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Versorgungsamt sagt:kein GdB ohne MdE - Festlegung der BG

Hallo Ellen,

wenn du einen spezialisierten RA in deiner Nähe hast, der gut bewertet wurde, dann versuche auf jeden Fall den Weg über diesen, d.h. Beratungsgespräch vereinbaren, Kennenlernen, Bedenkzeit, ... ggf. Mandatsvergabe.
Probiere das!

Hast du schon einen Termin vereinbart?
Viele RA haben "zwischen den Jahren" Betriebsurlaub.
Schiebe es nicht auf die lange Bank.

Ich stimme zu, dass die Einschaltung eines (guten) Anwalts der beste Weg wäre, aber ein guter ist schwer zu finden, insb. bei deinen Voraussetzungen (nicht Reisefähigkeit).

Unterschreibe kein Mandat in der Not, überschlafe jede Unterschrift.

LG
 
Hallo HWS-Schaden und Co,
ich habe gestern tatsächlich 2 sehr nette Gespräche geführt und dann auch einen Termin vereinbart. Habe direkt mit dem Anwalt telefoniert, fast ne halbe Stunde und er hat mich da schon gut beraten, alles erläutert und mir verschiedene Wege gezeigt und gesagt, warum was nicht sinnvoll ist. Hat von sich aus angeboten, Prozesskostenhilfe zu prüfen, da ich nur so wenig arbeite (wusste davon gar nix).
Dazu ist er spezialisiert, keine Riesen Kanzlei mit immer anderen Leuten UND er hat sofort kapiert, dass ich ein Problem in der Stadt habe und mir gesagt, dass wir alles auch per Post und telefonisch klären können, wenn es mir nicht möglich ist, zu ihm zu kommen. Ohne großartige Erklärungen und man kann es ja versuchen, Begleitung etc. Nein - ist ok, ich richtig mich danach, wie es ihnen möglich ist. Fertig!
Aber bis dahin komme ich. :)
Hört sich für mich erstmal sehr gut an. Die Bewertungen waren auch alle positiv, ist hier im Forums oder woanders noch nicht negativ aufgefallen etc.
Dieser Umstand stimmt mich sehr positiv. Und wenn wir vor Weihnachten uns persönlich gesprochen haben und er meine Unterlagen hat und mein Gefühl immer noch positiv ist, dann wird er erstmal mit nervt relativ einfachen Begründung die Frist waren - und die ausführliche Begründung nachrechnen....
Ich bin seit dem Gespräch etwas relaxter, da ich Licht am Ende des Tunnels sehe :):):)
LG Ellen
 
Danke!
Ich hoffe, dass es so bleibt und er hält, was der 1. Kontakt verspricht ;):D
Jetzt muss ich nur fleißig sein und den ganzen Mist nochmal kopieren :rolleyes:
Aber das ist ja machbar...
Ich berichte, was der Termin nächste Woche ergeben hat...
Danke euch für eure Hilfe! Was wäre ich ohne euch hilfsbereiten und lieben Menschen und dieses absolut wichtige Formum!
LG Ellen
 
Hallo HWS-Schaden,
ich habe deine PN erhalten. Lieben Dank, ich probiere es mal. Kann dir dort gerade nicht antworten...
Hab jetzt mit der Rechtschutz auch schon gesprochen und das klappt wohl alles.
Denn mal tau VA - ich lasse mich zwar ärgern, aber nicht unterkriegen :D
Schönes Wochenende für euch alle!
LG Ellen
 
Hallo ihr lieben,
Weihnachten ist vorbei und der Papierkrieg geht weiter...
DeR neueste Stand:
RSV übernimmt Kosten für Klage
Anwalt hat diese fristwahrend eingereicht
und gleichzeitig Akteneinsicht gefordert, um ausführlich zu begründen
Die mir in Kopie übergebene Begründung fand ich aber sehr passend zusammengefasst und konkret betitelt, was alles "übersehen" wurde vom VA
Nun hoffe ich mal, dass das alles einen guten Lauf nimmt und übe mich in Geduld, da die Mühlen beim SG ja langsam, sehr langsam mahlen...
LG Ellen
 
Hallo Ellen,

wenn Dein RA die Akte vom VA vorliegen hat, dann wird es auch sehr spannend für Dich, diese zu lesen.

