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Vertragskündigung durch die Unfallversicherung

Charisma

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
4 Apr. 2013
Beiträge
428
Ort
in NRW/Rheinland
Hallo zusammen,
meine Unfall-Versicherung hat mir im Sommer 2017 angeblich den mit mir bestehenden Vertrag gekündigt.
Diese Kündigung hatte ich aber nicht erhalten und so übersandte mir die UV nach mehreren Monaten erst eine Kopie der Kündigung...!
Der monatliche Beitrag wurde per LS-Verfahren vom Versicherer immer von meinem Konto abgebucht.
Das LS-Verfahren habe ich nach dem Erhalt der "Kopie" der Kündigung zum Jahresende 2017 eingestellt.
Monate später behauptete die Versicherung, sie hätten zwischendurch doch auch den monatlichen Beitrag erhöht, forderten daraufhin nachträglich die Zahlung des Differenzbetrages ab Sommer 2017.

Meinen Rechtsanwalt, den ich über das Vorgehen des Versichers schon im letzten Jahr informiert hatte, nahm sich der Sache an und wandte sich gegen die Kündigung des Vertrages. Er forderte mich dann auf, einen bestimmten Rest- Beitrag an die Versicherung zu überweisen. Das war Ende letzten Jahres, was ich auch gemacht habe.
Vor einigen Tagen, also praktisch nach einem halben Jahr, erhielt ich von meinem RA die Nachricht, dass der Unfallversicherungsvertrag ab letztem Jahr weiter besteht und der Versicherer forderte mehrere Hundert Euro Nachzahlung der monatlichen Beiträge, die ich aufgrund der Kündigung des Versicherers ja nicht mehr bezahlt hatte.
Gleichzeitig kündigte die UV mit ihrer Nachricht und der Nachforderung der zurückliegenden monatlichen Beiträge, die Unfallversicherung zum 01.09.2018.
Auf die Mitteilung der UV legte ich bei meinem Anwalt WIDERSPRUCH ein.
Dieser teilte mir nun Anfang Juni 2018 mit, dass er die Kündigung letztes Jahr zurückweisen konnte, der Vertrag reaktiviert sei und dieser fortgesetzt wurde und mein WIDERSPRUCH rechtlich nicht haltbar ist. (Seltsam, dass ich das jetzt erst erfahren durfte...).
Es würde nichts daran ändern, dass der Versicherer nach Ziffer 9.3 der AUB 2008 berechtigt ist, den Vertrag unter Einhaltungeiner Frist von 3 Monaten zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres in Textform zu kündigen.

Angeblich kann mein Anwalt es nicht verhindern, dass ich jedenfalls noch bis zum 01.09.2018 den Beitrag ab Ende letzten Jahres nachzahlen und vom 01.06. an für 3 Monate bis zum 01.09. monatlich den Beitrag bezahlen muss. - Dann tritt die Kündigung der Versicherung in Kraft.
Zitat: " Sie genießen ja auch bis zum Ablauf Versicherungsschutz - Das ist eindeutig, darüber kann man nicht streiten.
Mit der Anmerkung wird nicht berücksichtigt , dass in den zurückliegenden Monaten ja kein Unfall mehr geschehen kann und die drei Monate bis zur erneuten Kündigung nimmt der Versicherer gerne in Kauf, in der Hoffnung, dass nichts passiert. In meinen Augen ist es eine Abzocke des Versicherers.

Jetzt frage ich mich natürlich, was das Bemühen meines Anwalts um die Erhaltung des Versicherungsvertrages gebracht hat? Eigentlich nur Kosten für mich und nun trotzdem die Kündigung.
Für ein derartiges Ergebnis braucht man m.E. nicht zu kämpfen, denn es ging um die Erhaltung des UV-Vertrages auf Dauer.
Wer kann mir erklären, ob diese schwammige Angelegenheit seitens der UV rechtens ist?
Angeblich hatte ich zu viele Schadensfälle in den letzten Jahren... (insgesamt 3).
wovon immer noch zwei Verfahren nicht abgeschlossen sind...
LG
 
hallo Charisma,

genau, dass solltest du deinen Anwalt vorbringen und ihn auch auffordern gegen die erneute Kündigung vorzugehen.
.
Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

interessante Geschichte, aber was willst Du bei einem Versicherer, der Dich nicht haben will?
Die Auflösung Deines Vertrages sollte aber durch Dich initiert werden, da Du sonst Gefahr läufst, eine eine sogenannte "Schwarze Liste" zu kommen und keine andere UV dich dann haben will.
Meine Empfehlung: Lasse Dich nicht kündigen sondern kündige selber und suche Dir wegen der Nahtlosigkeit sofort eine neue UV.
Das Geld hättest Du für die Unfallversicherung auch zahlen müssen, wenn Du nicht gekündigt hättest.
Deine alte UV kommt ja aus der Regulierung in Zusaqmmenhang mit Deinem alten Unfall nicht mehr raus.

