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Verstehe gutachterliche Stellungnahme vom V-Amt nicht

Kasandra

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Registriert seit
28 Sep. 2006
Beiträge
8,670
Ort
Irgendwo im Nirgendwo
Hallo zuammen,

eigentlich halte ich mich nicht für kompl. auf den Kopf gefallen - aber in diesem Fall ist es wohl bei mir so - sollte direkt noch einen Verschlimmerungsantrag stellen was meine geistigen Fähigkeiten angeht. :confused:
Möchte Widerspruch gegen Bescheid einlegen. Habe aufgefordert mir die Unterlagen für Ihre Bewertung zu senden. Die sind auch heute gekommen (Arztberichte & Blutbilder). Nun wird es für mich unverständlich. Ein EDV-Ausdruck war beigefügt mit der Bezeichnung "Gutachtliche Stellungnahme". Mh, gibt es einen Unterschied zwischen Gutachtlicher u. Gutachterlicher Stellungnahme? Das Dokumenten enthält auch keine Unterschrift nur Ziffern, welche ich nicht verstehe (keine ICD´s!).
Könnt Ihr mir jetzt mit diesem Beispiel helfen:
Antrag: 09.106 Lymphstau
GdB: ab Antragsmonat
Enthalten in: 01.10199 (hier scheint der Bezug auf einen anderen Bewertungspunkt zu sein).
Nachuntersuchung: nicht erforderlich

Auffällig ist, dass in allen Punkten bei der Nachuntersuchung = nicht erforderlich steht. Hierzu möchte ich anmerken, die Bewertung wurde nach Aktenlage erstellt.

Weiterhin wie bekomme ich heraus, wer der bewertende Arzt war (Fachgebiet). Das wirkt mir alles etwas einfach, dieses Dokument. Krankheit eingegen in den Computer dann stehen GdB-Werte dahinter und bumm fertig, ausgedruckt und Wert erhalten. Diese Nummer ist mir zu einfach.

Danke schon mal für Eure Antworten.
Kasandra
 
Hallo Kasandra,
die gutachterliche Stellungnahme nimmt immer der med. Dienst des VA vor und gibt die dann zurück an die SB. Die Stellungnahme muß aber von einem Arzt des VA unterschrieben sein.
Ich fordere diese auch gerade an. Da ich schon 2 erhalten habe weis welcher Arzt die Auswertung gemacht hat. Bei mir erfolgte die Auswertung immer nachdem ich wieder eine Stellungnahme eingereicht habe.
Der Arzt entscheidet immer anhand der Akte.
Beantrage Akteneinsicht in den Räumen deiner Stadtverwaltung, dann kannst du auch die Namen lesen und lasse dir vom anwesenden SB Kopien Machen.
L G Buffy07
 
Fotokopie anfordern!

Hallo Kasandra,

der Sachbearbeiter des Versorgungsamtes hat mir auch das Blatt als Fotokopie für meinen Widerspruch zugesendet!

Der Widerspruch brachte dann 10 % mehr GDB, da der Gutachter die GDB meines Erachtens zu niedrig angesetzt hatte. Muß auch demnächst wieder einen Verschlechterungsantrag stellen, da eine Erkrankung sogar 50 - 80 % GDB bei mir einbringt, hier hatte er angezweifelt, daß ich diese hätte. :mad:

Aber Akteneinsicht zu nehmen ist ggf. auch ratsam, dies hatte ich bislang noch nicht getan! ;)

gruß

Hollis
 
Hallöchen,

Ich möchte jetzt auch gegen den erfolglosen Widerspruch (VA) klagen. War deshalb auf dem VA und habe gleich Akteneinsicht bekommen. Und von den gewünschten Seiten kamen heute die Kopien. Auch über die gutachterliche Stellungnahme.
Unterschrieben von einem Allgemeinmediziner.
Toll, ich bin sonst nur bei Nuklearmedizinern, Onkologen und anderen Fachärzten (Orthopäden, Neurologen) in Behandlung. Das spare ich mir in Zukunft und gehe wieder zu meinem Hausarzt (Allgemeinmediziner), denn diese scheinen ja umfangreich Kenntnisse angeeignet zu haben.
Auf meinen ausdrücklichen Antrag auf Amtsärztliche Untersuchung kam die Bemerkung, daß das nicht üblich sei, sondern nach Aktenlage entschieden wird.
Resultat: Bin gesund.
Und warum dann nächste Woche wieder in die Nuklearmedizin wegen Verdacht auf neue Metastasen? Blutwerte deuten drauf hin.
Bin stinkesauer und hilflos.
Werde nun klagen müssen.

