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Versorgungsamt sagt:kein GdB ohne MdE - Festlegung der BG

Hallo,
das heißt, dass ich im Klageverfahren nicht mit der Gegenseite kommunizieren darf, nur über das Gericht?
Kann es denn trotzdem eine "schnelle" Lösung geben ala "wenn ihr die festgestellten MdE =GdB anerkennt, ziehen wir die Klage zurück"?
Ich würde mich schon freuen, den Stress loszusein und ggf. Schon dieses Jahr 5 Tage SonderUrlaub in Anspruch nehmen zu können...
Hat da wer Erfahrung?
Danke!
LG Ellen
 
Hallo Ellen,

nein, Du kommunizierst jetzt in der Klage nur mit Deinem RA!

Dieser wird Dich auch zum weiteren Vorgehen beraten.

Wir kennen auch die Klageschrift nicht. Es ist klar, Du willst eine schnelle Lösung.

Wann hattest Du den Antrag beim VA gestellt Monat / Jahr?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Ellen,

kann mich Kasandra nur anschliessen u. dich bitten, alles über deinen RA laufen zu lassen, alles andere kann für dich nachteilig sein, ich spreche aus eigener Erfahrung.

Ich kann dich sehr gut verstehen, irgendwann möchte man mit der Sache abschließen, du stehst ja kurz davor.

Sehe es positiv, du bist schon so weit gekommen, daher habe noch etwas Geduld.

Alles Gute für Dich

Grüße
Marcela
 
Danke ihr 2!
Ok, werde ich halt geduldig (oje oje) warten, bis mein RA aus dem Urlaub zurück ist.
Ihr habt ja recht, der ist Profi und macht sowas jeden Tag!
Der Antrag beim VA war Ende 2015 Seit dem zog sich das hin mit nix hören, denen drohen und auf die 3 Wochen-Frist für Berufstätige hinweisen, einen völlig ignoranten Bescheid bekommen (Unfallfolgen mit handfesten Diagnosen einfach ignoriert oder durch fachfremden Arzt als falsch betitelt worden), Widerspruch, halbes Jahr warten und abgelehnt werden.
Irgendwann Ende letzten Jahres dann Klage eingereicht gegen den Mist!
In der Zwischenzeit hat es selbst die BG geschafft, 7 oder 8 Gutachten erstellen zu lassen und einen Bescheid zu erteilen.
Eigentlich hatte ich den Rat hier befolgt, die SchB rechtzeitig einzureichen wegen der Arbeit und auch, dass die BG die Diagnosen nicht so leicht ignorieren kann, wenn das VA die anerkannt hat. Bzgl. müsste VA ja eigentlich höher sein, weil es das ganze Leben betrifft und BG nur auf Arbeit guckt.
Aber da hat mir das VA gehörig einen Strich durch die Rechnung gemacht....gggrrrrrmmmmpppffff
Aber wenn die jetzt wenigstens die MdE übernehmen, wäre ich glücklich...
LG Ellen
 
Hallo Ellen,

klar, ich verstehe Dich sehr gut, dass Du Dir im 1. Schritt wünscht, dass die MdE als GdB übernommen wird, wenn Du über 50 liegst.

ABER!!

Dein Antrag war in 2015, d. h. du hättest 10 Tage (2015 + 2016) an Schwerbehinderten Urlaub "verplempert" durch UNTÄTIGKEIT des VA

Nun kann man aus meiner höchst persönlichen Sicht ja keinen AG dafür verantwortlich machen.

Fiktiv: Wenn Du Dir vom AG 5 Tage Urlaub auszahlen läßt macht das Euro 1000-

10 Tage = Euro 2000

Bitte kläre mal mit Deinem RA, in wie weit man das VA auf Schadenersatz verklagen kann?

Denn mir ist kein § bekannt, worin steht, dass das VA das Recht hat Dich als Antragsteller aussitzen zu lassen, bis die BG eine MdE feststellt.

Eher liegen wir da wieder rechtlich, dass das VA Deinen Antrag als berufstätigen Antragsteller binnen 3 Wochen bescheiden muss.
Das ist in meinen Augen reine Schikane und Dir wurden somit 10 Urlaubstage genommen und zzgl. noch weitere Steuerfreibeträge.