Hängst Du so sehr an der Versicherung? Der Zoff ist doch vorprogrammiert


Gruß von der Seenixe
 
Hallo Rolandi,
danke für Deinen Tipp!
Meinem RA habe ich ja mitgeteilt, dass ich WIDERSPRUCH gegen die Mitteilung der UV einlege, aber er ist der Auffassung, dass ich rückwirkend zahlen muss, um mich dann im Monat 09 "rausschmeissen" zu lassen.
Oder hat es vielleicht etwas mit der Abrechnung des RA mit der RS-Versicherung zu tun?
Fragen über Fragen...

Lieben Dank, Seenixe, für Deine aufschlussreiche Antwort
Dazu kann ich Dir mitteilen, dass ich mich nicht unbedingt an ein Versicherungsunternehmen orientiere.
Was mich ärgert ist die Tatsache, dass doch die Reaktivierung des Vertrages überhaupt nichts gebracht hat. Das ist doch lediglich Schikane, welche jetzt angewandt wird, um mir zu zeigen wer das Sagen hat. Die lachen sich kaputt, dass sie mir nachträglich noch eine saftige Rechnung erstellen.
Mein RA ist u.a. auch Fachanwalt für Versicherungsrecht. Er ist der Auffassung das ich zahlen muss...

Vielleicht kann ich ja auch rückwirkend kündigen? Die Versicherung hat ja schließlich auch alles "rückwirkend" und unter fadenscheinigen Behauptungen vollzogen. Die angeblich 1. Kündigung der UV hat mich nie erreicht...Ich bin der Überzeugung, dass sie diese zur damaligen behaupteten Zeit auch nicht an mich übersandt hat, das geht aus einigen Schreiben der UV hervor, welche ich auch an meinem RA weitergeleitet habe
Die ganze Angelegenheit ist reiner Betrug der UV.
Komischerweise die 2. Kündigung meines Vertrages "in Kopie"!!!
Das mein RA das so akzeptiert verunsichert mich irgendwie...

Ich wüsste jetzt gerne, wie es rechtlich aussieht mit der rückwirkenden Kündigung meinerseits...
Wenn das geht, würde ich umgehend bei einem anderen Unternehmen einen neuen Vertrag abschliessen, denn dann wäre ich ihnen zuvorgekommen.
Die Genugtuung einer nachträglichen Zahlung gönne ich der UV einfach nicht, weil es Schikane ist und 2. weil sie mir bei allen drei Unfällen unentwegt Steine in den Weg, mit versicherungsfreundlichen Gutachtern und dementsprechenden Gutachten, in den Weg gelegt hat.
Seit Jahren schlage ich mit RA, Gutachtern und Gerichten herum. Das geht irgendwann an die Substanz.
Aber das haben ja schon viele hier anwesenden Mitglieder leider erfahren müssen, da bin ich kein Einzelfall.
LG
Eva
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo

viele Versicherungen haben nach einem Schaden das Recht den Vertrag mit einer Frist von 1 Monat oder zum Vertragsende zu kündigen, KFZ, Hausrat, Rechtsschutz usw. steht so im Vertrag, auch die Versicherung hat Rechte.

Du hattest drei Schäden, da wundert es nicht, dass die Versicherung kündigt. Wenn die Post nicht ankommt liegt das wohl am Postboten.

Du hast einen gültigen Vertrag bis 01.09.2018, die Versicherung ist deinem WIDERSPRUCH gefolgt und hat den Vertrag um ein Jahr verlängert, du genießt bis dahin vollen Versicherungsschutz, wenn du jetzt mit den Beiträgen in Rückstand gerätst verlierst du den Schutz und musst am Ende trotzdem zahlen.

Ich hab schon verstanden was du möchtest, aber du hast dir selber ins Knie geschossen.

Mit drei Schäden und einem gekündigtem Vertrag wird es schwer oder teuer einen neuen Vertrag zu finden.

MFG Marima
 
Hallo Michael,
danke Dir herzlich für Deinen Hinweis!
Ich freue mich, wieder hier im Forum von Euch zu "lesen" denn ich war in den letzten Monaten öfters stationär in einer Klinik, hatte daher keine Möglichkeit mich hier zu beteiligen.


@Marima
Die Rechte der Versicherer sowie der Versicherungsnehmer sind mir bekannt.
Eine UV-Versicherung hat man dafür, damit man in vielen Lebenslagen individuell geschützt ist.
Drei Schäden in 10 Jahren, dass soll vorkommen, schließlich kündigt sich ein Unfall nicht an und ist nicht im Sinne eines Verunfallten und schon gar nicht im Sinne der Versicherer, denn diese sind ausschließlich an einer jährlichen Gewinnmaximierung ihres Unternehmens interessiert.

Allein aus dem Grund gibt es so viele von den Versicherern bezahlte medizinische Gutachter, die meistens versicherungsfreundliche Gutachten erstellen damit sie die versicherten Unfallopfer nicht entschädigen brauchen.
Einen Unfall wünscht sich kein Mensch, der passiert einfach...

