Hallo Ellen,
Du solltest auf jeden Fall Deine Klage aufrecht erhalten.
Ein Vergleich würde bedeuten, dass Deine Rechtschutzversicherung die Hälfte der Kosten übernehmen muss. Wieso denn???
Ursächlich ist da VA! Und somit der Kostentreiber, weil Du klagen musstest und somit auch zu 100% der Kostenträger.
Nächster Punkt: Du hast eine MdE von 60. Die MdE bezieht sich nur auf das Erwerbs-/Berufsleben.
Der GdB aber auch auf 24 Stunden täglich und ist somit noch höher anzusetzen.
Als Beispiel: Du kannst nicht öffentliche Verkehrsmittel wegen behindertenunfreundlichkeit, Panikstörungen etc. nutzen.
Dann kannst Du privat auch diese nicht nutzen zum Einkaufen, zum Bummeln, Freunde und Familie besuchen, Fahrten in ein Restaurant, zu Ärzten, ins Kino, in Konzerte, was weiß ich. Also, da der GdB sich auf alle Lebenslagen bezieht ist er noch höher anzusetzen wie die MdE!
Bespreche dies auch mal mit Deinem RA .
Viele Grüße
Kasandra