• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Versteuerung von Zinsen bei Rentennachzahlungen

tamtam

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
13 Mai 2007
Beiträge
797
Rentennachzahlung: Steuerbelastung auf Zinsen sinkt

Oft werden Renten erst nach einiger Zeit rückwirkend gezahlt. Auf diese Rentennachzahlungen erhalten die Empfänger 4 Prozent Zinsen im Jahr, die jedoch versteuert werden müssen. Bisher wurden diese Zinsen immer als «Einkünfte aus Kapitalvermögen» bewertet und waren nach Überschreiten des Sparerfreibetrages und des Werbungskosten-Pauschbetrages voll steuerpflichtig. Beginnend mit Nachzahlungen aus dem Jahr 2005 ändert sich das jedoch. Ab diesem Jahr sind die Zinsen auf Rentennachzahlungen wie die Nachzahlung selbst mit dem Besteuerungsanteil als «sonstige Einkünfte» zu versteuern.

Aktuelle Nachrichten - Berlin (ddp.djn). Oft werden Renten erst nach einiger Zeit rückwirkend gezahlt. Auf diese Rentennachzahlungen erhalten die Empfänger 4 Prozent Zinsen im Jahr, die jedoch versteuert werden müssen.
Bisher wurden diese Zinsen immer als «Einkünfte aus Kapitalvermögen» bewertet und waren nach Überschreiten des Sparerfreibetrages und des Werbungskosten-Pauschbetrages voll steuerpflichtig. Beginnend mit Nachzahlungen aus dem Jahr 2005 ändert sich das jedoch. Ab diesem Jahr sind die Zinsen auf Rentennachzahlungen wie die Nachzahlung selbst mit dem Besteuerungsanteil als «sonstige Einkünfte» zu versteuern. Der Prozentsatz bestimmt sich unabhängig vom Jahr der Zahlung der Zinsen nach dem Jahr des Beginns der Rentenzahlung, z. B. im Jahre 2007 mit 54 Prozent (BMF-Schreiben vom 24.2.2005, BStBl. 2005 I S. 429, Tz. 83 und 105). Dies wurde soeben in einem neuen Erlass wieder bestätigt (BMF-Schreiben vom 30.1.2008, 2008/0017104, Tz. 91 und 117).
Der Informationsdienst steuerrat24.de weist jedoch darauf hin, dass diese Praxis bisher nur für die gesetzlichen Renten bestätigt wurde. Bei privaten Rentenversicherungen werden Nachzahlungszinsen wohl auch zukünftig voll besteuert werden beziehungsweise ab 2009 der Abgeltungssteuer unterworfen.
 
Top