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Verständnisfrage zu Krankengeld Blockfrist 78 Wochen

Nati123

Neues Mitglied
Registriert seit
29 Juni 2017
Beiträge
3
Hallo,

ich hatte einen schweren Unfall (Polytrauma) und zahlreiche OPs. Aufgrund von Komplikationen, die weitere OPs erforderlich machten, bin ich nun schon seit 66 Wochen krankgeschrieben. Mir wurde nun mitgeteilt, dass das Krankengeld max. 78 Wochen gezahlt wird und ich mich bereits jetzt mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen solle, damit mir zum Ende des Krankengeldzeitraums keine Nachteile entstehen. Gleichzeitig hat man mich über die Blockfrist von 3 Jahren informiert.
Ich selbst möchte gerne arbeiten gehen, ich bin keinesfalls mit der Situation arbeitsunfähig zu Hause zu sein zufrieden, aus medizinischen Gründen ist dies derzeit nicht drin.
Ich habe vieles dazu gelesen, was passiert, wenn man die 78 Wochen Krankengeld durchgehend ausgeschöpft hat. Der Fall der andauernden Erkrankung über 78 Wochen ist mir demnach klar.
Mich beschäftigt nun jedoch folgendes Szenario und bin sicher jemand wird die Antwort darauf kennen und mir verdeutlichen. Vielen Dank schon einmal vorab.

Das Szenario: Ich persönlich möchte endlich wieder ins Berufsleben und gehen wir nun davon aus, ich gehe vor Ablauf der 78 Wochen wieder arbeiten. Beispielsweise nach einer Arbeitsunfähigkeit von 74 Wochen. Somit könnte ich meinem Verständnis nach wegen dieser Krankheit innerhalb der Blockfrist noch 4 Wochen erneut erkranken und dafür Krankengeld beziehen.
Ich frage mich nun bezüglich der verbleibenden 4 Wochen innerhalb der Blockfrist folgendes: Ich weiß, dass das an diversen Stellen verbaute Metall zu unterschiedlichen Zeitpunkten wieder herausgenommen werden muss. Für diese wenigstens eine geplante OP innerhalb der Blockfrist liege ich ca. 2 Wochen im Krankenhaus. Auch könnte ich ja stürzen und unvorhergesehen deswegen z.B. 3 Wochen wieder arbeitsunfähig sein. Ich habe nun, da ich also wieder ins Arbeitsleben eintrete, sozusagen noch 4 Wochen "auf meinem Konto" gut. Verbrauche allerdings innerhalb dieser Blockfrist z.B. wegen einer geplanten OP mit Metallentfernung 2 Wochen. Dann stürze ich und komme unerwartet ins Krankenhaus. Was bedeutet dies, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 2 Wochen gehen würde? Läuft dann die 3. Woche unter Urlaub? Oder muss ich mich dann schleunigst aus dem Krankenhaus bei der Agentur für Arbeit melden, auch wenn dies z.B. erst ein Jahr nach Ende meiner Arbeitsunfähigkeit passiert, aber eben noch in der Blockfrist?

Wenn ich nun davon ausgehe, nach 74 Wochen endlich wieder arbeiten zu gehen, brauche ich mich ja nirgends zu melden. Das Krankengeld endet und bekomme wieder mein Entgelt. Ich mache mir allerdings wirklich große Sorgen, wenn ich sozusagen keinen oder kaum "Puffer" für unerwartete Krankheitsschübe/Stürze/Operationen etc. habe. 3 Jahre sind etwa 144 Wochen, demnach kann ich den nach erneutem Arbeitsbeginn verbleibenden 70 Wochen der Blockfrist noch einiges passieren, dass eine weitere Behandlung der Unfallfolgen und somit der gleichen Erkrankung bedingt. Wenn ich die geplante OP von 2 Wochen z.B. in einem halben Jahr habe, danach gehe ich auch wieder arbeiten und dann falle ich vielleicht wieder ein halbes Jahr später noch den einen oder anderen Tag aus, habe also immer noch Puffer und plötzlich gibt es ein akutes Problem, ich muss in die Klinik und überschreite während des Aufenthalts die insgesamt 78 Wochen der Blockfrist. Was passiert an dem ersten Tag? Wie muss ich agieren, sobald sich sowas abzeichnet?

