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Versorgungsamt

Kai-Uwe

Gesperrtes Mitglied
Registriert seit
11 März 2007
Beiträge
3,037
Hallo,
ich habe mal wieder eine Frage.

Da ich ja einen Hausunfall (Freizeitunfall hatte) habe ich nichts mit der BG zu tun.
Kann ich trotzdem einen Antrag auf Schwerbehinderung beim Versorgungsamt stellen und welche Vorteile (ggf Nachteile) hätte das für mich?

Gruß Kai-Uwe
 
Hallo Kai-Uwe,

in unseren FAQ´s sollten ebenfalls eine Vielzahl von nützlichen Hinweisen vorhanden sein.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Maja, Danke, werde mich durchlesen.

Hallo Seenixe, gerade im FAQ´s habe ich keine Antworten auf meine Fragen gefunden. Aber ich werde weiter suchen. Dankeschön.

Gruß von Kai-Uwe
 
Hallo Kai-Uwe,

beantrage erstmal und wenn du dann Erfolg hattest kannst du mir den GdB mal mitteilen. Da kann ich dir vielleicht ein paar Tipps geben. Aber ohne einen Anhaltpunkt würde das jetzt ins Uferlose führen.

Welcher Art ist deine Behinderung wegen der du den Ausweis beantragen möchtest?

Gruß Jens
 
Hallo Jens,

ich hatte einen Sturz im Treppenhaus. Hauptdiagnose Läsionen des Plexus Brachialis und div. Nebendiagnosen über schwere Nervenschädigung über den ganzen Rücken.

Da ich ganz sicher nicht mehr meinem Beruf nachgehen kann, ich war sehr viel auf Reisen in der ganzen Welt, oder fuhr sonst quer durch Deutschland.
Jetzt kann ich mal gerade als Beifahrer es eine 1/2 Stunde im Auto aushalten. Darum habe ich an einen Schwersbehindertenausweis gedacht um nicht auch noch lange Wege von einem Parkplatz zum Arzt zu haben.

Sonst kann ich mir nicht vorstellen was es für micht (ausser dem Ausweis) an Vorteile bringen könnte.......das war meine Frage.

Gruß von Kai-Uwe
 
Hallo Kai-Uwe,


um einen Schwerbehindertenausweis mit Parkerleichterung (das ist der blaue Zusatzausweis der ins Auto kommt, mit dem Rolli drauf) zu bekommen, brauchst du schon mal mind. 70 % .

Ich schreib dir hier mal ein paar Erleichterungen bei 50 % mit Merkzeichen „G“ (gehbehindert)

- Fahrausweis für öffentlichen Nahverkehr für EUR 60,00 im Jahr oder Befreiung von der halben KFZ-Steuer
- Steuerfreibetrag ca. EUR 500,00
- den Arbeitsweg ab dem 1. km Hin- und Rückweg kannst du auf der Steuererklärung geltend machen
- Hilfen nach KFZ-Hilfe Gesetz (da kannst du glaub ich auch orth. Sitze beantragen, wenn du das Auto für die Fahrt auf Arbeit unbedingt brauchst)
- 5 Tage Zusatzurlaub pro Jahr
- dein Chef bräuchte die Behindertenpauschale nicht abzuführen, soweit er noch keine Behinderten im Betrieb hat

Ich hör hier mal auf, aber du hast erst einmal einen kleinen Anhaltspunkt. Mehr dann, wenn du den Ausweis hast.

Gruß Jens
 
Vielen Dank

Hallo Jens, vielen Dank.....vielleicht komme ich auf die 70%:rolleyes:

das war meine Hauptfrage.

Fröhliche Pfingsten
Kai-Uwe
 
Parkausweis

Hallo j_e_n_s,

ich glaube das mit den 70% für die Parkerleichterung stimmt so nicht.

Habe selbst beim Versorgungsamt angefragt,da mein Mann 100% und ein "G" im Ausweis stehen hat und keinen Parkausweis bekam. :mad:

Daraufhin sagte man mir das mindestens ein "AG" drin stehen muß.

Wünsche schöne Feiertage!

Gruß Fee
 
Hallo Fee,

ein Unterschenkelamputierter bekommt 70 %. Er kann sich dann die 80 % die für das Merkzeichen aG notwendig sind gleichstellen lassen.

Zum Merkzeichen aG:

Als schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung – Merkzeichen „aG“ – sind solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Hierzu zählen Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte, Doppelunterschenkelamputierte, Hüftexartikulierte und einseitig Oberschenkelamputierte, die dauernd außerstande sind ein Kunstbein zu tragen oder eine Beckenkorbprothese tragen können oder zugleich Unterschenkel – oder Armamputiert sind, sowie andere schwerbehinderte Menschen, die nach versorgungsärztlicher Feststellung- auch aufgrund von Erkrankungen – dem vorstehend aufgeführten Personenkreis gleichzustellen sind.

Das gleichstellen unerliegt dann teilweise wieder einer Sachbearbeiterentscheidung.

Hier kann ich dir nur empfehlen den Zusatzausweis zu beantragen (man kann sich mit der Beantragung gleich einen ausstellen lassen, der für 6 Monate begrenzt ist) und wenn ein ablehnender Bescheid erlassen werden sollte, gegen diesen Wiederspruch einzulegen. Wenn dem Wiederspruch nicht stattgegeben wird muss man dann Klage gegen den ablehnenden Bescheid erheben. Dieser Klageweg ist kostenfrei.

Habe diesen Weg mehrmals bestritten. Wenn die Klagefrist verstrichen war habe ich einfach einen neuen beantragt. Kostete mich nur ein Passbild und es waren wieder 6 Monate gesichert. Mittlerweile benötige ich keinen mehr.

Gruß Jens
 
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