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"vertebragener Schwindel", zervikogener Kopfschmerz, Mischkopfschmerz ...

Wallesch und Co

Hallo Joker,
Über die umstrittene Existenz zum zervikalen Schwindel in der Literatur findet sich hauptsächlich aus der Neurologie. Denn die Neurologen akzeptieren selbst in deren Leitlinien keine fMRT der HWS, keine PET Untersuchungen und selbstverständlich lehnen diese die gesamte Neurootologie im bezug der Schwindel und Gleichgewichtsstörungen bei Kopfgelenksstörungen, bei Unfallopfern ab. Die aufgeführten Ärzte arbeiten im Sinne der Versicherung und BGen, was soll dabei raus kommen so ist es nicht verwunderlich, das Unfallopfer mit Schwindel dem Neurologen vorgestellt werden und nicht dem Neurootologen.

Ich komme zwar vom Thema Schwindel ab und weil Wallesch zitiert wurde, komme ich jetzt speziell zu diesen Neurologen.
Das einzige positive, was Wallesch in den Leitlinien der Neurologie zur Begutachtung nach gedeckten Schädel-Hirntrauma durchgesetzt hat ist; die trationelle Einteilung gedeckter Schädel-Hirn-Traumata anhand klinischer Kriterien (z.B. Bewusstlosigkeit oder der Amnesie, initiale Symptomatik früher Verlauf kann nicht aufrechterhalten werden) da keines der genannten Kriterien eine strukturelle Hirnschädigung auszuschließen vermag (Contusio-Commotio, diffuse axonale Schädigung) und die Qualität der Befunde aus der Akutphase häufig eine gutachterliche Bewertung nicht rechtfertigt.
Das Problem des Nachweises oder Ausschluß einer subtantiellen Hirnschädigung wurde verschärft durch das wissenschaftlich mittlerweile hinreichende Konzept der leichten diffusen axonalen Hirnschädigung. Die Bildgebung in der Akutphase weis meist keine pathologischen Befunde auf (jedoch in mäßiger Intensität in CT und hoher Sensivität im MRT nach mehr als 12 Std.) wobei diese Befunde in der Standardbildgebung nach einigen Wochen nicht mehr zu erfassen sind, die jedoch in den ersten Wochen nauch Trauma und Monaten noch nachweisbare neuropsychilogische Defizite der Aufmerksamkeit und Gedächtnisfunktionsstörungen aufweisen.
(Zitiert ausder deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) der Arbeitsgemeinschaft für neurologische Begutachtung (ANB) in Zusammenarbeit mit den Vertretern der deutschen Gesellschaft für Neurochirurgie (DGNCH) der deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Phisotherapie und Nervenheilkunde, sowie der Berufsverband Deutscher Neurologen (BDN).

Prof. Wallesch war bis 2008 Direktor der neurol. Uniklinik Magdeburg und übernahm anschließend die Leitung der neurol. Klinik für Rehabilitation in Elzach (= ein kleines Städtchen im hintersten Winkel vom Schwarzwald).
Frühers war er schon Assisdenzarzt und Oberarzt an der Unikl. Freiburg und unterstützt dort offensichtlich die Neurologie aufgrund seiner wissenschaftlichen Tätigkeiten mit allen Aspekten kognitiver Beeinträchtigung. Angeblich ist auch eine Amb. für kognitive Neurologie eingerichtet - Auskünfte dazu gab es keine und eigentlich gibt es diese wohl nicht. (gefunden im Internet!)

Grüße
Porsche

Hallo Joker,

zu deinen Zitaten: Widder B. Begutachtung bei Schädel-Hirntrauma. In: Wallesch CW, Unterberg A, Dietz V (Hrsg): Neurotraumatologie. Stuttgart: Thieme 2005: pp 228-254
„Die Existenz eines HWS-bedingten bzw. zervikalen Schwindels ist in der Literatur umstritten [13]. Ein eindeutiger Drehschwindel weist immer auf eine vestibuläre oder nervale Genese hin. Ein häufig übersehenes Syndrom ist der benigne paroxysmale Lagerungsschwindel, nach dem gezielt gefahndet werden muss. Einzelheiten siehe Leitlinien (s.o. unter „Ziel der Leitlinie").“

genau das meinte ich mit der Bemerkung zu dem peinlichen Verhalten der Versicherungsmediziner!
1. Zitat: „Die Existenz eines HWS-bedingten bzw. zervikalen Schwindels ist in der Literatur umstritten.“
Das ist ein Hammersatz! Ein Hammer, auch weil von einem Fachfremdem! Widder B. (ANB-Chef) ist Psychiater/Neurologe! Weise K ist Unfallchirurg/Kniespezialist/Skiunfälle usw, also eine Neurotraumatologie voll von "Schwindelspezialisten"! Schwindel ja, aber keinesfalls in Bezug auf Kopfsinnesfunktionsstörungen!