D. h. für Dich, Du musst nun auch das FA anschreiben, dass wenn Du nun letztendlich einen Bescheid des GdB welcher auf Dein Antragsdatum Ende 2015 ausgestellt wird / wurde, das FA die Einkommensteuer 2015 + 2016 + 2017 neu nach Deinem GdB berechnen muss Nicht vergessen

Das können auch noch einige Euronen werden!

So und nun warte bis Dein RA aus dem Urlaub ist, ggf. ändert / ergänzt ihr die Klage noch

Und nein, pudere den VA, welches so ein mieses Spiel mit Dir macht nicht noch den Hintern in dem Du am RA und SG vorbei den Bescheid der BG zum VA schickst. Das Du zu einem positiven Ende kommen möchtest verstehe ich, aber alles andere wäre eine Verrat an Dir selber.

Haue jetzt drauf, erwirke ein entsprechendes Urteil, hole für Dich raus was sonst noch geht!

In diesem Sinne, hast Du dem VA auch eine Erkrankung gemeldet welche nicht vom Unfall kommt?

Ansonsten, bitte unternimm nichts ohne Deinen RA - machst Du irgend etwas, dann freut sich das VA und deren Plan ist aufgegangen. Das willst Du doch nicht und 1-2 Wochen Urlaub vom RA richten hier auch nichts aus.
Desweiteren bitte beachte, dass wenn Du etwas ohne Deinen RA unternimmst, Deine Rechtschutzversicherung auch angreifen könnte.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hi kassandra,
ich bin voll bei dir! Vor allem die fehlenden Urlaubstage tun mir weh, von der Rennerei mit dem Finanzamt ganz zu schweigen...
Und das finde ich total fies, denn das VA hatte alle Unterlagen, um die SchB anerkennen zu können. Die Klinikberichte und Diagnosen waren eindeutig. Da habe die Gutachten nix neues ergeben, sondern nur das bekannte bestätigt und die MdE dazu definiert.
Deshalb ist es um so gemeiner, einen mit GdB 30 abzuspeisen...
Der Laden kotzt mich richtig an
Und klar, will ich meinen Chef jetzt nicht noch verärgern und 15Tage Urlaub zusätzlich einfordern. Man muss ja froh sein, wenn der Chef einen noch nicht rausgeschmissen hat!
Dieses Thema hatten wir ja schonmal mit den Urlaubstagen und ich bin gespannt, was mein RA dazu sagt...2000€ sinds bei mir leider nicht :(
Ich halte euch auf dem laufenden.
Danke und LG Ellen
 
Hallo Ellen,
ich entschuldige mich schon mal vorweg falls ich hier etwas überlesen hab oder mein folgender Beitrag deplaziert ist. Bei längeren Texten macht mein Kopf eben zu,lesen ist für mich ziemlich schwer geworden (blödes SHT).:-(
Ich möchte aber gerne helfen und soviel hab ich zumindest mitbekommen das VA hat bei Dir Beton angerührt und bewegt sich kein Stück.

Ich war in der gleichen Lage (GdB 50 befristet, Verlängerung abgelehnt, GdB 30 unbefristet), auch mir blieb nachdem alle Widersprüche abgelehnt worden sind nur der Klageweg übers Sozialgericht. Da ich schon ein Klageverfahren beim Sozialgericht laufen hatte (Gegen DRV) wollte ich das erstmal beenden und mich anschließend ums VA kümmern,für beides gleichzeitig und denn noch das Gezanke mit der PUV fehlte mir einfach die Kraft und Motivation :-(.

So nachdem ich mein Sozialgerichtsverfahren erfolgreich(volle EMR) gegen die DRV beendet hatte,war mein Schwerbehindertenausweis schon abgelaufen, so und anstatt jetzt eine Klage gegen das VA beim Sozialgericht einzureichen hab ich einfach mal einen Neuantrag auf Schwerbehinderung gestellt (als ob es den ersten nie gegeben hat), mit allen erforderlichen Gutachten der PUV,BG und des Sozialgerichtes(DRV Rechtstreit) und das klappte sehr gut ich hab sofort einen GdB von 60% unbefristet erhalten :).

So was hab ich daraus gelernt:
-der erste Antrag war zu früh (knappes Jahr nach Unfall),da gab es in meinem Fall noch keine umfassenden korekten Gutachten über mich nur ein Schlechtachten der DRV
-Wenn die beim VA erstmal einen GdB festgesetzt haben,bekommt man den kaum geändert,weil denn müsste das VA einen Fehler eingestehen und das machen Ämter ja eigentlich nie (Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus).

