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Versorgungsamt sagt:kein GdB ohne MdE - Festlegung der BG

Hallo Ellen,

1. Mindestarbeitszeit bei Gleichstellung:

Behinderte Menschen können nur gleichgestellt werden, wenn ihre wöchentliche Arbeitszeit mindestens 18 Stunden beträgt (vgl. § 73 SGB IX).​

Da du gerade überlegst, weiter zu reduzieren, könnte das wichtig sein.
Du hast ja noch keinen Bescheid über GdB und falls er mit 30 oder 40 bewilligt wird, könntest du (parallel zum Widerspruch) Gleichstellung beantragen, weil dein Arbeitsplatz gefährdet ist.

(Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gibt es nur bei einer Mindestwochenarbeitszeit von 15 Std.)

2. Anhaltspunkte für behinderungsbedingte Arbeitsplatzgefährdung:

Eine Gleichstellung kann nur gewährt werden, wenn das Arbeitsverhältnis aus behinderungsbedingten Gründen gefährdet ist.

Anhaltspunkte für die behinderungsbedingte Gefährdung eines Arbeitsplatzes können u.a. sein:
• wiederholte/häufige behinderungsbedingte Fehlzeiten,
• behinderungsbedingte verminderte Arbeitsleistung auch bei behinderungsgerecht ausgestattetem Arbeitsplatz,
• dauernde verminderte Belastbarkeit,
• Abmahnungen oder Abfindungsangebote im Zusammenhang mit behinderungsbedingt verminderter Leistungsfähigkeit,
• auf Dauer notwendige Hilfeleistungen anderer Mitarbeiter,
- eingeschränkte berufliche und/oder regionale Mobilität aufgrund der Behinderung.​

Die Anhaltspunkte kannst du anführen, wenn dein Antrag auf Anerkennung der SchwB weiterhin so langsam bearbeitet wird.

3. Wenn das Amt weiterhin behauptet, erst müsse die Folge des Unfalls feststehen:

Dem Gesetz nach sind Menschen behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Beeinträchtigung angeboren, Folge eines Unfalls oder einer Krankheit ist.

1.-3. aus: http://www.bremen.de/fastmedia/36/Endfassung%20f%FCr%20Internet.284212.pdf Stand der Broschüre 10/2008, bitte beachten, dass einige Regelungen länderspezifisch sind (Bremen), der Großteil der Gesetze gilt bundesweit, die §§ sind weitgehend angegeben.

4. Beschleunigtes Verfahren für erwerbstätige Personen:

Für die Bearbeitungszeit gelten für erwebstätige Personen die in §§ 69 und 14 SGB IX benannten Fristen, die davon abhängen, ob für die Antragsbearbeitung ein Gutachter hinzugezogen werden muss. Die im Gesetz benannten Fristen sollen das Anerkennungsverfahren beschleunigen.

Das bedeutet: Soweit kein Gutachter hinzugezogen werden muss, beträgt die Frist für die Feststellung der Schwerbehinderung höchstens drei Wochen. Ist es erforderlich ein Gutachten einzuholen, sind für den Gutacherauftrag bis zu zwei Wochen einzuräumen (SGB IX § 14 Abs. 5 Satz 5). Ist das Gutachten im Amt eingetroffen, muss eine Entscheidung innerhalb von zwei Wochen getroffen werden.​
aus: http://www.talentplus.de/arbeitnehm..._nun/Feststellungsverfahren/Antragsverfahren/
Auch hier wird keine Abweichung von der Regelung wegen noch festzustellenden Unfallfolgen genannt.
LG
 
Hallo HWS-Schaden,
danke nochmal für die sehr ausführliche Zusammenstellung.
Das mit der StundenzaHl ist spannend. Aber genau das meine ich ja. Ohne Anerkenntnis wie hoch der GdB bei mir sein wird, kann ich solche Entscheidungen eigentlich gar nicht fällen. Oderich habe dann das nachsehen... :mad:
Ich guck jetzt mal, ob mein Schreiben was bewirkt, sonst schick ich eins mit den ganzen Paragraphen als letzte Auffordrung hinterher. Habe von einer Nachbarin eine Kummerkasten -Nr. bekommen. Da kümmert sich wohl ein Abgeordneter oder so, wenn man Ärgermit Behörden hst und alleine nicht weiter kommt.

Und da ich sicher mal wieder nicht die einzige bin, wo sowas probiert wird, ist deine übersichtliche Aufstellung samt Paragraphen auch für andere noch interessant.
Ich werde hier berichten, wie es weitergeht.

