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Versorgungsamt sagt:kein GdB ohne MdE - Festlegung der BG

elster999

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
11 März 2014
Beiträge
1,180
Ort
Großraum Berlin
Hallo ihr lieben Foris,
nachdem ich nun schon 4 Monate meinen SchB-Antrag eingereicht habe, habe idh mich heute mal in die Warteschleife gehangen, um Nachzufragen, wie denn der Stand ist. Die Antwort war sehr ernüchternd:
Ohne Gutachten und MdE-Einschätzung der BG, so haben die internen ärztlichen Gutachter festgelegt, kann keine Entscheidung erfolgen.
Mein Einwand, dass das noch Monate dauern kann, da die Gutachten noch nicht mal beauftragt wurden durch die BG, war egal, dann dauert es halt so lange, vorher entscheiden Sie nicht. :eek:
Nun meine Frage an euch? Kann und darf das so sein? Ode5r kann ich was dagegen unternehmen?
Fakt ist ja, dass ich aufgrund drr Infos hier im Forum extra bemüht war, den GdB vor den Gutachten der BG feststellen zu lassen. Und 2 Paar verschiedene Schuhe sind GdB und MdE ja auch immer noch.
Dazu kommt, dass ich ja wieder arbeiten bin und mit nem GdB dort ja ggf. Vorteile oder Vergünstigungen hätte, die mir ohne Entscheid fehlen.
Deshalb wäre mir eine Entscheidung, ohne auf die BG zu warten sehr wichtig.
Was sagt ihr dazu?
Lg Ellen
 
Hallo,

so ein Quatsch, das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.
MdE und GdB sind 2 verschiedene Schuhe.

Ich habe GdB 40, klage aber auf höher, bei der BG ist noch nichts klar.
Man kann das BG Gutachten nutzen, wenn man es hat.

Für GdB musst du natürlich Arztberichte , deine Einschränkungen etc. einreichen.

Hast du Anwalt ? Drohe mit Untätigkeitsklage !


Gruss
 
Hallo Ellen,

ich sehe das auch als fadenscheinige Ausrede, kenne das aber auch ansatzweise :D.

Schreibe, das die Feststellungen zum GdB/GdS rein garnichts damit zu tun haben ob es unfallbedingte oder unfallunabhängige Beeinträchtigungen sind und das Versorgungsamt sich nicht darauf stützen kann, das man die Verfahrensweise der BG abwartet.
Das Versorgungsamt möge dir die sozialrechtlichen Bestimmungen und Paragraphen nennen, die diese Vorgehensweise rechtlich begründen.

Ansonsten siehe Busch38.

Ps.: wir haben bereits einen Einzel GdB von 50 auf posttraumatische Schädigungen - steht auch so in den Feststellungen, alles andere wurde dort auch auf die lange Bank geschoben, weil Zusammenhangsfragen noch gerichtlich im Streit sind - wie z.B. der Zusammenhang der Darmfunktionsstörung mit der Schädigung der HWS. Trotzdem hat sie insgesamt GdB 70 mit Merkzeichen G auf die Schädigungen erhalten, was auch gut so ist, denn das SG hat nunmehr die Erhebungen zum GdB angefordert und da sieht die BG recht schlecht aus.
 
Hallo ihr beiden,
und danke für eure schnelle Antwort.
Ich sehe das ja auch wie Busch, habe denen einen schmalen Aktenordner voll mit sämtlichen Arztbriefen, Zwischenberichten der BG, Reha, HVK u.ä. mitgeschickt mit meinem Antrag, diverse Seiten Erläuterungen, Einschränkungen etc.
Meiner Meinung nach haben die alles da, um nen GdB festzustellen.
Worauf wollen die bei der BG warten? Das die sagen, sie erkennen dies oder das nicht an? Das kann denen doch egal sein, wenn diese Diagnosen ärztlich festgestellt und schriftlixh festgehalten wurden. Und aktuelle sind meine Berichte auch.
Ich werde Rajos Rat folgen und denen das so schreiben und auffordern zu ermitteln. Aber ob was passiert? Abwarten.
Die machen es sich ganz schön einfach. Dabei kenne ich einige Mitpatienten, die ihren GdB schon haben und noch keine MdE...
Und da wundert man sich, dass man völlig ausgedörrtund kraftlos ist, wenn man sich neben dem Alltag, der schon anstrengend genug ist, auch noch um so nen Sch... kümmern muss.
lg Ellen
 
Hallo,
noch eine Frage dazu:
Würde es sich dabei um eine verwaltungsrechtliche oder sozialrechtliche Untätigkeitsklage handeln? Denn letztere geht wohl erst ab 6 Monaten, so lange liegt es ja noch nicht ganz...

Bringt es etwas, darauf zu verweisen, dass die Entscheidung ggf. im Berufsleben von Bedeutung ist? Als SchB könnte ich ja auch Nachteilsausgleiche auf Arbeit erhalten, die mir helfen könnten und ich hätte einen besonderen Kündigungsschutz. Das bleibt mir ja solange verwehrt, wenn die ewig nicht entscheiden.
Und anhand der Verletzungen und den GdB-Tabellen sollte ich die 50 locker knacken. Das die sich da noch mehr zieren, ist mir auch bekannt...

lg Ellen
 
Hallo Ellen. Ich habe mal hier im Forum gelesen, dass über den Gdb innerhalb einer gewissen Frist entschieden werden muss - und jetzt kommt es - wenn du erwerbstätig bist. Und genau das ist hier ja der Fall. Darauf könntest du dich berufen. Nutze mal die Suchfunktion im Forum.
 