Mein Tip an Dich:
-Wenn Dein GdB befristet ist,warten bis er abläuft und denn einen Neuantrag abschicken
-wenn Dein GdB unbefristet ist, ruhig Klage beim Sozialgericht einreichen ich hab dort die Erfahrung gemacht das der Rechtstaat noch funktioniert (Vieleicht hat ich auch nur Glück mit dem Richter)

LG Hotte
 
Hallo hotte,
danke für deine Hilfe! Kenne das mit dem SHT ja auch ;)
Die GdB 30 wurden unbefristet anerkannt, in der Akteneinsicht habe ich einen Vermerkt gefunden, dass in 1 Jahr ne Überprüfung sein sollte bzw. auf die MdE der BG gewartet werden soll. Die BG schrieb dem VA damals schon, dass es noch keine Gutachten gibt.
Von daher hoffe ich jetzt, dass die die MdE als GdB übernehmen, da die MdE auch schon unbefristet ist...
Mit dem Urlaub, was Kassandra schrieb, werde ich nachhaken, kann mir die Antwort aber leider denken :(
Und Merkzeichen wäre sicher auch ne ewige Prügelei drum, das wollen die ja erst recht nicht...
Wobei meine PTBS mit Dissoziation locker ein RF (gucke weder fern noch geh ich ins Kino oder gar zu nem Konzert o.ä.) befürworten würde und ein G oder B auch (in bestimmten Gegenden kann ich mich allein nicht bewegen, da dissoziiere ich und renne weg oder so, da bin ich nicht nur für mich eine Gefahr, sondern auch für den Straßenverkehr)
Aber ich kann auch ohne leben! Meinen Alltag und Arbeit habe ich inzwischen organisiert, dass ich mich im vertrauten Terrain gut alleine bewegen kann.
Aber ärgerlich finde ich das Verhalten des VA dennoch. Ich habe denen doch nix getan!
LG Ellen
 
Ihr lieben,
es gibt Neuigkeiten vom VA, aber keine guten :(
Die schaffen es tatsächlich, 3 Monate, nachdem die von meiner MdE 60 erfahren haben dem Gericht zu schreiben, dass sie selbst Gutachten eingeholt hätten und eine MdE von 40 rückwirkend ab Antragstellung aussprechen würden und fordern, die Klage sonst abzulehnen!
Mein Anwalt hat sofort auf Paragraph 69 Abs. 2 Satz 2SGB IX verwiesen und darauf bestanden, auch den GdB mit 60 anzuerkennen...
Ich bin total frustriert, was das jetzt wieder soll. Da gibt's ne Festlegung im Gesetz - und die meinen trotzdem, nicht danach handeln zu müssen??? Was soll das denn ???
Hat da jemand Erfahrung mit und kann mir das erklären?
Kann es jetzt echt sein, dass din 60 GdB nicht anerkannt wird? Von den Merkzeichen rede ich ja schon gar nicht mehr...
Danke euch!
Eine echt geschockte und frustrierte Ellen
 
Hallo Elster999,

Du schreibst Großraum Berlin, kannst Du konkret Dein Versorgungsamt benennen? Dies ist eine Rechtsbeugung. Letztlich beurteilt die BG nur auf dem Gebiet des Berufslebens. Das Versorgungsamt ist eine eigenständige Behörde und trotzdem gelten die Gesetze der Bundesrepublik. Was da bei Dir gemacht wird widerspricht dem Paragraph 69 Abs. 2 Satz 2SGB IX und dies sollte öffentlich gemacht wwerden, wenn eien Behörde so mit Bürgern umgeht.

Gruß von der Seenixe
 
Liebe Seenixe,
ja das sehe ich genauso und ich hoffe, das Gericht auch!
Wenn ich noch Kraft übrig hätte, wäre ein "es an die große Glocke hängen" sicher gut möglich. Aber so gut geht es mir gerade nicht. schaffe mit Mühe und Not meinen Alltag gerade.

LG Ellen
P.S. Das VA genauer zu benennen traue ich mich "aus Datenschutzgründen" nicht...
 
Hallo,

da es schon bei Gericht ist, sollte dort relativ schnell eine Entscheidung fallen, da ja die Rechtslage vollkommen einfach ist.

Drücke die Daumen.

Gruß von der Seenixe
 
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