Bitte nicht falsch verstehen, es geht nicht darum die 78 Wochen und das Krankengeld aus zu reizen. Ich kann nicht in die Zukunft sehen und habe einfach Angst, dass sozusagen der 78 Wochen und 1. Tag kommt und ich nicht abgesichert bin, weder durch den Arbeitgeber, noch durch die Krankenkasse oder einen anderen Leistungsträger.

Ich frage mich, ob ich nun nur deswegen wesentlich früher wieder zur Arbeit gehen soll, einfach damit ich noch mehr mögliche Krankheitswochen für die Unfallfolgen, die ggf. nochmals etwas später auftreten, übrig zu haben. Andererseits kann dies doch nicht der Grundgedanke sein, dass man noch krank wieder zur Arbeit zurückkehrt, damit man ggf. im späteren Verlauf der 3 Jahre den Rest der 78 Wochen im Notfall wegen dieser Blockfrist noch zur Verfügung hat.

Entschuldigung für die langen Worte. Aber als hätte man nicht genug mit den krankheitsbedingten Problemen zu tun, kommen dann nun noch die was wäre wenn Szenarien.

Nochmals danke für Antworten,
Nati
 
Hallo,

Wenn du nicht 'krank geschrieben ' bist und wegen einer anderen Sache krank wirst,
fängt für diese Sache eine neue Blockfrist an.

Bist du aber krank geschrieben wegen 1. Sache und erkrankst dann zusätzlich an anderer Krankheit, gilt dies als hinzu getretene Krankheit, dann gilt die 1. Blockfrist weiter.

Du musst also ' gesund geschrieben' sein bei Eintritt neuer Erkrankung , damit für eine diese neue Krankheit eine neue Blockfrist beginnt, dann dafür wieder 78 Wochen KG.

ES muss mindestens 1 Tag Arbeitsfähigkeit zwischen der alten und der neuen Krankheit bestehen.

Dies hat nichts mit dem Ende der Zahlung des 1. KG zu tun, auch ALG1 wegen Nahtlosigkeit reicht nicht.

Es muss definitiv dazwischen Arbeitsfähigkeit bestanden haben.

Gruss
 
Hallo Christiane,
vielen Dank für Deine Antwort.
Ich verstehe, dass ich mich bei der Agentur für Arbeit melden muss, wenn ich absehen kann, dass ich nun mehr als 78 Wochen krank geschrieben sein werde, sprich ich über den von der Krankenkasse berechneten letzten Tag hinaus krankgeschrieben sein werde.
Ich plane jedoch definitiv vor Ablauf der 78 Wochen wieder mich gesund schreiben zu lassen (ob das nun Sinn macht oder nicht). Mein Arbeitgeber teilte mir sowieso mit, er würde mich gleich in den Urlaub schicken, sobald ich nicht mehr krankgeschrieben bin, um den Jahresurlaub 2016 dringend abzubauen und ich habe noch 30 Tage für 2016. Bis zum Jahresende 2017 sollen dann auch noch die 30 Tage für 2017 abgebaut werden, in unserem Betrieb ist es nicht erlaubt, die Tage ins erste Quartal des nächsten Jahres mitzunehmen, höchstens man ist durch Krankheit daran verhindert. Rein rechnerisch werde ich somit in 2017 nicht mehr durch die 60 abzubauenden Urlaubstag zum Arbeiten kommen. Ich bin nicht krankgeschrieben, aber de facto arbeite ich nicht und kann weiter genesen.
Meine Blockzeit für den Unfall läuft bis Anfang 2019. Würdest Du Dich also bei der Agentur für Arbeit melden, auch wenn Du nach 74 Wochen Krankengeld Dich wieder arbeitsfähig meldest? Schließlich habe ich dann noch 4 Wochen "Puffer" für unfallbedingte Krankheitsausfälle/Krankschreibung wegen Unfallfolgen. Würde es nicht reichen, ich würde mich beim ersten Anzeichen, diese nutzen zu müssen, schließlich bei der Agentur für Arbeit zu melden? Solange ich mich noch innerhalb der 78 Wochen bewege ist doch alles ok, oder nicht?
LG Nati
 
Hallo Nati,

nein. natürlich würde ich mich nicht beim AA melden.

Generell gilt aber, dass bei erneuter AU - wegen derselben Krankheit - die Frist läuft. Und falls eine Genesung nicht absehbar ist, man sich wegen der Nahtlosigkeit der zu zahlenden Versicherungsbeiträge (auch wegen mgl. Bezüge) beim AA melden sollte.

LG Christiane
 
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