Fällt eigentlich niemandem auf, dass dieser Satz eine einzige Behauptung darstellt, vom Niveau eines Kleinkindes im Zornes- und ätsch-bätsch-Alter!
„Die Existenz“ ..“in der Literatur“… umstritten.“ Ätsch-bäh! (Verständlich, dass der Autor dieses Satzes sich im Medizinstudium besonders für Psychiatrie >Verhaltensanomalien< interessierte!):rolleyes:

„Umstritten“, das bedeutet, dass die Existenz schon existiert, aber nicht in der - versicherungsmedizinischen - Literatur.
- Welche Literatur? >Natürlich der Fortbildungsliteratur der GenRe-Versicheringsmedizin! Wo sonst.< (In der wissenschaftlichen Medizin war die Existenz von Einflüssen auf Kopfsinnesfunktionen nie umstritten!)
- Wann, ab wann, und bis wann ist die Existenz umstritten? >?<
- Warum ist die Existenz umstritten?
>Weil was „häufig übersehen wird“, und man „unbedingt danach gezielt fahnden muss“.<
- Warum? > Weil sonst die Versicherung zahlen muss! Blöde Frage!<

Was ist HWS? Die 7 Halswirbeln?
Nein, richtiger die unteren 5 HWK und das Weichteil- und Gefäßstrukturgewebe auch dabei?
Man sagt auch nicht "Bein verletzt", wenn man am Knie oder Oberschenkel oder Unterschenkel oder Fuß eine Verletzung hat. Man spricht auch nicht von Bein-Distorsion, sondern Knieverrenkung o.ä.
So ist eine HWS-Distorsion keine Bezeichnung für den Verletzungserfolg zwischen Schädel und Brustkorb. Wenn man aber keine besonderen Kenntnisse darüber hat, was HWS eigentlich für ein Organ - inklusiv Bedeutung - ist, so schwätzt man halt nach, ohne zu überlegen, siehe Ätsch-Bätsch-Satz von Widder!

In der seriösen wissenschaftlich medizinischen Literatur dagegen steht, dass der „Schwindel aus der oHWS /Kopfgelenkbereich, C0/C1/2(3) stammt.

http://www.springerlink.com/content/25735v3182253651/
http://www.springerlink.com/content/bgxh5ajmfrmqc43v/

Aus: Wissenschaftliche Projekte:
"Anatomie:
Christ (2), Putz (17) und Neuhuber (14,15) haben die anatomischen Besonderheiten der HWS ausführlich dargestellt und gewürdigt. Hervorzuheben ist dabei die Rezeptorendichte in den tiefliegenden kurzen autochthonen Muskeln der Suboccipitalregion, der Gelenkkapseln der Kopf-Halsgelenke und der Membrana atlanto-occipitalis. Die durch spezielle Präparationstechiken nachgewiesene direkte Projektion proproizeptiver Afferenzen aus den obersten Halssegmenten zum Vestibulariskompelex (15) erlaubt es, eine unfallinduzierte Irritation dieser Region als pathogenetische Ursache für posttraumatische Beschwerdebilder, wie Gleichgewichtsstörungen, als gesichert anzunehmen."

Warum wird dies in dem ‚Ätsch-Bätsch-Satz’ der Versicherungsmediziner nicht differenziert angegeben?

Es ist halt die typisch versicherungsmedizinische Qualität, medizinische Sachverhalte zu diskutieren, d.h. zu behaupten.

2. Ein Patient redet von seinem Schwindelgefühl; von was soll er sonst reden, wenn er nun mal dieses Empfingen nur so beschreiben kann.
Wir wissen, dass die Innervationsinformation von den trigeminalen Nervenfasern des oberen Rückenmarks (C2-C4) direkt zu den äußeren Augenmuskeln geschlossen/verknüpft verläuft.