Hallo mis,
habe hier scnon ziemlich viel gelesen... unddaher den Hinweis, das man als erwerbtätiger schneller den Bescheid bekommt, nur nicht, wie schnell.
Das Problem daran ist, dass ich bei Antragstellung och AU war.
Ich schreibe das denen aber jetzt und hoffe, dass es ggf. doch schneller entschieden wird.
Hoffe, es hilft.
lg Ellen
 
Hallo Mis,
wenn jemand an Krebs erkrankt ist bekommt er in aller Regek einen GdB von 100 % während der Behandlungszeit und da hat die BG auch nicht die Hand im Spiel das heißt es gibt keine MdE.Es ist eher so dass die BG die Entscheidungen der Versorgungsämter eher fürchtet da es für sie schwerer wird die MdE willkürlich anzusetzen.
Gruß Beinmodel
 
Hallo Elster,

bleib ruhig, setze Dich vor Deinen Rechner und schreibe ein freundliches Mail - ich beziehe mich auf das heutige Telefonat mit xy und weise ausdrücklich auf folgendes hin:

Beschleunigtes Verfahren für erwerbstätige Personen

Für die Bearbeitungszeit gelten für erwebstätige Personen die in §§ 69 und 14 SGB IX benannten Fristen, die davon abhängen, ob für die Antragsbearbeitung ein Gutachter hinzugezogen werden muss. Die im Gesetz benannten Fristen sollen das Anerkennungsverfahren beschleunigen.

Das bedeutet: Soweit kein Gutachter hinzugezogen werden muss, beträgt die Frist für die Feststellung der Schwerbehinderung höchstens drei Wochen. Ist es erforderlich ein Gutachten einzuholen, sind für den Gutacherauftrag bis zu zwei Wochen einzuräumen (SGB IX § 14 Abs. 5 Satz 5). Ist das Gutachten im Amt eingetroffen, muss eine Entscheidung innerhalb von zwei Wochen getroffen werden.

Also, formuliere es ein wenig :).

Das VA ist dran eine Amtsermittlung zeitnah durchzuführen
Wenn nicht, dann Klage!

Nix hier warten auf BG und auch nicht, so eine Aussage hinnehmen, dass man intern wartet - bis die BG entschieden hat.

Damit stellt sich die Behörde über das SGB. Mache denen das klar.

Los ran an die Tasten.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,
war gerade schon fleißig :D und hab ein Schreiben aufgesetzt. Die Fristen kannte ich da noch nicht, hab aber auf meine Berufstätigkeit hingewiesen und auf das beschleunigte Verfahren. Das sollte ja reichen.
Und Rajos Text hab ich auch rein, von wegen, wo das steht, dass sie warten dürfen auf die BG.
Ich hoffe, dass fruchtet.
So wenige Wochen, wie du schreibst, wäre ja traumhaft!
Bin echt mal wieder total froh, euch hier zu haben. Ich hab im Netz den ganzen Tag gesucht und nix annähernd exaktes gefunden - und ihr zaubert es hier innerhalb weniger Stunden hin!
Also ganz lieben Dank - IHR SEID KLASSE!
Eine sehr erleichterte Ellen :)
 
Hallo Ellen,

Kasandra hat das Wichtigste geschrieben.

Die Frist zur Bescheidung eines Erstantrags auf SchwB-Anerkennung ist kurz (ich weiß nicht mehr ob 3 Wochen oder 3 Monate, aber das findest du im www). Das gilt prinzipiell.

Der Hinweis, dass du (noch) berufstätig bist und die Anerkennung der SchwB-Eigenschaft dir gewissen Schutz des Arbeitsplatzes gewähren kann, kommt zusätzlich oben drauf.
Mach also unbedingt Dampf.

Ich habe immer wieder angerufen (was man laut Schreiben nicht tun sollte), um den Stand zu erfragen: Wo hängt es, welcher Arzt wurde angeschrieben (die werden in HB aus Kostengründen nicht parallel angeschrieben), habe dann beim jeweiligen Arzt nachgehakt, dann wieder beim Versorgungsamt angerufen ... und habe immer wieder betont, dass mein Arbeitsverhältnis bedroht ist.

Viel Erfolg!
Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo HWS-Schaden,
Und danke! Wie gesagt habe denen jetzt nen Brief geschrieben, mal gucken, ob die jetzt in die Puschen kommen...warte dann nochmal 14Tage und werde sonst Untätigkeitsklage androhen.
Anrufen habe ich öfter schon probiert, bis auf Warteschleife oder dauerbesetzt nie jemand erreicht. Bin heute tatsächlich das erste Mal durchgekommen. Ich mein, ich hab ja auch keine Langeweile...
Hab dann solange nachgehakt bis ich tatsächlich zum Bearbeiter durchgestellt wurde. Sonst hätten die mich auch nur abgewimmelt, von wegen das dauert eben...
Danke auch dir,
LG Ellen
 
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