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Versorgungsamt sagt:kein GdB ohne MdE - Festlegung der BG

Hallo Ellen,

die Dienstaufsichtsbeschwerde würde ich an den Geschäftsführer der BG-Stelle schicken, mit der Du regelmäßigen Kontakt hast.

LG Christiane
 
Hallo Christiane,
esgeht hier nicht um die BG, sondern um das Versorgungsamt und die Anerkennung der Schwerbehinderung.
Diese beruftsich nur auf die BG, dass diese noch nicht entschieden haben.

Lg Ellen
 
Hallo Ellen,

dann schreibst Du halt an deren obersten Chef die Dienstaufsichtsbeschwerde.

Die Behörde ist egal. Dienstaufsichtsbeschwerden gehen immer an den/die Vorgesetzten.

In Berlin dürfte das der Senat für Gesundheit und Soziales sein.

Gruß Christiane
 
Hallo @all,
ganz lieben Dank erstmal an Dich, HWS-Schaden!
Ich bin zwar noch keinen Schritt weiter, habe aber Ideen bekommen. Die möchte ich euch schilden, den vielleicht helfen Sie jemand anderem auch weiter.
der Tipp mit der Datenschutzbeauftragten half nicht, die sind da nicht zuständig, da kein Mißbrauch mit meinen Daten erfolgte.
die UPD war sehr nett, freundlich und hilfsbereit, allerdings viel denen auch nicht viel mehr ein, als die Untätigkeitsklage. Habe aber sofort eine Fallnummer bekommen und kann mich jederzeit wieder an sie wenden. Und die Telefonnummer des BMAS mit diversen Rufnummern, für Behinderte, Rentner usw. Ich hab bei der Stelle für Behinderte angerufen, und landete direkt bei einer sehr freundlichen und kompetenten Dame, die mir folgenden Rat gab:
-als 1. Sofort die Gleichstellung beantragen bei der Agentur für Arbeit, geht zunächst formlos, dann gibt es ein Formular. Damit bin ich etwas abgesichert.
- beim Sozialgericht eine Einstweilige Verfügung beantragen bzgl. des Schwerbehindertenantrages, so muss dieser dort entschieden werden. Also nix mit wieder abgespeist werden mit lapidaren Anerkenntnissen.
eine Untätigkeitsklage oder Dienstaufsichtsbeschwerde bringen mir erstmal nix bzw. verzögern das ganze nur nochmehr.
Schade ist, dass keiner außer dem Sozialgericht anscheinend "Druck" auf das VA ausüben und die Herrschaften dort anmahnen kann.
Die o.g. Stelle steht übrigens allen zur Verfügung, auch im Binblick auf Fragen, Unklarheiten mit BGen etc.

Ich denke, das es vielleicht wirklich ein Weg ist. Gleichstellung beantragen und dann mit den Unterlagen ab zum Sozialgericht. Habe da zwar gar keine Power mehr übrig für, aber irgendwie tut sich ja sonst nichts...

Falls ihr dazu noch Tipps habt- sehrgerne ;)

Lg Ellen
 
So...
Gleichstellung habe ich jetzt beantragt. Bekomme die Tage ein Formular zugeschickt...
Kennt sich jemand mit dem Minderleistungszuschlag aus? Was ist dort anzugeben und wie wird das geprüft? Den Tipp, das zu beantragen, wenn die Gleichstellung durch ist, habe ich auch noch bekommen.

Danke und LG Ellen
 
So,
Ich schreibe jetzt mal in meinem eigenen Thread weiter, da der Austausch in den anderen nicht so erwünscht wAr und hoffe, ihr findet es hier ;))
Das Schreiben ans VA, was ich dieses WE aufsetzen wollte, kann ich mir sparen. Heute kam der Widerspruchsbescheid...
Mein Widerspruch wurde teilweise anerkannt und aus der "folgenlos ausgeheilten Unterarmfraktur" wurde jetzt eine "Bewegungseinschränkung des Handgelenks". Die "kombinierte psychische Störung mit außergewöhnlicher Schmerzreaktion" blieb. Weitere Funktionseinbußen und Behinderungen seien nicht erkennbar und damit bleibt es beim GdB von 30 :eek::eek::eek:
Jetzt bleibt mir nur noch die Klage - und dazu habe ich momentan gar keine Kraft.
Aber der sehr nette neuropsychologisxhe Gutachter, wo ich kürzlich war, hat mir dringend geraten da dranzubleiben, da mir 50 GdB mindestens zustehen, allein vom kognitiven her... Er hat auch den Spruch "Ablehnung mit System" geprägt, zu dem Umgang des VA mit Verletzten und Behinderten...
Jetzt bleibt mir 1 Monat - in meinem ganz persönlichen Chaos, mit Weihnachten mittendrin und den ganzen Feiertagen.
Was meint ihr, soll ich es wagen? Lieber mit VdK oder mit dem RA? Oder soll ich warten, bis die GA der BG durch sind und ich da ggf. mehr % bekomme und dann um Übernahme bitte? Wenn der NeuropsychologisChe Gutachter das schon so sagt?
Ich bin völlig konfus und muss mich erst einmal sammeln und überlegen...
So macht das Leben gerade gar keinen Spaß :(
LG Ellen
 
