• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Verspätete Meldung an private Unfallversicherung

David587

Nutzer
Registriert seit
2 Nov. 2009
Beiträge
7
Hallo Zusammen,

ich habe mal eine Frage bzg. den Fristen bei der privaten Krankenversicherung. Ich hatte letztes Jahr im Dezember einen Unfall beim Fußball spielen. Hatte es damals nicht als so schlimm empfunden. Hatte zwar Schmerzen in der Schulter, hatte mir aber gedacht das dass wahrschienlich nur ne normale Prellung ist. Ich war dann im Dezember auch gleich beim Orthopäde, der hat gesagst das er da jetzt weiter erst mal nichts sieht und hat mich weiter zur Kernspin geschickt. Wo ich dann Ende Februar auch war. Wegen Stress in der Arbeit ist das ganze dann auch schnell in Vergessenheit geraten. Hatte dann letzen Monat wieder Schmerzen in der Schulter und hab dann wieder nen Termin beim Orthopäde gemacht der sich dann die Bilder von der Kernspin angeschaut hat. Fakt ist, dass in meinem Schultergelenk nun ein Knochen wie ein Haken wegsteht und schon über 1/2 -2/3 meiner Sehne durchtrennt hat. Dies kann man wenn überhaupt dann nur per Operation beheben.

Meine Frage ist jetzt ob die private Unfallversicherung den Schaden noch annehmen muss? So viel ich weiß gilt hier ja eine 12 Monatsfrist an die sie sich halten müssen? Konnte es damals ja noch nicht wissen das dass doch keine "normale" Prellung war...

Schon mal Danke im Vorraus

Gruß David
 
Hallo David,

zeige den Unfall Deiner Krankenversicherung an, denn durch Deine bisherigen Arztbesuche und Behandlungen ist eine Kausalität nachzuweisen.
Ich gehe davon aus, dass Deine KV. die bisherigen Behandlungen bezahlt hat und daher auch Kenntnis von deinem Unfall bekommen hat.

MfG.
Pit
 
Hallo Pit13,

mit Krankenversicherung meinst die private Unfallversicherung Die Behandlungen wurden schon von der Krankenkasse übernommen, aber bis jetzt wurde ich noch nie nach einem Grund oder einer Ursache gefragt...
Meine Befürchtung ist jetzt das die priv. Unfallversicherung sagt sie leisten nicht weil ich das ganze zu spät gemeldet habe

Gruß
David
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo David587,

mit den Fristen zur Unfallmeldung ist das nicht so einfach, wie man sich das vorstellt.
Einen Unfall kannst Du ja erst melden, wenn Du davon Kenntnis hast, dass es sich bei dem Ereignis um einen versicherten Unfall handelt.
Soweit Du nicht schuldhaft die Meldung verzögert hast, kann also noch Versicherungsschutz bestehen.

Ich würde Dir empfehlen einen Fachanwalt zu suchen.
Nach meinen Erfahrungen wirst Du den ohnehin brauchen, soweit Du Ansprüche gegen die Versicherung hast und diese durchsetzen möchtest, aber das ist nur meine persönliche Erfahrung.

Jedenfalls kannst Du ohne fachmännisch juristische Beratung nicht selbst feststellen, wann die Frist zur Meldung begonnen hat.

Allerdings macht das ja alles nur Sinn, wenn Du auch tatsächliche Ansprüche aufgrund eines vertragsgemäßen Grad der Individualität erreichst.

Du solltest also zunächst die Bedingungen überprüfen und versuchen herauszufinden ob eine bleibende Einschränkung nach Abschluss der Behandlung bleiben wird.

Grüße
oohpss
 
hallo, oohpss

ich denke mal, dass david sich stationär zusammenflicken lassen will.
da zahlt die puv auch noch krankenhaustagegeld mit anschliessendem genesungsgeld.
also sollte david den unfall melden.
mfg
pussi
 
Hallo,

aber , aber... Bei jeder Versicherung gibt es klar definierte Fristen. Im Vertrag mit der PUV sollte drinnen stehen, wie und in welcher Frist der Unfall zu melden ist.
Ein Jahr nach dem Unfall ist wahrlich nicht zeitnah und gerade wenn da größere Forderungen abzusehen sind wird die PUV mal nicht eben aus Kulanz noch schnell eine Meldung annehmen. Also bitte mal in den Vertrag schauen.