Achte dann bitte auch darauf, wo und bei wem Befunde angefordert worden sind und ob es Korrespondenz mit der BG gibt.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kassandra,
Ja da bin ich auch gespannt drauf...Da der RA darum gebeten hat, die Akte für 1 Woche zu bekommen, hat er dann ja auch alles da und nicht nur die 5 Seiten, die sie mir damals als Akteneinsicht geschickt haben :rolleyes:
Welche Ärzte angeschrieben wurden, weiß ich und auch, was diese geantwortet haben. Aber da waren die wirklich wichtigen ja nicht dabei.
Korrespondenz mit der BG gab es definitiv, auch schon vor dem Widerspruch... Was jetzt noch war, weiß ich nicht.
Interessant finde ich eher die Einschätzungen der sog. Ärztlichen Gutachter, die diese Berichte auswerten. Und zwar völlig falsch, mit verdrehten Daten etc. Das habe ich im Widerspruch ja schon bemängelt.
Und das diese sich so gar nicht auf die VersvO beziehen. Das hat der RA gleich bemängeöt und auf diese verwiesen, mit Angabe der Einzel-GdB dort. Das wird das spannende. Denn wenn die ihre eigene Liste richtig lesen, gibt es m.E. n. Kein Spielraum mehr, die Gesamt-GDB 50 nicht zu knacken... (lt. AnwaltSchreiben allein 50-60 Psyche, dann hirnorg. Veränderungen 30-40, Entstellung Gesicht, Sensibilitätsstörungen Gesicht mind. 20-30, Nervenscgaden Hand nicht berücksichtigt etc.) Da kann jein GdB von 30 richtig sein...

Ich hoffe, alle anderen die darüber entscheiden müssen, können auch lesen :cool::rolleyes::confused:

LG Ellen
 
Hallo,
es ist tatsächlich waß passiert in der Zwischenzeit...und neue Fragen tauchen auf.
Zum Update:
- Klage gegen das VA wurde eingereicht
- diverses Papier angefordert vom Gericht und an alle verteilt, dabei nun auch schon sämtliche Gutachten der BG, die inzwischen erstellt wurden
- VA wurde gebeten, dazu Stellung zu nehmen. Lt. Meinem Anwalt dauert das derzeit bis zu 4 Monate...

Nun habe ich nach über 3.5 Jahren endlich den Bescheid der BG bekommen und erhalte eine MdE, die, wenn sie vom VA übernommen wird, so hoch ist, das mir der Schwerbehindertenstatus zusteht.
Mein sehr netter SB der BG erklärte mir, das ich diesen Bescheid einfach dem VA schicken soll, dann sollten die das anerkennen und ich keine Probleme weiter mit denen haben. Ist das so?
Das wäre mir ja total recht Hab keine Lust auf jahrelanges Klagen, ggf. zu furchtbaren GA geschickt werde oder sogar noch zum Gericht selbst hin muss (in diese Citylage bringen mich nämlich keine 10O Pferde)

Mein Anwalt ist leider noch im Urlaub, jetzt weiß ich nicht, ob ich das dem VA schicken soll/darf oder ob das über das Gericht laufen muss. Hab noch nie geklagt und keine Ahnung, was erlaubt ist und was nicht...Gerade,weil das auch über RSV läuft...

Wäre toll, wenn ihr mir da wieder einmal helfen könnt. Einige sind ja echt Profis von euch
Vielen Dank für eure Hilfe -immer wieder aufs neue
LG Ellen
 
hallo elster999,

meine Meinung nach:

wenn du es übers Gericht machst, dann gehe ich mal davon aus, dass es der Gegenseite durch das Gericht auch zur Kenntnis übersandt werden muss.

Lg. Rolandi
 
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