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Versorgungsamt - Unfallrente

Ariel

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
23 März 2007
Beiträge
2,697
Hallo zusammen,

eine Frage zu Versorgungsamt bei Beamten,

Wer kennt sich aus?
Muss ein Versorgungsamt, das eine Begutachtung beauftragt wegen Berentung (Normal-Rente oder Unfallrente) auch den § 109, Auswahl von 3 Gutachtern angeben ?
oder darf das bestimmen, dass der Beamte zu dem bestimmten Arzt zur Begutachtung muss?

Gruß Ariel
 
§ 109 Sgg?

Hallo Ariel,

sofern Du § 109 des SGG (Sozialgerichtsgesetz) meinst, hat es m. E. nichts mit der Gutachterauswahl zu tun, der 109er wird nur im Gerichtsverfahren angewandt.

Meine Geschwister sind Beamte, mein Bruder GdB >50 v.H.
Ein Gutachterwahlrecht (wie wir Unfallversicherten gemäß § 200 SGB VII)hatte er nicht. Es wurde ein Gutachter nach dem "Zufallsprinzip" mit der "Gutachtl. Stellungnahme" anhand der Befundberichte nach Aktenlage beauftragt.

Ich hofffe, diese Info hilft Dir weiter.

VG
Worst_Case
 
Ich verstehe nicht ganz, was das Versorgungsamt mit der Berentung zu tun haben soll!

ursl53
 
Hallo Ariel,

uuups, ein paar Paragraphen verbuchselt ?;)
Einfach mal mein Kenntnisstand, aber bitte ohne Gewähr:

§ 109 stammt aus dem Sozialgerichtsgesezt (SGG) und gilt daher ausschließlich in sozialgerichtlichen Gerichtsverfahren. Inhaltlich besagt der 109, dass der Kläger selber einen Gutachter benennen darf, der dann vom Gericht beauftragt wird.

Ein Gutachterauswahlrecht unter Auswahl von 3 Sachverständigen (oder Vorschlag eines eigenen) gibt es im § 200 SGB VII, also dem SGB der gesetzlichen Unfallversicherungsträger (= BGen oder Unfallkassen). In anderen Sozialversicherungszweigen ist mir ein solches Auswahlrecht unbekannt, einzige Ausnahme: Begutachtung für einen Rehaantrag (nicht: Rentenantrag!) bei der gesetzlichen Rentenversicherung.

Du schreibst jetzt von Beamten. Vom Hörensagen ist mir bekannt, dass Beamte bei Rentenfragen auch nach Dienstunfällen immer zum zuständigen Amtsarzt geschickt werden. Hierbei maßgeblich ist wohl der Wohnsitz des Beamten, also nicht der Sitz der beschäftigenden Behörde. Ein Auswahlrecht für Amtsärzte ist mir unbekannt. Habe übrigens auch schon häufiger Storys gehört, dass Beamte einzig und allein wegen eines schlechten Amtsarztes ihren Wohnsitz in einen anderen Landkreis verlegt haben :cool: :eek:

Hoffe, ich konnte dir zumindest etwas weiterhelfen konnte, zum Rest gibt es hoffentlich noch ein paar Profis.

Gruß
Joker
 
Hallo Joker,

ja, leider richtig verwechselt, leider ohne jede Kenntnisse, sonst würde ich nicht fragen!

@ ursl53,
nach deiner Schilderung bist du kein UO?

zu deiner Frage, was Rente mit Versorgungsamt zu tun habe:
Beamte haben ihre Versorgung, also Bezahlung und Krankenkostenersatz (50%) über ein Besoldungs-und Versorgungsamt.
Das Versorgungsamt regelt wohl auch die Renten bzw Unfallrenten.

Die Amtsärzte erfüllen den Part, was die BG-Ärzte tun, also Schadensfälle, die zu Lasten des Versorgungssystems geht, als gesund entsorgen.