Übrigens...David hatte was von einer privaten KV geschrieben.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,

die letzten Zeilen meines Beitrags bezogen sich tatsächlich ausschließlich auf eine private Unfallversicherung (wegen Invalidität etc.) und hier scheint nicht klar zu sein, ob es um eine Unfallversicherung (Bestandteil der Frage am Schluss des Beitrags von David 587) oder um eine private Krankenversicherung (Einleitung des Beitrags von David587) geht oder um beide.

David587, magst Du uns aufklären?

Weiterhin bin ich der Auffassung (und habe gelernt), dass es - trotz oder wegen der Fristen zur Meldung in den Verträgen - nicht so einfach ist, festzustellen, wann die Frist zu laufen beginnt.

Denn das Wissen über eine versichertes Ereignis liegt ja nun erst seit einem Monat vor. Ansprüche können in der Regel auch später als der ursprüngliche Ereigniszeitpunkt + Frist geltend gemacht werden, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde.

Nun hatten die Ärzte ja zuvor befundet, dass voraussichtlich KEIN versichertes Ereignis vorlag (gleich ob PKV oder PUV). Insofern ist es nicht abwegig zu vermuten, dass die Frist zu laufen begann, nachdem der Versicherte vom Versicherungsfall erfahren hat.

Insofern würde ich den Unfall sofort melden und den Sachverhalt so darstellen, wie es David597 hier gemacht hat.

Zu verlieren hat er ohnehin nichts.

Grüße
oohpss
 
Hallo,

habe mich in der Einleitung ausversehen verschrieben. Meinte natürlich eine private Unfallversicherung.
Ich habe mich mittlerweile mal mit der Versicherung in Kontrakt gesetzt. Laut Hotline ist es so das man Unfälle zwar unverzüglich melden muss, was aber wohl vorrangig für Todesfälle gilt wo man nach einem Jahr nicht mehr wirklich viel feststellen kann (Hergang etc.).
Bei normalen Unfällen, bei denen die Versicherung keinen Nachteil hat aus der verspäteten Meldung, müssen bis zu einem Jahr nach Unfallzeitpunkt noch angenommen werden. Ob das dann natürlich jetzt auch bei mir zutrifft ist fraglich, daher dies dann der jeweilige Sachbearbeiter wieder im einzelnen entscheidet ...

Gruß
David
 
... Ich habe mich mittlerweile mal mit der Versicherung in Kontrakt gesetzt. Laut Hotline ...
Hallo David587,
ich möchte Dich ja nicht enttäuschen, aber was Du von denen nicht schriftlich hast, ist nicht einen Pfifferling wert.
Und das meiste was Du von denen schriftlich hast, ist soviel Wert wie Dein Anwalt gut ist.

Die Prüfung der Notwendigkeit und der Möglichkeiten der Leistungsverweigerung wird immer durch einen definierten Prozess geschleust. Dabei ist es völlig egal wann der Unfall gemeldet wird.

Ein wesentlicher Prüfparameter sind dabei die Kosten.
Je höher die Kosten des Versicherungsfalls, umso schädlicher ist der Versicherte für den Geschäftserfolg und umso höher das Engagement zur "Schadensbeseitigung".

... ist es so das man Unfälle zwar unverzüglich melden muss, was aber wohl vorrangig für Todesfälle gilt wo man nach einem Jahr nicht mehr wirklich viel feststellen kann (Hergang etc.).
Auch bei allen anderen Fällen hat die Versicherung hinreichend Taktiken entwickelt um alle zu bestreiten was immer zu bestreiten ist.
Bei normalen Unfällen, bei denen die Versicherung keinen Nachteil hat aus der verspäteten Meldung, müssen bis zu einem Jahr nach Unfallzeitpunkt noch angenommen werden.
Zwischen der Annahme der Unfallmeldung und der Leistungsanerkennung sind zwei Welten.
Was nutzt es wenn zwar alle Meldungen angenommen werden aber bei allen entschieden wird, dass die Leistungspflicht erloschen ist, weil die Frist abgelaufen ist?
Die Hotline hat offensichtlich nicht verstanden worum es Dir als Versicherten geht oder sie hat absichtlich eine Antwort gegeben, die nicht zur Frage passt.
Ob das dann natürlich jetzt auch bei mir zutrifft ist fraglich, daher dies dann der jeweilige Sachbearbeiter wieder im einzelnen entscheidet ...
Hallo David freunde Dich mit dem Gedanken an, dass Sachbearbeiter nur Sachbearbeiter sind. Die haben nichts zu entscheiden und die werden nichts entscheiden. Aber die werden immer bei Dir den Eindruck erzeugen als könnten sie etwas entscheiden. Übliche Vernebelungstaktik.

