Hallo,
endlich liegt der Beweis vor:
Kurze Zeit nach meinem Arbeitsunfall stellte ich einen Antrag beim Versorgungsamt, es wurde innerhalb kurzer Zeit ein GdB von 30 % festgelegt.
Bis zur Anerkennung einer BG- Verletztenrente vergeht sehr, sehr viel Zeit (allen UO bekannt!) und die BG wendet sich zwischenzeitlich an das Versorgungsamt und holt Infos darüber ein, welcher GdB (welche Krankheiten)bereits bestehen.
Hat endlich die BG eine Verletztenrente anerkannt, dann erfolgt ein Schreiben an das Versorgungsamt wie folgt:
„hiermit übersenden wir Ihnen eine Bescheiddurchschrift mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.“
Der vom Versorgungsamt festgelegte GdB 30 % wurde sofort
mit der Begründung:
„Folgen eines Arbeitsunfalles in dem von der zuständigen BG anerkannten Wortlaut: (Einzel-GdB.20)“
Aber die BG legte doch eine MdE von 20 % fest und sprach nicht von einem GdB 20%?
Die BG fordert in Ihrem Schreiben: „Kenntnisnahme und Beachtung“?
Hat sich das Versorgungsamt dieser „Beachtung“ anzuschließen und darf den GdB von 30 % auf 20 % herabsetzen
Für mich bleibt unverständlich, dass die BG von 20 % MdE spricht,
und das Versorgungsamt einen GdB von 30 % festlegt – alles plötzlich umgewandelt wird und das Versorgungsamt die von der
BG festgestellte MdE von 20 % nun
als 20 % GdB einstuft.
Kennt Ihr einen Weg aus diesem Irrgarten?
anaconda
endlich liegt der Beweis vor:
Kurze Zeit nach meinem Arbeitsunfall stellte ich einen Antrag beim Versorgungsamt, es wurde innerhalb kurzer Zeit ein GdB von 30 % festgelegt.
Bis zur Anerkennung einer BG- Verletztenrente vergeht sehr, sehr viel Zeit (allen UO bekannt!) und die BG wendet sich zwischenzeitlich an das Versorgungsamt und holt Infos darüber ein, welcher GdB (welche Krankheiten)bereits bestehen.
Hat endlich die BG eine Verletztenrente anerkannt, dann erfolgt ein Schreiben an das Versorgungsamt wie folgt:
„hiermit übersenden wir Ihnen eine Bescheiddurchschrift mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.“
Der vom Versorgungsamt festgelegte GdB 30 % wurde sofort
mit der Begründung:
„Folgen eines Arbeitsunfalles in dem von der zuständigen BG anerkannten Wortlaut: (Einzel-GdB.20)“
Aber die BG legte doch eine MdE von 20 % fest und sprach nicht von einem GdB 20%?
Die BG fordert in Ihrem Schreiben: „Kenntnisnahme und Beachtung“?
Hat sich das Versorgungsamt dieser „Beachtung“ anzuschließen und darf den GdB von 30 % auf 20 % herabsetzen
Für mich bleibt unverständlich, dass die BG von 20 % MdE spricht,
und das Versorgungsamt einen GdB von 30 % festlegt – alles plötzlich umgewandelt wird und das Versorgungsamt die von der
BG festgestellte MdE von 20 % nun
als 20 % GdB einstuft.
Kennt Ihr einen Weg aus diesem Irrgarten?
anaconda