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Versorgungsamt gibt einen GdB von insgesamt 30 und die BG eine höhere MdE

Hallo,

solange die Frist nicht vorbei ist, ja. Begründung: Du hast es Dir nach dem Studium anderer Fälle hier im Forum anders überlegt und deshalb Klage eingereicht.


Gruß von der Seenixe
 
Ich habe mal einen Bekannten gefragt der auch SBV in einen Unternehmen ist.
Dieser ist sich zwar zu 100% nicht sicher, aber meinte, dass wenn ich ein Antrag auf Gleichstellung stelle beim Arbeitsamt und dann doch noch Klage einreiche beim Sozialgericht, dass ich dieses dem Arbeitsamt mitteilen muss.
Diese würden dann ihre Entscheidung ruhen lassen bis die Klage entschieden ist.
Stimmt das denn?

Nun weiß ich nicht was ich machen soll.
Antrag auf Gleichstellung abwarten und mich dann ggf. gleich stellen lassen?
Klage einreichen obwohl Gleichstellung beantragt ist?
Auf Entscheidung des Arbeitsamtes warten und dadurch die Widerspruchsfrist versäumen beim Sozialgericht und mich mit der Gleichstellung zufrieden geben?
 
Hallo Error, willkommen im Forum.

Schau nach auf dem Antrag auf Gleichstellung, ob dort ein Hinweis ist, dass du mitteilen musst, wenn Klage eingereicht wird.
Wenn nicht, dann lass den Antrag einfach laufen. Woher soll ein Laie wissen, dass/ob er dem Arbeitsamt eine Mitteilung über eine Klage machen muss, wenn dies nicht in den Informationen steht?

LG
 
Da ist u.a. ein Feld da steht genau folgendes Drin:

Gegen den Bescheid des Versorgungsamtes habe ich Widerspruch/Klage erhoben

Hab ich ja noch nicht. Aber wie gesagt, mir wurde erklärt, wenn ich das machen sollte, muss ich das Arbeitsamt infomieren
 
Hallo

Den Antrag hast du schon angegeben, oder?
Dann ist es doch wie Seenixe schrieb: Deine Angaben entsprachen zum Zeitpunkt der Abgabe der Wahrheit.
Welches Problem siehst du?

„Aber wie gesagt, mir wurde erklärt, wenn ich das machen sollte, muss ich das Arbeitsamt infomieren.“
Hast du das schriftlich? Wenn nicht, ... s.o.

Achte darauf, für eine eventuelle Klageeinreichung die Frist nicht zu verpassen.

LG
 
Hallo Error,
Du hast Deinen Antrag auf Gleichstellung gestellt. Das Arbeitsamt hat nur eine gewisse Zeit, um über diesen Antrag zu entscheiden. In der Zwischenzeit hast Du eventuell gerade mal eine Bestätigung des EIngangs Deiner Klage. Dies sind völlig von einander unabhängige Verfahren.
Mein Verfahren vor dem Sozialgericht hat in der ersten Instanz 5 Jahre gedauert ( zugegeben ging es nicht gegen das Versorgungsamt sondern gegen eine BG), willst Du wirklich so lange warten?

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Error,
Ich habe sofort die Gleichstellung beantragt und erst später Widerspruch und Klage gegen den GdB 30 eingereicht. Die Gleichstellung habe ich rel. zügig erhalten und war damit wirksam, was mir sehr wichtig war.
Fast 2 Jahre hat der Widerspruch (GdB 40) und die Klage gebraucht, bevor mir MdE=GdB 60 zugestanden wurde. Das habe ich dann nur dem AA mitgeteilt, da ich mit Rechtskraft der Entscheidung und Ausstellung des SchB Ausweises diese Gleichstellung nicht mehr brauchte.
Also, egal ob du dagegen corhehst oder nicht, solltest du dir die Gleichstellung sichern und zwar so schnell wie möglich!
LG Ellen
 
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