Danke und euch alken ein schönes sonniges Wochenende!
Lg Ellen
 
Hallo Ihr lieben,
nachdem nun 3 Wochen seit meinem Schreiben vergangen sind, ohne das ich was vom VA gehört habe, hab ich mich gestern ans Telefon gehangen und nachgefragt.
Hatte tatsächlich mal ne einigermaßen freundliche Mitarbeiterin erwischt...:D
Meine Akte wäre gerade bei der ärztlichen Überprüfung, wie lange die dauert, kann sie nicht sagen, da es von den Ärzten abhängt. Wenn die Unterlagen zurück sind, wird schnellstmöglich der Bescheid erteilt. Habe dann noch nachgefragt, o immer noch auf die Gutachten der BG gewartet wird, was verneint wurde. Hab dann noch auf die 3 Wochen-Frist hingewiesen, worauf sie meinte, dass der Kündigungsschutz ja schon 3 Wochen nach Antragstellung greift und sämtliche anderen Vergünstigungen rückwirkend gelten, ich also kein Nachteil habe.
Was meint ihr, läuft das jetzt wirklich? Oder sollte ich nochmal schriftlich auf die Frist verweisen? Hätte ja schon gern ein Ergebnis, bevor die BG Gutachten losgehen. Und nicht, dass sie jetzt doch noch einige Wochen brauchen und dann auch noch auf die Idee kommen, mich zu begutachten...

lg Ellen
 
Hallo Ellen,
ich mache alles immer lieber schriftlich, wenn dann irgendwas ist kann die Behörde sich nicht raus reden und du hast was in der Hand.
Liebe Grüße Grit
 
Hallo @ all,
Ihr werdet es kaum glauben, heute kam der Bescheid an.
Nur was da drin steht ist der blanke Hohn...
GdB 30 ohne Merkzeichen für kombinierte psychische Störung mit Schmerzsyndrom
Wichtige Diagnosen wie SHT, komplexe Mittelgesichtsfrakturen o.ändern. wurden gar nicht erst erwähnt, ein zerstörtes Handgelenk wurde zur einfachen Untetsrmfraktur und so weiter.
Da fängt man echt an zu zweifeln. Klar werde ich Widerspruch einlegen, aber wieder eine Stress-Baustelle mehr...
LG Ellen
 
Nur was da drin steht ist der blanke Hohn...
Wichtige Diagnosen wie SHT......... wurden gar nicht erst erwähnt.....
Da fängt man echt an zu zweifeln. Klar werde ich Widerspruch einlegen, aber wieder eine Stress-Baustelle mehr...

Hallo Ellen, ist schon merkwürdig das wir hier im UO-Forum immer die gleichen unnötigen "Stress-Baustellen" haben,mein Widerspruch auf meinen Änderungsantrag des GdB ist auch schon seid 2 Wochen raus (noch keine Antwort erhalten):(.
Hast Du Akteneinsicht gehabt?
Frag nur weil ich hab Sie "nur mal so" angefordert um mal zu sehen wie die bei mir aufn GdB von 50% kommen im Bescheid stand nämlich nur als Grund "Unfallfolgen" (sehr weitreichender Begriff),als ich denn die Akteneinsicht hatte und darunter war auch die "gutacherliche Stellungnahme" die den GdB festlegte,platzte mir die Hutschnur und ich bekam ne Mega-Krawatte:mad:.
Der einzige Grund für die 50% sah der "Gutachter" in "Vorübergehender phsychischer Belastung nach Polytrauma=Unfallfolgen"....
mehrfach versteifte Wirbelsäule 0%
kaputte Schultern 0%
organisches Psychosyndrom 0%
usw.......
Meine Fresse als ich das gelesen hab,dachte ich bin mal wieder im falschen Film(kenn das Spektakel ja schon von der DRV), keine Ahnung wieso die Behörden und Ihre Gutachter offensichtliche klar belegte Behinderungen nicht anerkennen/berücksichtigen:confused:.
Naja jedenfalls folgte nach der Akteneinsicht der Änderungsantrag,der abgewiesen worden ist (weil keine gesundheitliche Änderung eingetreten ist),darauf hab ich Widerspruch eingelegt mit der Begründung das zwar keine gesundheitlichen Änderungen eingetreten sind aber die Ersterhebung absolut Fehlerhaft ist (alleine Einzel GdBs von min 150% und nicht wie bei der Ersterhebung von 60%).
Naja auf die Antwort auf den Widerspruch warte ich noch,aber ich denk mal der wird wieder abgelehnt(wäre auch ein Wunder wenns anders wär;)),und denn gehts halt wieder zum Rechtsanwalt......oh man wieso ist das bloß immer so schwer,als ob es dem deutschen Bürokratiemonster Spaß macht uns zu quälen:(.