Zu Deiner Information: Unser Postbote ist sehr gewissenhaft...und "ins Knie geschossen" habe ich mich keinesfalls...
Mit "Belehrungen und Vermutungen" ist mir nicht gedient, weil es hier schlichtweg um Betrug der UV an den Versicherungsnehmer geht.
 
Hallo Charisma,

wieso hat Dein Anwalt überhaupt eine Verlängerung des Versicherungsvertrages erwirkt? Hast Du dies ausdrücklich gewünscht, oder gab es zwischen Dir und Deinem Anwalt Missverständnisse?

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Charisma,

Die Rechte der Versicherer sowie der Versicherungsnehmer sind mir bekannt.

wenn dir die Vertragsbedingungen und die Rechtsprechung bekannt sind, worüber sprechen wir dann, über Gerechtigkeit, an die Glaube ich schon lange nicht mehr, auch ich bin nicht gut auf Versicherungen und Rechtsanwälte zusprechen.

Meine Empfehlung: Lasse Dich nicht kündigen sondern kündige selber

Die Kündigung der Versicherung ist rechtmäßig, wenn es dir jetzt gelingt die Kündigung in eine eigene umzuwandeln, wäre das Toll.

MFG Marima
 
Hallo Rekobär,
Du triffst die Angelegenheit genau auf dem Punkt, denn ich habe meinem RA keinen Auftrag erteilt sich für die Vertragsverlängerung einzusetzen. Ich habe zum Jahresende 2017 noch den Restbetrag auf die vom Versicherer erhöhten monatliche Beiträgserhöhung rückwirkend gezahlt (auf den Hinweis meines RA`s) und damit war für mich die Angelegenheit erledigt.
Umso mehr war ich jetzt überrascht, als nach einem halben Jahr die Nachrichten bzgl. Verlängerung meines UV-Vertrages, (um dann zum Monat 09 vom Versicherer erneut kündigen zu lassen), von meinem RA erhielt.
@Marima
Ich glaube auch, dass viele Mitglieder hier im Forum den Glauben an die Gerechtigkeit verloren haben. Mit der Ansicht der Ungerechtigkeit sind wir nicht allein!
Ein Anwalt ist nicht wie der andere, aber ich muss sagen, dass ich mit meinem in den letzten Jahren immer sehr gut kommunizieren konnte.
Ich versuche jetzt "auch" den Vertrag rückwirkend" zu kündigen und werde dann bei einem anderen Versicherer eine UV abschliessen.
Vielen Dank für Eure Empfehlungen.
LG
Eva
 
Zuletzt bearbeitet:
Für ein derartiges Ergebnis braucht man m.E. nicht zu kämpfen, denn es ging um die Erhaltung des UV-Vertrages auf Dauer.

Hallo Charisma,

anfangs hast du geschrieben "denn es ging um die Erhaltung des UV-Vertrages auf Dauer", hierauf hat dein RA keinen Einfluss.

denn ich habe meinem RA keinen Auftrag erteilt sich für die Vertragsverlängerung einzusetzen

Wenn dir durch deinen RA ein Schaden entstanden ist, kannst du ihn in Regress nehmen, bin ich auch zur Zeit dabei, allerdings hast du oben geschrieben, "denn es ging um die Erhaltung des UV-Vertrages auf Dauer", für mich ist das widersprüchlich.

MFG Marima
 
In dieser Angelegenheit ist allem Anschein nach zwischen meinem RA und mir etwas schiefgelaufen.
Nach dem langem hin und her zwischen meinem Rechtsanwalt, dem Versicherer und ich als Vers.-Nehmerin, wurde mir im März 2018 von einer Sachbearbeiterin telefonisch bestätigt, dass mein Vertrag seit Dezember 2017 nicht mehr aktiv ist.
Sie wies darauf hin, dass der Versicherungsnehmer sowie auch der Versicherer nach einem Schaden kündigen dürfen, (dieser Sachverhalt war mir bekannt). Sie erwähnte auch noch, dass die Kündigung nicht an eine zentrale Stelle weitergegeben würde.
Weiter fügte sie hinzu, dass ich, wenn ich eine neue UV ohne Gesundheitsprüfung abschliessen würde, keine weitere Angaben bei dem Versicherer machen müsste.
Der "Fall" war somit für mich erledigt.
Vollkommen überrascht war ich, dass ich nach einem halben Jahr von meinem RA die Mitteilung bekam, dass der Vertrag auf seine Veranlassung hin reaktiviert worden wäre. Das konnte ich nicht ahnen, denn es ist ja wieder mal "rückwirkend" geschehen.
Es ist so, wie ich anfangs den ganzen Fall geschildert habe.
Gestern habe ich aus diesem Grund persönlich noch einmal mit dem Versicherer Rücksprache genommen, womit die Angelegenheit jetzt im Einverständnis beider Parteien vollkommen aus der Welt ist; der Vertrag war somit bereits Ende Dezember 2017 beendet.
 
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