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Versorgungsamt sagt:kein GdB ohne MdE - Festlegung der BG

Hallo,
Ein Urteil wird nicht anders aussehen. Wegen der Befristung wäre ich noch nicht so pessimistisch, da würde ich abwarten.

Gruß von der Seenixe
 
Hi Seenixe.
Meinst Du, dass könnte ich noch fördern im Vergleich, also das Wörtchen "unbefristet".


Und ja, ich kenne den Unterschied MdE zu GdB. War hier ein Schreibfehler ;)
MdE von 60 soll auch zu GdB von 60 führen - und nicht 30, was bisher anerkannt wurde...

Danke euch trotzdem allen!

Und ja, mehr erwarte ich nicht, stimmt schon. Von daher werde ich das mit dem RA besprechen, das der Vergleich i.O. geht.

LG Ellen
 
Hallo elster999

auch die Gegenseite muss den Vergleich zustimmen, also nicht zu früh freuen.

MFG Marima
 
Hallo Ellen,

Du solltest auf jeden Fall Deine Klage aufrecht erhalten.

Ein Vergleich würde bedeuten, dass Deine Rechtschutzversicherung die Hälfte der Kosten übernehmen muss. Wieso denn???

Ursächlich ist da VA! Und somit der Kostentreiber, weil Du klagen musstest und somit auch zu 100% der Kostenträger.

Nächster Punkt: Du hast eine MdE von 60. Die MdE bezieht sich nur auf das Erwerbs-/Berufsleben.

Der GdB aber auch auf 24 Stunden täglich und ist somit noch höher anzusetzen.

Als Beispiel: Du kannst nicht öffentliche Verkehrsmittel wegen behindertenunfreundlichkeit, Panikstörungen etc. nutzen.

Dann kannst Du privat auch diese nicht nutzen zum Einkaufen, zum Bummeln, Freunde und Familie besuchen, Fahrten in ein Restaurant, zu Ärzten, ins Kino, in Konzerte, was weiß ich. Also, da der GdB sich auf alle Lebenslagen bezieht ist er noch höher anzusetzen wie die MdE!

Bespreche dies auch mal mit Deinem RA .

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kassandra,
Im Grunde denke ich so wie du. Aber ich glaube kaum, dass mir dieses Recht tatsächlich zugesprochen wird. Der Richter war doch bis jetzt schon immer auf der Seite VA. Ich kann mir kaum vorstellen, dass da noch mehr rauskommt.
Statt über einen höheren GdB würde ich viel lieber noch über Merkzeichen verhandeln.
Denn da gibt's einiges, was nicht geht...
Aber auch da winkte mein RA bisher ab. Das sei vergebliche Mühe.
Und er ist nicht arbeitsscheu, sondern hat täglich am VA zu tun und kennt die Pappenheimer.
Aber das VA muss dem Vergleich ja auch erstmal zustimmen, wie schon geschrieben wurde.
Danke Dir trotzdem. Auch für dich viel Kraft und Erfolg, hast mit denen ja auch wieder deinen Krampf.
LG Ellen
 
Hallo Ihr,
es ist kaum zu glauben - aber nach über 2 ein Viertel Jahre habe ich nun endlich den ersehnten Bescheid mit einem GdB 60 in der Hand. Muss nur nich ein Bild hinschicken, dann bekomme ich den Ausweis.
Steht jetzt nur drin, gemäß Vergleich und keine Fiagnosen/Einschränkungen und auch nur rückwirkend gültig ab und keine Befristung.
Ich bin so glücklich, wieder ein Haken mehr auf der Liste, wiefer ein Stück mehr Ruhe und Zeit, sich um die wirklich wichtigen Dinge, wie die Gesundheit zu kümmern.

An euch alle ganz ganz lieben Dank für alle Unterstützung, Aufmunterung und Beruhigung, für allen Rat und liebe Worte.

Ohne euch wäre mir das nicht so gut möglich gewesen, hätte ich oft verzagt und ggf. aufgegeben!
Danke an alle, die dieses Forum und die Hilfe hier möglich machen!
Und ich hoffe sehr, dass auch ich hier und da Hilfe zurückgeben kann.

Eine wirklich glückliche und erleichterte Ellen
 
Hallo Elster,
Glückwunsch!!
Freut mich für dich - kämpfen lohnt sich ;)
Gruß Prowler
 
Hallo Ellen,

erstmal freut es mich, dass es nun endlich rum ist und du den GdB ohne Befristung hast.

Aber Frage: Du schreibst, Du hast heute den Bescheid vom VA erhalten. Dies ist der eine Punkt.

Der nächste wichtige Punkt, was ist mit Deiner Klage? Ist nun ein Urteil ergangen?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Ellen,

Glückwunsch, egal, ob durch Urteil oder Vergleich. Es ist immer gut, Erfolge zu lesen. Dies spornt andere User an auch weiterzukämpfen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Ellen,

herzlichen Glückwunsch! Freu mich für dich.
Weiterhin alles Gute!

LG
 
Ganz lieben Dank für eure Glückwünsche! Es freut mich, dass sich so viele mit mir freuen :)). War ein langer Weg, wie schon geschrieben aber zum Glück mit viel Unterstützung von euch und meinem RA. Sonst hätte ich das nicht geschafft!
@Kassandra: nach RS mit meinem Anwalt habe ich dem Vergleich zugestimmt. Etwas anderes als MdE 60 gleich GdB 60 hatte ich nicht erhofft, von daher habe ich mein Ziel erreicht.
Ich finde die Art und Weise auch echt bescheiden, dass die Gerichte das üble Spiel mitspielen und nicht Tacheles reden und das VA mal verdonnern. Aber lt. meinem Anwalt habe ich eigentlich keine wirkliche Wahl. Denn das Gericht hätte mich sonst am ehesten "am langen Arm verhungern lassen" - und mehr wäre auch nicht bei rum gekommen.
So habe ich jetzt Ruhe und ab sofort alle Vergünstigungen bzw. teilweise ja auch rückwirkend.
Am meisten freue ich mich über 5 zusätzliche freie Tage, die ich mir bewusst dann nehmen werde, wenn mir alles zu viel wird und ich ne Auszeit bitter nötig habe.

LG Ellen
 
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