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Versorgungsamt sagt:kein GdB ohne MdE - Festlegung der BG

Hallo Elster,

Klage wurde nicht zurückgenommen.
Beim letzten Termin SG hat dann VA die 60% MdE der BG als Gdb 60 + G als Teilanerkenntnis angeboten.
( ich hatte auf min 50 + G geklagt)
Dies habe ich dann angenommen.
( ich hätte noch weitermachen können, da die 60 % MdE nur die Schädigungen durch Beruf betreffen, bei mir aber noch Anderes vorhanden ist,
hatte aber nach 6 Jahren BG und VA die Schnauze voll von den ganzen Streitereien)

Das VA musste ca. 75% Kosten übernehmen ( genau habe ich aber gerade nicht vorliegen ),
da das Teil Anerkenntnis erst beim Termin kam.

Gruss
 
Hallo Busch,
Danke für die Infos. Das bestätigt mir, dass ich mit meinem RA wohl den richtigen Weg gehe.
Er wird jetzt noch einmal ans Gericht schreiben, dass eine Rücknahme des Antrages oder der Klage nicht schlüssig ist und auch nicht ersichtlich, warum die Übernahme der BG-Werte nicht im laufenden Verfahren möglich sein soll.
Und das das VA bei bereits erfolgtem Teilanerkenntnis auch an den Kosten zu beteiligen ist. Meine RS würde sich da ja auch sträuben, Kosten zu übernehmen, die sie nicht müsste.
Das heisst mal wieder warten und hoffen, dass das dort einer liest und denken kann.

Schönes Wochenende euch! Lg Ellen
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

Gutachten mit 60% war im Januar 17, BG Bescheid dann August, Teilanerkenntnis Ende September, Bescheid VA im Oktober.

Gruss
 
Hallo Busch,
Das sind bei mir ganz andere Zeiträume...
MdE-Bescheid mit MdE 60 liegt dem SG und auch VA seit August vor!!! Bisher trotzdem nur Teilanerkenntnis VA von GdB 40 im Dezember...und jetzt soll ich die Klage zurücknehmen und einen neuen Antrag stellen, um GdB 60 per Übernahmeantrag zu erhalten.
Aber dein Fall macht mir trotzdem Hoffnung, dass das SG das VA "verdonnert", die 60 anzuerkennen.

LG Ellen
 
Hallo,

gerade die BGen sind mit den Werten sehr knauserig, da geht es ja auch um Geld (Rente).
Das würde ich noch anführen.

Nachher sagen die GdB 60 gibt es nicht, Urteil liegt ja vor, und das nach BG Bescheid,
oder das VA will wohl nur Geld sparen bei den Gerichtskosten.

Was sagt denn dein Gutachten für die BG ?
Wollen Gericht und VA dies nicht anerkennen ?
Müssen sie dann doch begründen.

Hast du noch andere Schädigungen, die nicht die BG betreffen ?
 
Hallo Ellen,

unter den Bedingungen würde ich die Klage nicht zurückziehen. Zumal dein RA ja auch Gleiches sagt. Warum sollst du dir die Arbeit mit einem neuen Antrag machen, bloß weil das VA nicht in der Lage ist, deinen jetzigen Antrag ordnungsgemäß zu bearbeiten? Und inwiefern kannst du dich dann auch darauf verlassen, dass der neue Antrag in deinem Sinn entschieden wird? Ich verstehe den Richter nicht, dass er sich vom VA so vor den Karren spannen lässt.
 
