann man nicht streiten.
Mit der Anmerkung wird nicht berücksichtigt , dass in den zurückliegenden Monaten ja kein Unfall mehr geschehen kann und die drei Monate bis zur erneuten Kündigung nimmt der Versicherer gerne in Kauf, in der Hoffnung, dass nichts passiert. In meinen Augen ist es eine Abzocke des Versicherers.
Jetzt frage ich mich natürlich, was das Bemühen meines Anwalts um die Erhaltung des Versicherungsvertrages gebracht hat? Eigentlich nur Kosten für mich und nun trotzdem die Kündigung.
Für ein derartiges Ergebnis braucht man m.E. nicht zu kämpfen, denn es ging um die Erhaltung des UV-Vertrages auf Dauer.
Wer kann mir erklären, ob diese schwammige Angelegenheit seitens der UV rechtens ist?
Angeblich hatte ich zu viele Schadensfälle in den letzten Jahren... (insgesamt 3).
wovon immer noch zwei Verfahren nicht abgeschlossen sind...
LG