LG Hotte
 
Lieber Hotte,
stimme dir komplett zu. Was soll das? Haben die Spaß daran? Oder habe ich sie zu oft genervt, weil ich drauf hingewiesen habe, dass ich schon wieder arbeiten bin und sie schneller entscheiden müssen? Nicht dass ich die Beamtenruhe gestört habe:mad:.
Dank Polytrauma und Mehrfachbaustellen am Körper mit mindestens. 7 verschiedenen Fachgebieten ist 30 ein Witz, ggf. auf die Psyche. 3 weitere Dinge benannt mit unter 10 und der Rest ist unter den Tisch gefallen. Weder das Wort Polytrauma, schwerer Verkehrsunfall noch SHT 2, PTBS, Gesicht und Kiefer zerstört, Riechen, Schmecken eingeschränkt und Brille mit über 6 Dioptrien wurde auch nur erwähnt.
Das ist definitiv vorsätzlich und nicht " sorry, überlesen"!
Ich bin immer noch geplättet und weiß nicht damit umzugehen...
LG Ellen
 
Hallo Hotte,

Einzel GdE von zusammen 150% ist nur bedingt zusammen zählbar, die im Behindertenrecht und Bundesgesetz zu lesen ist.

Da werden die Körperregionen schon mal zusammen genommen.
Bei unterschiedlichen Körperregionen ist die Regelung

höchste 1,0,
2 höchste 0,5

z.b. 5 x 10 GdE macht nur GdE 10-15

Das vom VDK mit herausgegebene Buch zu den Anhaltspunkten ca 30 € ist darin sehr Aufschlussreich.

Bemerkung meinerseits:
Der Staat hat durch verschiedene Einflüsse keinen Spielraum für Steuerentlastung bei Behinderten, Verunfallten, B-Kranken.
Aus diesem Grund sind Gerichte, Behörden wohl angewiesen weniger anzuerkennen.
Das ist jetzt mein Eindruck, muss nicht aber kann stimmen.
 
Hallo oerni,
den Gesamt GdB kann und will ich nicht bewerten,mir ist klar das die Einzel-GdB nicht zusammen den Gesamt-GdB ergeben und mit den 50% gesamt GdB kann ich auch "gut" leben....:eek:.
Mir ist die gutachterliche Stellungnahme(hab diesen Gutachter nie kennengelernt der hat quasi das Märchengutachten der DRV kopiert obwohl ich das ausdrücklich im Antrag untersagt hab) des GdB bloß bitter aufgestoßen, als ich gesehen hab das meine ganzen körperlichen Einschränkungen mit 0% (quasi Kerngesund) angerechnet worden sind. Meinen zeitlich begrenzten Schwerbehindertenausweis hab ich ausschließlich auf ne "Anpassungsstörung" bekommen,die ich nachweislich nicht hab (Erfindung des DRV Gutachters):eek:.
Mir geht es in meinem Widerspruch nur um eine Richtigstellung der gesundheitlichen Tatsachen.

LG Hotte
 
Hallo Hotte,

auch wenn es den Anschein hat - ich kann Dich sehr gut verstehen.

Die Gutachter der DRV, ZBFS (Bayern) oder BG jeder schweigt das was die vorgenannten wollen, nicht das was tatsächlich vorhanden ist.
Meist schreiben sie einfach ab ohne den Menschen gesehen zu haben.
 
hallo Ellen,

ich habe die Erfahrung machen müssen, dass die Mitarbeiter des Versorgungsamtes - Verwaltungsfachleute! sind und keine Mediziner.

Die Durchstöbern die mitgelieferten Arztberichte mit allen Anmerkungen der Ärzte nur nach irgendwelchen vorgeschlagenen %GdB, finden sie keine Angaben darüber, dann gibts 0%, weil der Arzt ja nichts dazu geschrieben hat.

Klar schreiben die beim Antrag, legen sie vorhandene Arztberichte bei, aber das nützt meines Wissens nicht viel. Besser bin ich gefahren mit der Adressliste der mich behandelnden Fachärzte. Die bekommen einen kurzen Fragebogen vom Versorgungsamt mit Fragen, welche Diagnosen und welche % sie dem zugestehen. Daraus verweben die Verwaltungsleute dann einen Gesamtschaden, der meistens kaum dem entspricht, wie es dir wirklich geht.

Vom Erstantrag bis zum Bescheid hat es in mehreren Fällen in unserer Familie selten weniger als 6 Monate gedauert. Genauso war es beim Widerspruch binnen der 4 wochenfrist. Die Antwort dauerte weitere 6 Monate.