Hallo Busch und Drahtesel,
ja so ist es.
Die MdE von 60 ist sicher kein Geschenk der BG. Die Gutachten waren schlüssig und würden von der BG akzeptiert. Und die 60 finde ich persönlich auch gerechtfertigt.
Nach einem schweren Polytrauma habe ich mich zwar in das Leben zurück gekämpft, aber Einschränkungen gibt es leider immer noch und die werden mir auch bleiben.
Da ich vorher quietschfidel war, gibt es keine weiteren Einschränkungen als die vom Unfall verbleibenden.
Nach Rücksprache mit meinem Anwalt ist die Nummer vom VA ja auch wirklich ein linkes Ding. Können ja "leider" nicht anders, als mir die 60 zu geben. Aber dann bitte nicht per Gericht zu verdonnert und ohne Kosten ihrerseits. Das schönt sicherlich die Statistik und dafür verantworten, dass da was falsch gewertet würde, muss sich auch keiner. Und das kann nicht sein!
Die Angst, dann ggf. doch nicht zu seinem Recht zu kommen, wenn ich ihr Spiel mitspiele, ist mir auch zu groß. Und eine Sicherheit gibt es für mich nicht. Und ob die RS dann nochmal Anwaltskosten übernehmen würde, ist auch eher fraglich.
Nein, der Weg, das vor dem SG zu klären, ist bestimmt richtig.
Aber verstehen muss man dieses Vorgehen in einem Rechtsstaat so langsam nicht mehr!
Ich kann alle UO verstehen, die solch einen Stress mit der BG haben, wie kräftezehrend das ist. Ohne Anwalt könnte ich das kräftemäßig gar nicht durchstehen.

Vielen Dank das ihr mir hier immer weirerhelft und ich mrine Gedanken geordnet bekomme!
Einen ruhigen Sonntag euch allen,
LG Ellen
 
So,
einer neuer Brief vom SG. Zwischen den ganzen Paragraphen und Blabla lese ich im Endeffekt raus, was ich vermutet hatte.
Da die Klage kam, bevor die BG einen Bescheid erstellt hatte, ist dieser Übernahmeparagraph nicht so ganz 200% zutreffend. Aber dann doch irgendwie heranzuziehen.
Jedenfalls bietet das Gericht jetzt folgenden Vergleich an:
Ich bekomme die MdE 60, das VA zahlt Hälfte der außergerichtlichen Kosten (meines Anwaltes also) und ich ziehe Klage und so zurück, verlange auch kein Teilanerkenntnis und die Sache ist anschließend erledigt.
Ein Schelm der Böses dabei denkt ;(
Klar, ich hätte mein Recht durchgesetzt, die Anwaltskosten, die bei mir hälftig verbleiben trägt die RSV.
ABER: das JA kommt mal wieder ungeschoren davon.
Kein Urteil gegen sie.
Die Kosten halbwegs reduziert.
Und von "auf Dauer oder unbefristet" steht da auch nix...
Das ist so ein fauler Plunder, wie sie es immer machen... Aber macht es wirklich Sinn weiterzukämpfen? Mehr kann ja für mich nicht rauskommen. Merkzeichen akzeptieren die eh nie im Leben! Warum also der Stress, wenn man genug andere Probleme hat?
Ich muss mich mal mit dem RA beraten... eure Meinung ist mir aber auch wichtig.

LG Ellen
 
Hallo Ellen,
ich bin zwar eigentlich das komplette Gegenteil eines Egoisten, aber in deinem Fall rate ich dir zu Egoismus. Nimm die GdB (nicht MdE) 60 vom Versorgungsamt und alle damit verbundenen Vorteile deines Schwerbehinderten-Status. Ein ggfls. erstinstanzliches Urteil gegen das Versorgungsamt bringt weder dir noch anderen UO einen Vorteil.
Gruß Prowler
 
Hi prowler,
Danke dir! Wahrscheinlich hast du recht!

Und es soll natürlich GdB 60 heißen, MdE habe ich die ja schon ;)

Danke Dir!
LG Ellen
 
Hallo Ellen,

für Dich hast Du wahrscheinlich "alles" somit erreicht, was von der Stimme von oben möglich ist. Traurig genug. Aber, solltest Du für Dich damit auch abschließen können, irgendwann. Hast gekämpft, Dich nicht unterkriegen lassen. Nur Das zählt!
Da ist wahrscheinlich "viel" für Dich, und uns gewonnen..
Sei der Egoist.
Es geht weiter!

LG
 
Hallo

Mde hat nichts mit gdb zutun, gehe persönlich hin und verlange vorgesetzten, wenn du rechtsschutz hast dann nehme anwalt, kannst auch mal Google schauen
Ävg
 
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