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Versorgungsamt sagt:kein GdB ohne MdE - Festlegung der BG

Hallo Elster,

ich hatte damals innerhalb 4 Wochen die Klage eingereicht, mit der Bitte um Fristverlängerung wg. der Klage-Begründung.

Es war nur ein kurzes Schreiben an das Gericht, mir war jedoch die Fristwahrung wichtig, was ich dann später machen werde, stand damals auch noch in den Sternen.

Der Richter ist dieser Bitte n. Fristverlängerung nachgekommen.

So hatte ich genügend Zeit die entspr. Schritte zu überlegen (VdK, Anwalt, selber begründen). Ich hatte dann über einen Anwalt die Begründung nachgereicht.

Alles Gute für dich u. liebe Grüße
Marcela
 
Hallo HWS-Schaden,
meine 1. Akteneinsicht bestand aus 5 Seiten :D, nicht durchgehend nummeriert.., kein Anschreiben an BG drin, nur dessen Antwort etc. :rolleyes:
Ich denke, ich schreib ab Eingang Widerspruch ohne meine mitgeschicken Seiten...Die hab ich ja ;)
Wobei man dann die handschriftlichen Vermerke auf den eigenen Unterlagen nicht mitbekommt, wenn es diese gibt. ..
LG Ellen
 
Hallo Ellen,

1. Muss ich persönlich zum Sozialgericht? Dann kann ich die Sache nämlich gleich vergessen. Das liegt ja in der Stadt und damit in meiner absoluten No-Go-Area :eek:. NICHT UNBEDINGT. ABER DU KANNST DICH ZUR VERHANDLUNG JA AUCH BEGLEITEN LASSEN.

2. Muss ich beim Einreichen der Klage gleich alles tiptop begründen? Also warum ich die 50 und warum ich Merkzeichen haben will und mit den entsprechenden Arztbriefen etc. Begründubg und so versehen? Oder reicht da erstmal ne 3Zeiler und die Begründung wird nachgereicht?

GANZ EINFACH: DU REICHST KLAGE EIN MIT DER BEGRÜNDUNG; WELCHE DU ANS VA GESCHICKT HAST UND SETZT HÖHE AN; DU KLAGST AUF 60 GDB: DAS WAR ES DANN AUCH SCHON:

Jetzt so mit den Feiertagen kann weder ich noch irgend nen VdK oder Anwalt, dass alles ordentlich zusammen tragen... und bis Anfang Januar läuft ja nur die 1-Monats-Frist... War ja so ziemlich 1 Ordner voll, was ich dem VA an Unterlagen zur Verfügung gestellt hatte...Als Polytrauma hat man genug Papier voll Diagnosen. ..:mad:

DU BRAUCHST KEINEN RA:

3. Macht es Sinn, die bereits gelaufenen GA für die BG anzufordern und mit einzureichen? Keine Ahnung, ob die schon geschrieben sind... und was ist, wenn die mir bis Januar nicht vorliegen?

NEIN; DIE HÄLST DU ALS JOKER BEI DIR: DIE KLAGE DAUERT BESTIMMT BEI EUCH AUCH 1-2 JAHRE UND DANN KANNST DU STRATEGISCH NACHLEGEN:

4. Ich wollte ja, den Infos hier im Form folgend, den Bescheid des VA vordem MdE-Bescheid haben, damit diese nicht einfach nur die % übernehmen. Was ist denn, wenn ich jetzt irgendwann den Bescheid über die MdE bekomme und dieser 50 oder mehr % beinhaltet? Kann ich das dann dem VA übergeben und um Übernahme der % bitten?