Beim letzten Mal - es war der Verschlimmerungsantrag für meine Mutter - hatten die Verwaltungsleute nur die mitgelieferten Arztberichte durchgesehen und keinen, der noch aufgeführten Ärzte einbezogen. Daraufhin hat der Hausarzt, der gar nicht angeschrieben worden war, sich eingeschaltet und eine Seite mit sammt seinem %Vorschlag eingereicht. So wurde sage und schreibe weiteren 6 Monaten, also 12 Monate nach Antragstellung dem Widerspruch entsprochen und die höheren % zugestanden.

Nach der langen Wartezeit haben wir schon vermutet, die warten solange, bis sich das Problem altershalber von alleine löst - makaber - aber nicht von der Hand zu weisen.

Also nur Arztberichte miteinreichen, wenn eine GdB drinsteht, sonst nützt es meistens nichts. Die dürfen sich gar nichts draus rauslesen und selber einen GdB zuordnen, sondern nur med. nachgewiesen. Das geht hat dann schneller, wenn in den mitgelieferten %Zahlen drin stehen. Alles andere fällt durch das Raster: Beweis fehlt.

Widerspruch: Aufzählen der nicht berücksichtigten Schädigungen und den Arztnamen dazu. Alle Ärzte darüber informieren, dass voraussichtlich ein Schreiben mit Fragebogen vom Versorgungsamt kommen wird und sie um Unterstützung bitten. Die Möglichkeit nützen, bei Behandlungsterminen den Versorgungsamtsbescheid vorlegen und fragen, was die davon halten, damit die schon mal vorgeimpft sind.

Da ich in meinem eigenen Fall damals für ein paralleles gerichtliches Verfahren einen Anwalt zur Hand hatte, hat der mir das Schreiben ans Versorgungsamt geschrieben, die machten dann für meinen Widerspruch einen Abhilfevorschlag mit 10%mehr, daraufhin haben wir Klage eingereicht und dann kam der Vergleichsvorschlag des Versorgungsamts mit weiteren 10% mehr, den ich angenommen habe. Es kam zu keinem Gerichtstermin.

Nur Mut - kämpfen lohnt sich - die Palme können sie dir hinstellen, aber ob du raufkletterst und dich auf die Palme bringen lässt, kannst du selber entscheiden - wandle die Energie deiner Wut in Handlung um und lass dich nicht ins Bockshorn jagen.

Stell dir vor, die dort sind strohdoof und du müsstest einem Minderbemittelten mit Geduld und wohlgesinnt etwas beibringen. Ich habe oft die Formulierung benutzt: aufgrund der umfangreichen Akten, ist es Ihnen wohl entgangen, dass dies und jenes vorliegt und von diesem Facharzt bestätigt wurde. Bei weiteren Fragen stehen ich jederzeit zur Verfügung. Ich bitte das Fehlende zu ergänzen.

Heute ist Tag der Arbeit - mach dich dran - machs zu einem Feiertag, es lohnt sich für deine Zukunft ;-) hast ja nichts zu verlieren, schlechter wird es ja nicht, nur dauert es länger als gehofft!

LG Teddy
 
Liebe Teddy,
vielen Dank für deine Hilfe. Ich arbeite mich da mal Step by step durch.
Ich hatte alle mir vorliegenden Arztbriefe mit eindeutigen Diagnosen eingereicht. Auf einigen stand : eine MdE wird verbleibenden. Zum GdB stand nirgends etwas.
Da man mir am Telefon aber sagte, dass die Unterlagen gerade beim ärztlichen Gutachter wäre, bin ich schon davon ausgegangen, dass die die Arztbriefe samt Diagnosen lesen können.
Angriffspunkt habe ich reichlich, da der GdB mir ja nur für die psychischen Folgen anerkannt wurde. Alle körperlichen Folgen wurden nicht erwähnt oder mit unter 10 bewertet.
Für mich steht jetzt nur die Überlegung, ob ich den Widerspruch selbst verfasse, da ich am besten weiß, was ich eingereicht habe und was bewertet werden sollte oder ob ich das den VdK machen lasse. Der kennt sich sicher besser mit den Gesetzen etc. aus, aber nicht mit meinen Unterlagen und Einschränkungen.
Tja, das wird jetzt wieder zusätzliche Arbeit, wo ich gar nicht weiß, wie ich alles schaffen soll. Der erste Gutachtentermin der BG rückt auch immer näher...
Und ich fühle mich eher wie gelähmt durch den gestrigen Bescheid.:mad:
LG Ellen
 
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