Hast du einen Unfall im Dienst (Arbeit), dann ist das ein Diesntunfall (Arbeitsunfall).
Bei der Rente geht es dann zu eruieren, hat die Beschädigung bei dem Dienstunfall (Arbeitsunfall) eine Auswirkung auf die auszuführende Dienstaufgabe, wenn ja, dann ist die Dienstunfähigkeit (Arbeitsunfähigkeit)die zur Berentung führt Unfallrentenfähig. Hat der Unfall nicht die Ausführung der Dienstaufgaben betroffen, dann gibt es keine Unfallrente sondern Normalrente.

------------------

Deshalb meine Frage an die Profis:
Wenn es um die Klärung geht, ist es ein Dienstunfall oder Normalunfall, es geht um die Kausalitätsfrage, und das Versorgungsamt lässt ein Gutachten erstellen, muss das dann 3 Gutachter zur Auswahl stellen?

Gruß Ariel
 
Hallo Ariel,

leider kann ich dir mit der Gutachterwahl nicht helfen.
Aber vielleicht kannst du mir helfen!

Du schreibst, dass wenn kein Dienstunfall vorgelegen hat die Normalrente fällig ist. Woher beziehst du diese Informationen?

Ich bin Beamter, hatte keinen Dienstunfall und seitens der BG wird gesagt, das ich als Beamter keine gesetztlichen Rentenansprüche hätte! Bei Beamten würde nur der Unfallausgleich ab 25 % MDE zählen!

Vielen Dank für die Antworten!
 
Hallo Ihr
ich Beamter Dienstunfall erlitten anerkannt als Dienstunfall Amtsarzt sagt 40% MdE und was geschied weiter.
Wie läuft das mit Unfallausgleich und so.
 
Hallo Ariel

So wie Joker schreibt denke ich auch, aber wie Joker ohne Gewähr. Nur habe ich auch überlegt was das Versorgungsamt mit der Rentenzahlung zutun hat. Ich war auch im öffentl. Dienst und kenne Beamte die ebenfalls einen Unfall hatten. So wie ich es mitbekommen habe, haben die nur ihre GdB vom Versorgungsamt bekommen und mußten deshalb auch zum Gutachter, den sie nicht selbst bestimmen konnten, oder 3 vorgeschlagen bekommen haben. Ihre Rente bekommen die soviel wie ich weiß auch von der DRV. Ich kann mich aber täuschen, also auch ohne Gewähr;).

LG
 
@ an Alle,

Also Beamte die in Pension gehen durch Dienstunfall ,hier ist zuständig die Behörde " Kommune, Land Oder Bund" wo der Betroffene gearbeitet hat. Der Dienstherr beauftragt den zuständigen Amtsarzt. Dieser stellt ein GA für Dienststelle/ Personalamt aus. Daran wird sich in Absprache mit dem Behördenleiter, Personalrat u.s w. gehalten, wenn der Beamte damit einverstanden ist.
Das Versorgungsamt und DRV haben damit gar nichts zu tun. Wenn der Beamte einen Schwerbehindertenausweis beantragt, dann ist das Versorgungsamt wie bei jeden Anderen zuständig. Außerdem gibt es beim VA keine Auswahl an GA. Die bestimmen einen und dahin muß man gehen.
Eigene Erfahrung.
Gruß Buffy07
 
Hallo Ariel,
um Deine Frage mit einer klaren Antwort zu beantworten:
NEIN ---Du hast keinen Anspruch auf Gutachterauswahl!
Beachte hierzu BeamtVG ! - Das SGB gilt bei Beamten NICHT
Im vorliegenden Fall geht es sicherlich um die Feststellung, ob ein Ruhegehalt oder ein Unfallruhegehalt im Zusammenhang mit der Versetzung in den Ruhestand gezahlt werden soll.
Ich kann Dir nur anraten gegen diese Form der Feststellung zu widersprechen und die Entscheidung über ein Verwaltungsgericht zu erwirken. Alles Andere hat fatale Folgen für Dich.
Herzlichen Gruß
Bernd
 
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