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Versteuerung der Invaliditätsrente aus der PUV

Ziggi85

Nutzer
Registriert seit
3 Juli 2018
Beiträge
1
Ich hatte im Jahre 2018 einen Unfall bei dem ich mein Knie und Schienbein zertrümmert habe.
Nach etwas mehr als drei Jahren und der finalen Begutachtung hat die Unfallversicherung die Invalidität anerkannt und "beglichen".
Ich habe zum einen die Versicherungssumme nach Gliedertaxe erhalten, sowie Rückwirkend seit Unfall eine Invaliditätsrente, welche in Zukunft monatlich ausgezahlt wird.
In dem Schreiben der Versicherung ist darauf hingewiesen, dass die Invaliditätsrente nach dem Steuergesetz zu versteuern ist.
Bei meiner Recherche habe ich herausgefunden, dass die Invaliditätsrente mit dem Ertragsanteil zu versteuern ist (richtig?).

Einkommenssteuergesetz §22
Dieser Ertragsanteil ist abhängig vom Alter des Rentenbeziehers, wenn ich das richtig verstehe.

- Da ich 36 Jahre Alt bin, verstehe ich die Tabelle so, dass ich 40% steuerpflichtigen Ertragsanteil habe.
Heißt das, dass ich von dem Betrag X€ welchen ich monatlich als Invaliditätsrente von der PUV bekomme, 40% mit meinem eigenen Steuersatz versteuern muss und 60% bleiben Steuerfrei ?

- oder ist der Steuranteil fix 40% auf die gesamte monatliche Summe X€?

Ich bin weiterhin in Vollzeit angestellt und habe ein geregeltes Einkommen, falls dass von Belang wäre.

Danke für eure Zeit
Grüße
 
Normal müssten die 40% auf dein zu versteuerndes einkommen addiert werden und eben nach deinem persönlichen steuersatz berechnet werden.
 
Ne. Ziggi hat es richtig erkannt. 60% sind steuerfrei und 40% mit dem persönlichen Steuersatz. Bei 1.000 Euro beispielsweise sind 400 Euro zu versteuern, macht je nach Steuerklasse vielleicht 100 Euro Steuern. Vom allgemeinen Steuerfreibetrag natürlich mal abgesehen.
 
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