Ich wünsche Euch Kraft und natürlich Gesundheit!

LG, Tilley
 
[überflüssiges Vollzitat des vorigen Beitrags durch die Moderation entfernt!]

Es wird zu 99 % nach Aktenlage entschieden. Der Arzt kann auch ein Augenarzt- Frauenarzt - HNO Arzt usw. sein .

Deshalb oft diese Unterschiede bei dem Bescheid wo der Grad der Behinderung aufgeführt wird.

Klagen vor dem Sozialgericht dauert zu lange .

Besser ein Neuantrag stellen, wo automatisch alle Behinderungen neu bewertet werden.

Oft hängt es auch am Arzt der nur die Diagnose hinschreibt.
Massgebend sind die Funktionseinschränkungen

Habe auch von 70 Grad auf 100 Grad + G bekommen. Nach 6 Monaten ein Verschlimmerungantrag gestellt.

Jetzt 100 Grad plus B - G - AG

Man muss nur richtig den Antrag stellen .

bernd
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Bernd,

Ich habe nun vor, erstmal einen Termin bei meiner RA wahrzunehmen.
Beim VDK hatte man nur ganz kurz Zeit, scheinen total überlastet zu sein.
Ob ich dann klage, das entscheidet sich nach dem Anwaltsgespräch.
Eigentlich sind meine Anträge sehr ausführlich gewesen mit allen Beeinträchtigungen im Privatleben, im Beruflichen und auch im Gesellschaftlichen. Habe sehr im Detail angegeben, daß z.B. die Körperhygiene (Nähennägel schneiden, Haare waschen) sehr auf die Hilfe meines Mannes angewiesen ist, im Haushalt und beim Einkauf ebenso.

Aber wie gesagt, nach dem Anwaltsgespräch bin ich vielleicht schlauer

LG, Tilley
 
Also, ich finde es schon sehr interessant, dass ich lt. AHP mehrere Dinge mit 30% bewertet bekomme aber das Versorgungsamt auf seinen EDV-Ausdruck alles mit 0 bewertet und mir sage und schreibe 1x 10% gibt, welche natürlich unter den Tisch fallen. Das Versorgungsamt gibt mir nur die 20% welche ich von der BG habe.
Da stimmt doch was nicht in diesem System.
Daher wollte ich ja vom VA die gutachterliche Stellungnahme haben und nicht einen EDV-Ausdruck mit Bewertungen. Das ist doch viel zu leicht dieses Spielchen für das VA und nicht nachvollziehbar mit ihren Verschlüsselungen.

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

Diese sogenannte gutachterliche Stellungnahme ist auch ein Witz. Da steht dann auch nur die Diagnose/Beeinträchtigung und der anerkannte GdB.
Alles untereinanderer aufgeführt aber keinerlei Angaben, wie man zu dem GdB oder nicht GdB kommt. Lediglich die Seitenzahl ist noch aufgeführt, wo im Antrag die Beschwerden angegeben wurden.
Es ist absolut nicht nachvollziehbar.
Als Begründung für die Ablehnung eines höheren GdB steht nur: bereits rechlich (Erweiterung) und dann noch: berufliche Aspekte finden im SB-Recht keine Beachtung.
Ich hatte unter anderem angegeben, daß ich in den öffentl. Verkehrsmittel auf dem Weg zur Arbeit große Probleme mit langen Stehen wegen Schwindelanfällen und Platzangst, sowie Fuß- und Knieprobleme habe. Daraufhin kam der Satz: berufliche Aspekte... (siehe oben).
Mein Arbeitsweg ist 75 Km einfache Strecke.
In anderen Foren wurde mir an den Kopf geworfen, bleib doch zu Hause oder nimm einen Rollator, Du kannst gar keine Probleme haben, sonst würdest Du den Arbeitstag gar nicht schaffen bla bla.
Ich bin der Ernährer der Familie, beiße die Zähne zusammen. Irgendwann ist Schluß und dann folgt zu den gesundheitlichen Problemen auch noch das soziale Aus. Von Rente kann man keine Familie ernähren und das mit Hypotheken belastete Haus bezahlen.
So schnell gebe ich nicht auf.

Liebe Kasandra, kämpfe weiter!

LG, Tilley
 
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