Liebe Ellen!
Nicht den Mut verlieren. Pack das alles für 5 Tage weg. Da vergeht keine Frist, du machst nichts falsch....Fünft Tage, die dir gehören. Du stärkst dich. Gestalte den Tag, tu dir Gutes. Viel Gutes. Du machst dich sozusagen startklar für das, was du dann entscheidest.
Das hat mir in ähnlicher Situation meine Therapeutin empfohlen. Erst mal kurzer Wellnesstripp für die Seele.
Dann. Und erst dann holst du es wieder hervor. Sagst: Hallo, da sind sie wieder meine Herausforderungen und nun werde ich es angehen. Weil ich es KANN. Für alles was ich nicht kann, schreibe ich eine Liste Telefonjoker. Die müssen motivieren, trösten, vielleicht fachlichen Rat geben....auf alle Fälle geben Sie das Gefühl, dass du da nicht allein durch musst.
Und wir sind ja auch noch da.
Ruh dich aus. Sammele erst mal Kraft. Fünf Tage für Dich.
Deine Hella
 
hallo Ellen,

dass die kraft irgendwann ausgeht versteht wohl jeder. du musst dir auch ruhe gönnen, aber wenn du an VdK denkst, dann geh' das noch an. auch hier wartet man auf die feiertage; aber der erste angriff ist schon mal gemacht, wenn du deine sache eingereicht hast. dann hast du auch erst mal ruhe und denkst nicht jeden tag zwischen weihnachten und neujahr daran "hätte ich nicht doch ...".

ich weiss, dass es nochmal einen aufwand bedeutet. auch mir geht das licht langsam aus. aber es ist abzuwägen zwischen eigener motivation und möglichkeit und der vorgaben und möglichkeiten anderer. und ein einführendes gespräch und eine erstreaktion zb des VdK ist das kleinere übel.


gruss

Sekundant
 
Hallo,
Danke für eure Tipps. Ach hella, wenn das nicht so einfach wäre :rolleyes:
Aber ich werde versuchen, mich nicht total stressen zu lassen...
Ein paar Fragen hab ich aber schon...
1. Muss ich persönlich zum Sozialgericht? Dann kann ich die Sache nämlich gleich vergessen. Das liegt ja in der Stadt und damit in meiner absoluten No-Go-Area :eek:.
Da komme ich nicht heile an...:mad: Dann brauch ich mich gar nicht weiter damit befassen...
2. Muss ich beim Einreichen der Klage gleich alles tiptop begründen? Also warum ich die 50 und warum ich Merkzeichen haben will und mit den entsprechenden Arztbriefen etc. Begründubg und so versehen? Oder reicht da erstmal ne 3Zeiler und die Begründung wird nachgereicht? Jetzt so mit den Feiertagen kann weder ich noch irgend nen VdK oder Anwalt, dass alles ordentlich zusammen tragen... und bis Anfang Januar läuft ja nur die 1-Monats-Frist... War ja so ziemlich 1 Ordner voll, was ich dem VA an Unterlagen zur Verfügung gestellt hatte...Als Polytrauma hat man genug Papier voll Diagnosen. ..:mad:
3. Macht es Sinn, die bereits gelaufenen GA für die BG anzufordern und mit einzureichen? Keine Ahnung, ob die schon geschrieben sind... und was ist, wenn die mir bis Januar nicht vorliegen?
4. Ich wollte ja, den Infos hier im Form folgend, den Bescheid des VA vordem MdE-Bescheid haben, damit diese nicht einfach nur die % übernehmen. Was ist denn, wenn ich jetzt irgendwann den Bescheid über die MdE bekomme und dieser 50 oder mehr % beinhaltet? Kann ich das dann dem VA übergeben und um Übernahme der % bitten?
Ich weiß, bei vielen ist es anders herum. Aber ich habe bei den GA ein gutes Gefühl, dass ich die richtigen ausgesucht habe und es da bisher deutlich fairer zuging, viel beim VA...
Wäre total klasse, wenn da einer Antworten kennt und mir weiterhilft.
Danke!
LG Ellen
 
So weit ich weiß, kann man sich anwaltlich vertreten lassen. Du kommst aus meiner Ecke, ich würde dir auch Unterstützung anbieten. Auch wenn ich selbst vor Angst eingehe.

Hast du einen Anwalt oder Geld für eine Erstberatung? Du brauchst eine Strategiebesprechung.

Der GdB ist normalerweise sogar höher anzusetzen als MDE. Aber ich denke, du kämpfst mit dem gleichen Versorgungsamt wie ich.

Schreibe morgen mehr.

Gute Nacht
 
Zu Frage 2
Auch wenn Weihnachten naht, man bekommt noch kurzfristig Beratungstermine. Ich war letztes Jahr am 18.12. bei einem für einen Widerspruch. Die über-Weihnachten-Nummer macht einen kirre. Frage mich manchmal, ob da System hinter steckt.
Ohne Garantie auf Richtigkeit. Ich bin mir zu 90% sicher, dass man zunächst formlos, um Frist zu wahren, Klage einreichen kann.
 
Zu 3.
Gutachten immer anfordern und zwar das Original, nicht die beratungsärztliche Stellungnahme.
Problem (kämpfe ich gerade mit): bei mir berufen sich BG und Gutachter auf das Urheberrecht, was ich merkwürdig finde. Ich muss die Erlaubnis zu jeder Weitergabe einholen. Ob das rechtens ist, weiß ich nicht.
 
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