Hallo Fee,
ein Unterschenkelamputierter bekommt 70 %. Er kann sich dann die 80 % die für das Merkzeichen aG notwendig sind gleichstellen lassen.
Zum Merkzeichen aG:
Als schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung – Merkzeichen „aG“ – sind solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Hierzu zählen Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte, Doppelunterschenkelamputierte, Hüftexartikulierte und einseitig Oberschenkelamputierte, die dauernd außerstande sind ein Kunstbein zu tragen oder eine Beckenkorbprothese tragen können oder zugleich Unterschenkel – oder Armamputiert sind, sowie andere schwerbehinderte Menschen, die nach versorgungsärztlicher Feststellung- auch aufgrund von Erkrankungen – dem vorstehend aufgeführten Personenkreis gleichzustellen sind.
Das gleichstellen unerliegt dann teilweise wieder einer Sachbearbeiterentscheidung.
Hier kann ich dir nur empfehlen den Zusatzausweis zu beantragen (man kann sich mit der Beantragung gleich einen ausstellen lassen, der für 6 Monate begrenzt ist) und wenn ein ablehnender Bescheid erlassen werden sollte, gegen diesen Wiederspruch einzulegen. Wenn dem Wiederspruch nicht stattgegeben wird muss man dann Klage gegen den ablehnenden Bescheid erheben. Dieser Klageweg ist kostenfrei.
Habe diesen Weg mehrmals bestritten. Wenn die Klagefrist verstrichen war habe ich einfach einen neuen beantragt. Kostete mich nur ein Passbild und es waren wieder 6 Monate gesichert. Mittlerweile benötige ich keinen mehr.
Gruß Jens