JA UND ABER ERST DANN; WENN DU MINDESTEN DIE 50 GDB HAST DIE KLAGE ZURÜCK ZIEHEN: ERST MUSST DU ALLES VOM VA HABEN WIE DU ES MÖCHTEST: NIE VORHER DIE KLAGE ZURÜCK ZIEHEN:

D: H: DU WÜRDEST DEM VA ANBIETEN; DEN GDB DEINEN WÜNSCHEN NACH ZU RICHTEN UND IN DEM ZUGE NIMMST DU DEINE KLAGE ZURÜCK; WENN DIE NICHT WOLLEN; DANN BLEIBT DEINE KLAGE BESTEHEN:

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kassanda,
Danke für deine tolle, umfangreiche Antwort!:)
Das hilft mir sehr viel weiter und lässt mich etwas ruhiger atmen...
Aber zu 1. Auch Begleitung hilft mir nicht :(...Ich rutsche bei Konfrontation in die Dissoziation, ich sterbe tausend Tode und wenn ich tatsächlich lebend wo ankommen sollte, bin ich nicht nur klatschnass und völlig fertig - ich schlafe dann vor Erschöpfung im Stehen ein, bekomme keinen klaren Gedanken etc.. Mein Körper kriegt solche Situationen nicht hin... Was soll ich so vor Gericht?
Und ganz ehrlich: meine Vermeidung ist momentan noch so groß, dass ich lieber die Klage lassen würde, als dort hinzufahren...:( ich weiß, das ist doof von mir, aber schalte einer dieses Unterbewusstsein aus!
Deshalb auch lieber mit RA. Mal gucken, ob ich ne RSV besitze die das übernimmt...
Danke dir
LG Ellen
 
Hallo Ellen,

meiner Meinung nach hast du noch eine andere Möglichkeit - die hilft dir aber nur, wenn du noch nicht alle Unterlagen beim Versorgungsamt eingereicht hast. Du könntest noch einige Monate warten und dann einen Verschlimmerungsantrag mit einer Reihe zusätzlicher, noch nicht eingereichter Unterlagen (z.B. die Gutachten) einreichen. Mit etwas Glück bekommst du dann die 50% und kommst um eine Klage herum.

Wenn du nicht in der Lage bist, selbst bei Gericht bzw. auch den Ämtern zu erscheinen, weil dich das sonst panisch werden lässt, kannst du bei deinem zuständigen Amtsgericht eine Betreuung gezielt für diese Angelegenheiten beantragen. Entweder wird dir dann ein gerichtlich bestellter Betreuer gestellt, das kann aber auch eine Person deines Vertrauens sein, die dann zielgerichtet nur genau diese Termine in deinem Namen ausführen kann, zu denen du nicht selbst hingehen kann.

Vielleicht wäre das ja eine große Entlastung für dich? Das würde aber auch bedeuten, dass sich diese Person so gut mit deinem Fall auskennt, dass sie dich auch tatsächlich vertreten kann.

https://www.familienratgeber.de/recht/gesetzliche_betreuung.php

Lies mal unter o.g. Link nach. Das hier wäre wahrscheinlich wichtig für dich:

"Bei der Auswahl des Betreuers hat das Gericht die Wünsche des Betroffenen zu berücksichtigen. Mit einer Betreuungsverfügung kann der Betroffene festlegen, wer Betreuer werden beziehungsweise nicht werden soll. Betreuer können Angehörige, Mitarbeiter der Betreuungsbehörden, ehrenamtliche Mitglieder eines Betreuungsvereins oder Rechtsanwälte sein. ...

Die Bestellung eines Betreuers hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Geschäftsfähigkeit des Betreuten. Das heißt, der Betreute kann im Rechtsverkehr teilnehmen und Verträge abschließen. Bei Streitigkeiten muss im Einzelfall die Geschäftsunfähigkeit (§ 104 BGB) festgestellt werden.
Für den Betreuer ist wichtig, dass sein Aufgabenbereich klar definiert ist.
Diese Aufgaben werden vom Betreuungsgericht festgelegt und stehen im Betreuerausweis. Nach § 1902 BGB vertritt der Betreuer den Betreuten in diesen Aufgabenkreisen gerichtlich und außergerichtlich (z.B. in persönlichen Angelegenheiten Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Wohnungsangelegenheiten) sowie in vermögensrechtlichen Angelegenheiten (Umgang mit Banken, Versicherungen, Krankenkassen, Rententrägern, Verwaltung und Verwertung von Vermögen, Beantragung sozialrechtlicher Leistungen, etc.).
Einmal im Jahr muss der Betreuer dem Vormundschaftsgericht einen Jahresbericht übersenden."

