HWS-Schaden
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- 2 Nov. 2012
- Beiträge
- 5,344
Hallo Petra,
das VA schrieb dir, die -auf den 3.2. geänderte- Frist sei versehentlich an dich ergangen.
Darin sehe ich ein Eingeständnis, dass es eine neue Frist gab.
Auf dieses Eingeständnis würde ich mich stützen und Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand des Verfahrens schriftlich beantragen.
Diesen Antrag würde ich zusätzlich zum Schreiben an den Direktor (an ihn nachrichtl. in Kopie) an den Absender des Eingeständnisses (VA-SB) schicken, sodass er auf jeden Fall in deiner Akte landet.
Viel Erfolg!
Liebe Grüße HWS-Schaden
das VA schrieb dir, die -auf den 3.2. geänderte- Frist sei versehentlich an dich ergangen.
Darin sehe ich ein Eingeständnis, dass es eine neue Frist gab.
Auf dieses Eingeständnis würde ich mich stützen und Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand des Verfahrens schriftlich beantragen.
Diesen Antrag würde ich zusätzlich zum Schreiben an den Direktor (an ihn nachrichtl. in Kopie) an den Absender des Eingeständnisses (VA-SB) schicken, sodass er auf jeden Fall in deiner Akte landet.
Viel Erfolg!
Liebe Grüße HWS-Schaden