Entscheidend sind die Vertragsbedingungen, die Gesetze und die Rechtsprechung.

Sende die Unfallmeldung so, dass Du nachweisen kannst, dass Du sie gesendet hast oder lass sie gleich von einem Anwalt senden, soweit Du eine Vorstellung davon hast, welche Ansprüche Du aufgrund dieser Versicherung stellen können wirst (Dauerschäden sind medizinisch voraussehbar, Grad der voraussichtlichen Invalidität).

Grüße
oohpss
 
Hallo David,

wenn man selber erlebt das bei einem sofort gemeldeten Unfall, mit Einlieferungsbericht, Diagnosen, Arztbriefen und Gutachten trotzdem an der Kausalität (Invalidität/Unfall) von seiten der PUV gezweifelt wird:eek: kann ich mir nicht vorstellen das Deine PUV da mitspielt.

Dir selber hätte doch bei den Schmerzen der Gedanke an den Unfall und somit Unfallmeldung kommen können. Wozu hat man sonst eine PUV?

Ich wünsche Dir einen sehr guten RA und kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das die PUV die Unfallmeldung noch annimmt.

Trotzdem würde ich es versuchen und ich wünsche Dir Glück.

Gruß
Kai-Uwe´s Frau

Hallo Oohpss, die Vertragsbedingungen spielen für die PUV keine große Rolle...haben wir leider selber erfahren müssen, also sollte man sich nicht zusehr darauf verlassen.
 
... Hallo Oohpss, die Vertragsbedingungen spielen für die PUV keine große Rolle...haben wir leider selber erfahren müssen, also sollte man sich nicht zusehr darauf verlassen.
Hallo Kai-Uwe´s Frau,

wir unterscheiden da noch zwischen den Vertragsbedingungen wie sie Juristen verstehen und den Vertragsbedingungen wie die Versicherungen sie auslegen.

Gerichtstermine, 1. Instanz, für BU und PUV sind nächsten Monat.
Und vorher hätte die RS beinahe eine einstweilige Verfügung von unserem RA bekommen (auf dessen Auftrag/Veranlassung). Auf die Drohung haben die dann doch zugestimmt.

Versicherungen lernen offensichtlich (derzeit) nur lesen, wenn man ihnen Druck macht. Und da sind die alle gleich.

Mal sehen, was nach dem Gerichtstermin kommt ...

Grüße
oohpss
 
Hallo David,

zeige den Unfall Deiner PUV. schnellstmöglich schriftlich an. An Hand Deiner Krankenunterlagen sollte es möglich sein, eine Kausalität nachzuweisen.
Wie meine Vorschreiber Dir schon angedeutet haben, kann die PUV. mit der Anerkennung des Unfall Probleme machen. Wir wollen der PUV. hier aber keine schlechten Absichten unterstellen. Sollte es bei der Anerkennung zu einer Verweigerung durch Deine PUV. kommen, bleibt Dir ein Fachanwalt für Versicherungsrecht nicht erspart.
Weiterhin sehr wichtig ist Deiner PUV. in der Frist von 12-15 Monaten nach dem Unfall, einen bleibenden Körperschaden anzuzeigen. Dieses kannst Du dir von Deinem dich behandelnden Arzt attestieren lassen.
Deine PUV. wird Dich dann zu einem von ihnen beauftragten Gutachter schicken, der dann eine Invalidität und deren Höhe bestimmt.
Soweit erstmal das ganze in kurz Fassung.

Mit freundlichen Grüßen
Pit
 
Top