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Versorgungsamt sagt:kein GdB ohne MdE - Festlegung der BG

Liebe hellla,
erst einmal ganz lieben Dank.
Auch für das Angebot der Unterstützung. Aber meine PTBS ist so krass, dass ich bei längerem Triggern heftigst dissoziiere - und ich vorher vor Angst schon sterbe. Also in die entsprechenden No-Go-Areas bekommen mich keine 10 Pferde, wie man so schön sagt. Allein der Gedanke lässt mich schon wieder zittern...

Bezüglich der Gutachten und der Herausgabe habe ich vor , die GA direkt anzuschreiben. Es gibt ein relativ aktuelles Rundschreiben D 18/2016 , wo die DGUV selbst schreibt, dass das Patientenrecht höher ist und damit der Patient immer bei Arzt oder Gutachter seine Unterlagen anfordern kann. Die Anordnung, diese nicht herauszugeben ist rechtswidrig und wurde gestrichen. Google mal danach, findest du im Netz...Ich bin zu doof, das anzuhängen :confused:
Lieben Dank und einen schönen 3. Advent,
Ellen
 
Guten Morgen,

zunächst kann Widerspruch ohne Begründung eingereicht werden, einfach um die 4wöchige Frist zu wahren. Dann kann ohne Zeitdruck die Begründung erarbeitet werden.

Der Widerspruch kann so belassen werden oder eben mit Mitteilung, dass die Begründung folgt.

Will man eine schnelle Entscheidung (bspw. weil man davon ausgeht, dass sowieso eine Ablehnung erfolgt, kann die Begründung ausfallen - manchmal ist es besser, Informationen zurückzuhalten). Dann folgt unweigerlich der Prozess. Widersprüche ohne Begründung werden in der Regel schnell entschieden, verworfen.

Hofft man darauf, dass dem Widerspruch entsprochen wird, sollte man fundiert begründen.

Dieses der Rat eines gestandenen Rechtsanwaltes.

LG und einen schönen 3. Advent!
Christiane
 
Hallo Ellen,

es tut mir leid, dass du erneut einen ablehnenden Bescheid erhalten hast. Mich stürzen solche Bescheide erst mal in ein tiefes Loch, bis nach ein paar Tagen der Kampfgeist erwacht. Geht aus den beiden ablehnenden Bescheiden irgendwie hervor, was an Unterlagen in die Bewertung eingeflossen ist? Mich macht es fassungslos, dass jemand mit so gravierenden Verletzungsfolgen mit so einem geringen GdB abgespeist werden soll. Ich frage mich, ob die Kombination BG-Fall und GdB vom Versorgungsamt bevorzugt versicherungsfreundlich behandelt wird.

Für mich ist die Entscheidung überhaupt nicht nachvollziehbar. Für mich ist vermutlich auch dasselbe VA zuständig, ich habe beim Erstantrag für PTBS und Depression sofort einen GdB von 40 erhalten, ohne ein Polytrauma im Gepäck und Freizeitunfall.

Wenn es hier in der Region gute Erfahrungen mit dem VdK gibt, würde ich es wohl dort versuchen und mir zumindest eine Erstberatung holen. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich wohl direkt den Weg über einen Anwalt gehen. Mich hat das emotional sehr entlastet in der Auseinandersetzung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung.

Ich würde wohl so vorgehen, dass ich beim VdK per Mail um einen Termin bitten würde (meistens haben solche Institutionen ein Kontaktformular, in dem man kurz schildern kann, weswegen man die Beratung braucht). Das würde mir etwas innere Ruhe verschaffen, dass ich einen ersten Schritt unternommen habe. Dann würde ich mir die Zeit nach den Weihnachtsfeiertagen frei halten, um die Klage auf den Weg zu bringen. Wenn ich es richtig verstanden habe, muss die Klage nicht vollständig begründet sein, sondern man kann auch da Unterlagen nachreichen.

Ich wünsche dir Halt und Unterstützung von wohlmeinenden Menschen um dich und dass nach dem ersten Entsetzen dein Kampfgeist wieder erwacht.

LG Drahtesel
 
Hallo Christiane,
Lieben Dank. Aber der Widerspruch wurde jetzt ja abgelehnt. Ich hatte die Hoffnung, dass dieser positiv beschieden wird, da ein Großteil meiner Schäden nicht mal Erwähnung fand...
Leider war dem nicht so.
Es geht jetzt also darum, ob und wie ich Klage einreiche...
Ob, deshalb, weil ich bei Gericht aufgrund meiner PTBS nicht erscheinen kann ( es liegt in der Stadt, das schaffe ich nicht! )
Und wie, weil ich nicht weiß, wie ich oder der VdK oder ein AnwalT bis 5.1. ne ausführliche Begründung schreiben soll. Und ob ich bis dahin die Gutachten der BG vorliegen habe, die meine Forderung unterstützen und begründen könnren...
Deshalb die Frage, ob es sofort ausführlich sein muss oder ob die Begründung nachgereicht werden kann.
Danke und lg Elke
 
Es gibt im Internet Beispielformulierungen, wie so eine Klage aussehen kann. Schau mal hier:
https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/musterschriftsatz-klage-gdb/

Am Ende des Links findest du ein Beispielschreiben für eine Klage. Der erläuternde Text davor enthält einige etwas kompliziertere Formulierungen, die du vielleicht in einem ruhigeren Moment lesen kannst.

Ich denke, dass ist machbar, ein entsprechendes Schreiben in der Weihnachtsferien aufzusetzen.