Angenommen, wenn durch eine HWS-Verletzung (Schleuder-Distorsion) nun nur eine Seite der Nervenstrukturen (meist der Fall) betroffen ist, und dadurch die Augenbewegung nicht mehr das Sehbild wie gewohnt an das Hirn meldet, dann ist das allein schon eine Schwindelempfindung für den Betroffenen und seine Körperhaltestabilität ist gestört.

Nun redet der Widder (Psychiater) und sein Club davon, dass es einen "benigne proxysmalen Lagerungsschwindel" gibt (Neurologe/Psychiater turnt auf HNO-Fachgebiet herum).
Zum einen wird hier Strauchbeeren mit Steinobst vermanscht, also das eine: Drehschwindel (Innenohrschaden) mit dem anderen: akute Sehstörungen und Gleichgewichtsstörungen, und/oder Schwindel durch Leitungsstörung, allein, um den Leser in die Irre zu führen.
Zum anderen, und das ist das Wesentliche, es handelt sich dabei um eine unfallunabhängige Schwindelerscheinung und ist wohl leicht zu therapieren.
Der med. Laie soll hier wiederum von der eigentlichen Unfallverletzung abgelenkt werden, und da er darauf auch nicht so schnell kontern kann, mangels Kenntnisse, gelingt das meistens auch, siehe Gerichtsurteile, die auffallend von versicherungsmedizinischem Einfallsschrott beeinflusst sind!
Und das trotz des Wissens, dass, wenn es sich bei dem Schwindelgefühl tatsächlich um einen proxysmalen Lagerungsschwindel handeln würde, es bereits vor dem Unfall vorhanden war, also gut abgrenzbar zu dem Schwindel und/oder Schwindelerscheinungen, die durch eine HWS-Distorsionsverletzung unmittelbar nach dem Unfallereignis auftritt.
http://www.neurologie.uni-goettingen.de/index.php?inhalt=PPLS

Statt nach allen möglichen Unfallverletzungen zu fahnden, wollen diese Schurken ablenken und sagen, man „müsse gezielt fahnden“ nach einem Lagerungsschwindel.
Hier soll mit solchen schwachsinnigen Sätzen der Glauben erweckt werden, dass das, was die anderen sagen, gar nicht sein könne, weil doch der eindeutige Drehschwindel auf das da hinweist – und sonst nichts?
Und mit "gezielt fahnden", wird dem Gutachter suggeriert, er solle nur dies erfahnden (erfinden?) und alles andere sei unnötig, weil sowieso umstritten. = Befundmanipulation!

Vergleichbar ist dies, wenn ein Verunfallter ein Frieren/zittern wegen Kreislaufkollaps/Schock hat, und um einen unfallunabhängigen Grund zu finden, veranlass der Arzt, mal Fieber zu messen, denn es muss gezielt nach einer Virus-/Bakteriellen Infektion gefahndet werden, denn frösteln ist ein häufiges Symptom bei hohem Fieber.
Natürlich kann man das, kein Problem, jedoch ist es nach Unfall nicht nahe liegend, alles abzuchecken, was differentialdiagnostisch machbar sei.

Ein weiteres Problem taucht bei der Untersuchung auf: Die Art, die Untersuchung des Lagerungsschwindels, kann bei Verletzten mit Kopfgelenk/oHWS-Verletzungsschäden lebensgefährlich werden. Man siehe sich hierzu die Bilder der Untersuchungstechniken an. Auf jeden Fall kann dadurch der Schaden ziemlich verschlimmert werden, ähnlich einer unqualifizierten chiropraktischen Maßnahme.

Man kann alles und jedes bestreiten (umstritten), man kann auch bestreiten, dass es hell wird, wenn die Sonne am Horizont hochsteigt. Man müsse zur Bestätigung der Behauptung nur gezielt nach Wolken suchen/fahnden. ---- Es mag ja sein, dass Wolken die Sonne „verdunkeln“, jedoch ist es dennoch hell im Vergleich zur Nacht! Kurz: Das eine schließt das andere nicht aus! Aber genau das will uns med. Laien die Versicherungsmedizin glauben machen!

Gruß Ariel
 
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