Hallo Ellen,
meiner Meinung nach hast du noch eine andere Möglichkeit - die hilft dir aber nur, wenn du noch nicht alle Unterlagen beim Versorgungsamt eingereicht hast. Du könntest noch einige Monate warten und dann einen Verschlimmerungsantrag mit einer Reihe zusätzlicher, noch nicht eingereichter Unterlagen (z.B. die Gutachten) einreichen. Mit etwas Glück bekommst du dann die 50% und kommst um eine Klage herum.
Wenn du nicht in der Lage bist, selbst bei Gericht bzw. auch den Ämtern zu erscheinen, weil dich das sonst panisch werden lässt, kannst du bei deinem zuständigen Amtsgericht eine Betreuung gezielt für diese Angelegenheiten beantragen. Entweder wird dir dann ein gerichtlich bestellter Betreuer gestellt, das kann aber auch eine Person deines Vertrauens sein, die dann zielgerichtet nur genau diese Termine in deinem Namen ausführen kann, zu denen du nicht selbst hingehen kann.
Vielleicht wäre das ja eine große Entlastung für dich? Das würde aber auch bedeuten, dass sich diese Person so gut mit deinem Fall auskennt, dass sie dich auch tatsächlich vertreten kann.
https://www.familienratgeber.de/recht/gesetzliche_betreuung.php
Lies mal unter o.g. Link nach. Das hier wäre wahrscheinlich wichtig für dich:
"Bei der Auswahl des Betreuers hat das Gericht die Wünsche des Betroffenen zu berücksichtigen. Mit einer Betreuungsverfügung kann der Betroffene festlegen, wer Betreuer werden beziehungsweise nicht werden soll. Betreuer können Angehörige, Mitarbeiter der Betreuungsbehörden, ehrenamtliche Mitglieder eines Betreuungsvereins oder
Rechtsanwälte sein. ...
Die Bestellung eines Betreuers hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Geschäftsfähigkeit des Betreuten. Das heißt, der Betreute kann im Rechtsverkehr teilnehmen und Verträge abschließen. Bei Streitigkeiten muss im Einzelfall die Geschäftsunfähigkeit (§ 104 BGB) festgestellt werden.
Für den Betreuer ist wichtig, dass sein Aufgabenbereich klar definiert ist.
Diese Aufgaben werden vom Betreuungsgericht festgelegt und stehen im Betreuerausweis. Nach § 1902 BGB vertritt der Betreuer den Betreuten in diesen Aufgabenkreisen gerichtlich und außergerichtlich (z.B. in persönlichen Angelegenheiten Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Wohnungsangelegenheiten) sowie in vermögensrechtlichen Angelegenheiten (Umgang mit Banken, Versicherungen, Krankenkassen, Rententrägern, Verwaltung und Verwertung von Vermögen, Beantragung sozialrechtlicher Leistungen, etc.).
Einmal im Jahr muss der Betreuer dem Vormundschaftsgericht einen Jahresbericht übersenden."
Wenn du jemand in deinem Bekannten-/Verwandtenkreis hättest, der dich kompetent bei solch öffentlichen Terminen vertreten könnte, wäre das für dich sicher hilfreich, weil du dir den Stress ersparen könntest, selbst diese Termine wahrnehmen zu müssen. Vielleicht wäre es sogar eine Option, einen Rechtsanwalt zu finden, der dich als Betreuer vor Gericht vertreten könnte?
Vielleicht gibt es ja noch ein paar Meinungen dazu?
Viele Grüße,
Rudinchen