LG Drahtesel
 
Liebe Elke,

das habe ich überlesen°° °°... tschuldigung.

Das VA hat den Widerspruch also zeitgünstig, für sie selbst, entschieden. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.......

Die Klage ist also bis zum 10. Januar zu erheben. Du koenntest diese selbst erheben bzw. beim Gericht zu Protokoll geben.

Ob abwarten auf andere Bescheide gut sind, kann ich nicht sagen. Du wuerdest beim VA wieder von vorn anfangen.

Mir geht es immer so, wenn ich es nicht gleich abarbeite bzw. eine gangbare Loesung finde, geht es mir immer schlechter.

Druecke Dir die Daumen!

LG Christiane
 
Hallo

du hast es ja richtig erkannt, worauf ich hinweisen wollte

Aber der Widerspruch wurde jetzt ja abgelehnt.
... Es geht jetzt also darum, ob und wie ich Klage einreiche...

und da bleibt nur die rechtliche frist. daher würde ich (hätte ich schon freitags) schnellstens einen termin zb beim vdk gesucht oder je nach grösse der beratungsstelle direkt mit den nötigen unterlagen dort vorgesprochen. je später desto grösser die wahrscheinlichkeit, dass wegen zeitmangel angesichts der frist abgelehnt wird.

wie das dann im konkreten fall einer verhandlung aussieht, da würde ich jetzt noch keinen gedanken dazu berschwenden. ich weiss, wovon ich rede, ich kann mir auch kaum noch vorstellen, einen termin zu überstehen oder schon wahrzunehmen. ich hatte auch letztes mal ungemeines glück, trotz scheinbar dauerhafter nachwirkungen. aber nix zu machen ist auch keine alternative und lässt einen nur noch mehr abstürzen.

mein rat also: heute unterlagen zusammenstellen, morgen termin angehen oder gleich in einer beratungsstelle eintrudeln.


gruss

Sekundant
 
Hallo Drahtesel,
Danke für deine lieben Worte, die ich erst jetzt gelesen habe. Dein erster Post war wohl parallel zu meinem :eek:
Ich habe nach dem 1. ablehnenden Bescheid ja die Akten angefordert ud konnte dort handschriftlich lesen, dass sie erstmal auf die Gutachten und den Bescheid der BG warten wollen...
Das wollte ich je nicht so gern, da hier die Erfahrungen ja auch nicht sooooo positiv waren mit den Gutachten via BG. Nach den inzwischen stattgehabten, habe ich aber schon das Gefühl, dass ich vin BG sehr fair behandelt werde und auch die GA fair und menschlich waren. Einige haben mir schon beim Termin gesagt, in welcher Höhe ich was zu erwarten habe (u.a. neuropsych. Mind. 50).
Irgendwie scheint es bei mir anders zu sein, das die BG z.B. keinen Stress macht, mir die PTBS anzuerkennen. Aber das VA hat mich wohl auf dem Kieker. Anders kann ich es mir nicht erklären. Oder habe ich denen einfach zu viel zum lesen gegeben? Denn ich kann jede einzelne Diagnose mit inzwischen mehrere Arztbriefen an die BG belegen, mit beschriebenen Problemen etc.
Und dieses Wissen stützt einen noch mehr iNS Loch! Ich bin eher so wie Christiane. Ich kann es nicht weglegen und so tun, als wäre da nix. Die Vorstellung wie wenig Zeit bleibt, macht mich fertig. Klar, versuche ich mich zwischendurch zu beruhigen, aber die Gedanken kreisen weiter...
Ich werde mich mal einlesen in deine Klagemuster, danke Drahtesel! Und gucken, was bis Anfang Januar sein muss. Dann werde ich die GA abfordern und gleich reinschreiben, das ich die Freigabe fürs VA bzw. Sozialgericht benötige. Ich hoffe, dass macht keinen schlechten Eindruck, daß ich mich durchschlauchen will :( .
Ich danke euch für eure Hilfe und Unterstützung! Ihr seid momentan mein Halt!
Da einige mit ähnlichen Problemen ja aus meiner Region zu kommen scheinen: wenn mir jemand seinen Anwalt empfehlen kann, per PN am besten, wäre ich happy! Da kenne ich nämlich auch keinen. Hatte und braucht noch nie nen Anwalt:rolleyes:
Danke euch!
LG Ellen
 
Danke Sekundant und Christiane.
Ich werde kämpfen.! Und das mit der Begründung verschafft mir Freiraum!
Freitags zum Vdk etc. Geht schlecht, da solche Briefe ja gern samstags kommen :D
Außerdem kann ich dort auch nicht persönlich hin, gleiches Problem - STADT:eek::eek::eek:
Ich muss nen Weg finden ohne persönlich dort aufkreuzen zu müssen...
Wenn ich da hinfahre und es überlebe - dann will ich gar keine % mehr auf die PTBS, dann hätte ich meine größte Angst überwunden :) und könnte wieder "Leben". ..
LG Ellen
 
Hallo, noch eine Frage:
Kann ich eigentlich nochmal Akteneinsicht fordern? Damit ich weiß, was sie sich jetzt zusammengereimt haben?
LG Ellen
 
Hallo Ellen,

bei mir waren die Seiten der Akte des Versorgungsamts handschriftl. nummeriert.
Ich würde dann Akteneinsicht ab Blatt xy fordern bzw. ab Datum xx.xx.xxxx, du benötigst ja nicht alles noch einmal.
Klar, die Seiten kannst du einfordern.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
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