Hallo Ellen,
ich entschuldige mich schon mal vorweg falls ich hier etwas überlesen hab oder mein folgender Beitrag deplaziert ist. Bei längeren Texten macht mein Kopf eben zu,lesen ist für mich ziemlich schwer geworden (blödes SHT).:-(
Ich möchte aber gerne helfen und soviel hab ich zumindest mitbekommen das VA hat bei Dir Beton angerührt und bewegt sich kein Stück.
Ich war in der gleichen Lage (GdB 50 befristet, Verlängerung abgelehnt, GdB 30 unbefristet), auch mir blieb nachdem alle Widersprüche abgelehnt worden sind nur der Klageweg übers Sozialgericht. Da ich schon ein Klageverfahren beim Sozialgericht laufen hatte (Gegen DRV) wollte ich das erstmal beenden und mich anschließend ums VA kümmern,für beides gleichzeitig und denn noch das Gezanke mit der PUV fehlte mir einfach die Kraft und Motivation :-(.
So nachdem ich mein Sozialgerichtsverfahren erfolgreich(volle EMR) gegen die DRV beendet hatte,war mein Schwerbehindertenausweis schon abgelaufen, so und anstatt jetzt eine Klage gegen das VA beim Sozialgericht einzureichen hab ich einfach mal einen Neuantrag auf Schwerbehinderung gestellt (als ob es den ersten nie gegeben hat), mit allen erforderlichen Gutachten der PUV,BG und des Sozialgerichtes(DRV Rechtstreit) und das klappte sehr gut ich hab sofort einen GdB von 60% unbefristet erhalten
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So was hab ich daraus gelernt:
-der erste Antrag war zu früh (knappes Jahr nach Unfall),da gab es in meinem Fall noch keine umfassenden korekten Gutachten über mich nur ein Schlechtachten der DRV
-Wenn die beim VA erstmal einen GdB festgesetzt haben,bekommt man den kaum geändert,weil denn müsste das VA einen Fehler eingestehen und das machen Ämter ja eigentlich nie (Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus).
Mein Tip an Dich:
-Wenn Dein GdB befristet ist,warten bis er abläuft und denn einen Neuantrag abschicken
-wenn Dein GdB unbefristet ist, ruhig Klage beim Sozialgericht einreichen ich hab dort die Erfahrung gemacht das der Rechtstaat noch funktioniert (Vieleicht hat ich auch nur Glück mit dem Richter)
LG Hotte