Wenn du jemand in deinem Bekannten-/Verwandtenkreis hättest, der dich kompetent bei solch öffentlichen Terminen vertreten könnte, wäre das für dich sicher hilfreich, weil du dir den Stress ersparen könntest, selbst diese Termine wahrnehmen zu müssen. Vielleicht wäre es sogar eine Option, einen Rechtsanwalt zu finden, der dich als Betreuer vor Gericht vertreten könnte?

Vielleicht gibt es ja noch ein paar Meinungen dazu?

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Hallo Rudinchen,

die Sache mit dem Betreuer finde ich für Ellen überhaupt nicht gut. Sie ist geschäftstüchtig, geht arbeiten, wie und mit welcher Begründung soll noch ein Betreuer eingesetzt werden.

Außerdem wird dann eine Abhängigkeit aufgebaut.

Die Sache mit dem Verschlechterungsantrag wäre eine Alternative, halte ich persönlich aber auch nicht von, weil es sich wieder um Jahre verzögert wenn die Verschlechterung nicht durch kommt, wovon leider aus zu gehen ist.
Also, Du verlierst wieder wertvolle 1-2 Jahre!

Sorry, da musst Du jetzt durch

@ Ellen - lass Dich zum Gerichtstermin von Deinen Psychologen begleiten. Der kann dann auch direkt Stellung nehmen :cool:.
Außerdem wird es eh gut 1-2 Jahre noch dauern.

Ebenfalls würde ich auch nie einen RA allein zum Termin schicken, ich will die Möglichkeit haben mich einzubringen und verlasse mich nicht nur auf RAs, weil genau vor Gericht merkt man dann, ob man einen Guten oder eine Pfeife hat. Bei der Pfeife kann man noch selber sich einbringen.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Rudinchen, Kassandra
das mit dem Betreuer muss ich mir mal überlegen. Einerseits wäre es eine Entlastung, andererseits auch ein Schritt in die falsche Richtung für mich :(
Da ich stimme Kassandra da zu...

Beim Widerspruch hab ich schon alles angegeben, was ich an Berichten etc. Hatte. Ordentlich Papier zu lesen hatten die von mir. Umso krasser, das diese ganzen Sachen nicht mal erwähnt wurden.
Aber die Gutachten für die BG sind ja gerade erst gewesen, die hab ich auch noch nicht gesehen...
Verschlechterung sehe ich nicht. Zum Glück!
Und den Ansatz, erstmal Klage einreichen, gucken, was inzwischen bei der BG rumkommt und dann ggf. An das VA herantreten und sagen: übenehmt das, dann ziehe ich die Klage zurück. Das finde ich, hört sich nach ne Plan an...
Danke dir!
LG Ellen
 
Hallo ihr alle!
Ich habe mich nochmal damit befaßt und bin recht sicher, das ich klagen werde.
Für die Klage vor Ort benötige ich aber definitiv nen Anwalt, denn hinfahren geht nicht..
Aber meine Hoffnung ist, dass ich jetzt erstmal pro Forma Klage einreiche und die Begründung in RuHe erarbeite.
Und wenn in der Zwischenzeit die BG eine faire MdE festgelegt hat, dass daß VA diese ggf. übernimmt und die Klage obsolet wird...

Deshalb meine Frage: Wenn ich so ein Muster aus dem Netz nehme und es so schreibe und per Einschreiben an das VA schicke - kann ich da einen gravierenden Fehler machen? Gibt es was, wo ich dringend aufpassen muss, außer auf die Zeit?
Also, ist das allein sinnvoll oder besser nicht? Ich habe mit sowas absolut keine Ahnung :eek::confused:
Danke und LG Ellen
 
Hallo Ellen,

ich schicke voraus, dass ich bisher auch keine praktische Erfahrung mit dem Klageverfahren habe, ich habe mich vorbereitend nur eingelesen.

Ich dachte, ich hätte es in diesem Thread gelesen, finde es aber nicht:
Mit der Klageeinreichung schreibst du sinngemäß sowas wie "ich berufe mich zunächst auf meine Begründungen im Vorverfahren" (das sind deine bisherigen Schreiben ans VA, die der Klageschrift beigefügt werden, wie insg all das, was im Vorverfahren lief, Arztberichte etc.) und dann schreibst du "eine weitergehende Begründung wird nachgereicht" o.s.ä.

Vielleicht erinnert sich ein anderer User, wo dieser Hinweis zu finden war und kann den für Ellen verlinken.

Ansonsten zu beachten ist die geforderte Anzahl der jeweiligen Schriften und die Absendung an die korrekte Adresse, du findest das Wesentliche für die Klageeinreichung m.W. in der Rechtsbehelfsbelehrung.

Eine Übersicht / ein Inhaltsverzeichnis der eingereichten Unterlagen und / oder eine Art von Ordnung (zB chronologisch) der beigefügten Sachen des Vorverfahrens erleichtert dem Gericht das Verständnis - das ist nicht zu unterschätzen m.A.n.

Die Erfahrenen werden dir mehr schreiben :)
ZB auch, wie man ggf eine Fristverlängerung beantragt.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Zuletzt bearbeitet:
Ellen,

ganz offen gesagt

Hallo ihr alle!
Ich habe mich nochmal damit befaßt und bin recht sicher, das ich klagen werde.
...
Deshalb meine Frage: Wenn ich so ein Muster aus dem Netz nehme und es so schreibe und per Einschreiben an das VA schicke - kann ich da einen gravierenden Fehler machen? Gibt es was, wo ich dringend aufpassen muss, außer auf die Zeit?
...Ich habe mit sowas absolut keine Ahnung

eben weil die kenntnisse fehlen, war mein hinweis auf zb vdk (ja, es gibt mobilitätsprobleme, aber irgendwie musst du sie lösen).

du nimmst "ein Muster aus dem Netz" und schreibst es "per Einschreiben an das VA" - NEIN!

das VA ist die beklagte, deine klage muss ans zuständige gericht. es bringt auch nichts, den korrekten weg aufzuzeigen, die nächste stolperstelle ist eh vorprogrammiert.

wieviel zeit bleibt dir noch, die hinweise umzusetzen? ich weiss, es gibt grosse hürden, die kenne ich. aber mangels alternativen (das ist manchmal so) kann ich nur nochmal das aus vorigen beiträgen wiederholen. es sei denn, du willst sehenden auges in eine sackgasse laufen.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,
Danke für deine klaren Worte!
Und ja, du hast recht. Wahrscheinlich ist es komplizierter als gedacht und ich bin momentan eh nicht in der Lage alles gescheit zu überblicken.
Ich werde gucken, ob ich RS habe und einen Anwalt hier in der Nähe nehmen. Da gibt's einen mit ganz guten Bewertungen, der sowas im Profil hat und anscheinend öfter macht. Dann kann ich dort auch mal hingehen, wenn nötig.
VdK und Gericht erreiche ich nicht. :mad:
Das ist das, was ich an euch so mag :D, wenn mein Kopf wieder völlig kurze auf doofe Ideen kommt - ihr rückt ihn mir wieder gerade... Ganz ganz lieben Dank dafür!

LG Ellen
 
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