• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Versorgungsamt gibt einen GdB von insgesamt 30 und die BG eine höhere MdE

Error

Neues Mitglied
Registriert seit
15 Jan. 2020
Beiträge
6
Hallo zusammen, ich bin über Google auf dieses Forum aufmerksam geworden.
Ich hatte Ende 2018 einen anerkannten Wegunfall. Die Schulter war ausgekugelt und 3 mal gebrochen. Dazu ist die Bizepssehne noch gerissen.

Ich beantragte daher einen GdB. Diese Entscheidung wurde vorerst zurückgestellt, da man wohl 6 Monate warten muss.
Ich haben zwischenzeitlich dem Versorgungsamt neuste Arztberichte zukommen lassen.
Nun kam mitte letzten Jahres die Entscheidung, dass ich auf die Schulter einen GdB von 20 bekomme. Darin sind Unfallarbeitsfolgen enthalten stand da noch.

Die anderen Sachen wie Arthrose im Knie Fuß, LWS Bandscheibenvorfall wurde nicht beachtet und war laut der Entscheidung nicht feststellbar.

Ich habe mir kostenpflichtige Hilfe bei einen Sozialverband geholt. Die kopierten alles und legten Widerspruch ein.
Zwischenzeitlich war ich bei einem neuen Arzt der auch nicht wirklich Lust hatte. Er stellte Arthrose im Fuß (Sprungelenk), Rücken und auch auf der anderen Schulter fest.
Dieser Arzt hat aber nichts mit dem Wegeunfall zu tun. Da bin ich bei einem D-Arzt.
Den D-Arzt musste ich auch damals wechseln, da deren Praxis geschlossen wurde.
Der alte D-Arzt fühlte den auch die Infos fürs Versorgungsamt aus. Ich habe dieses Blatt gesehen. Da stand auch nicht alles drin. Der Arzt hatte auch nicht wirklich Lust und nun erklärt sich auch, warum deren Praxis zu ist.

Ich kann nur auf der gesunden Schulter schlafen und habe seitdem dort Schmerzen.

Das alles wurde eingereicht beim Versorgungsamt. Auch teilte der Verband dem Versorgungsamt mit, dass ich zwischenzeitlich ein Gutachten hatte und der Gutachter für den Wegeunfall auf eine MdE von 30% kommt.
Das Versorgungsamt wollte diese Gutachten haben. Dieses habe ich bis heute noch nicht erhalten und einen Rentenbescheid habe ich auch noch nicht. (Das Gutachten war Ende Oktober 2018)
Der Sozialverband bat um Aussetzung des Verfahrens bis die BG den Rentenbescheid von MdE 30% mir zustellt.

Das hat das Versorgungsamt aber wohl nicht gereicht oder zu lange gedauert. Sie haben einfach so entschieden.

Ich habe nun einen GdB von 30 erhalten

1. Funktionsbeheinderung des Schultergelenks (darin sind Arbeitsunfallfolgen enthalten), Nervenwurzelreizung linke Hand, Hebeschwäche linker Arm
2. Knorpelschaden am Knie rechts, Arthrose am oberen Sprunggelenk links.
3. Funktionsbehinderung der Wirbelsäule bei Bandscheibenvorfall (LWS)


Ich befinde mich aktuell wegen der Schulter in einer Schmerztherapie. Ich musste mehrmals am Tag Tramadol nehmen und 6 Tabletten Metamizol-Natrium (Nolvagin).
Zusätzlich 2x20 Tropfen Metamizol-Natrium (Nolvagin). Dann 3 mal am Tag die Schulter mit Voltaren einreiben.
Das ist dem Versorgungsam auch bekannt und diesen liegt der Medikationsplan auch vor.

Zwischenzeitlich ist es aber so. Ich muss statt dem Tramadol nun Opitate nehmen. Der Rest bleibt gleich. Zusätzlich was für den Darm, da die Opiate auf den Darm schlagen.

Das sind aber für mich keine üblichen Schmerzen mehr die in den GdB mit eingerechnet sind.
Auch wurde bei der verunfallten Schulter die massive Arthrose die dadurch immer mehr fortschreitet nicht berücksichtigt.
Ich kann den Arm 30-40 Grad anheben. Eine Aussenrotation habe ich nicht mehr.
Die Opiate hlefen zwar, aber die Schmerzintensität von 10 Punkten ist immer noch 3 statt 5 Punkten mit Tramdol aut Schmerztherapeut.

Mehr Tabletten kann und will ich nicht mehr nehmen.

Der nächste Schritt wäre eine neue Schulter. Das beseitigt die Schmerzen, aber die Beweglichkeit wird nicht besser und könnte sogar schlechter werden.
Deshalb erspare ich mir die OP vorerst.

Ich kann mit dem linken Arm kaum was machen. Ich benötige auf Arbeiten einen höhenverstellbaren Tisch um ab und zu mal zu stehen um den Arm pendeln zu lassen.
Ich benötige einen Stuhl mit schmaler Armlehne um den Arm dichter am Körper hängen lassen kann.
Ich kann den linken Arm max 5 Minuten auf dem Tisch zu tippen an der Tastatur aufliegen lassen, sonst kommen wieder unangehme Schmerzen.
Meine Arbeitsleistung hat nachweisbar nachgelassen und wirkt sich finanziell auf die Zielvereinbarung aus.
Ich darf max 2KG mit dem Arm nur heben. (Attest liegt vor)

Ich kann weder mich richtig waschen mit dem linken Arm. Aus der Badewanne aufstehen usw geht nur mit Schmerzen und komischen Bewegungen ohne die Schulter zu belasten.
Einkaufen geht nur mit rechts. In den Öffis festhalten nur mit rechts, weil wenn die bremsen und ich einen langen Arm machen muss, wird es sehr weh tun usw

Den Rentenbescheid von der BG habe ich bis heute noch nicht.
Die Unfallversicherung meinen Arbeitgebers schickte mich auch zu einem Gutachter. Der kam auf 7/20 Armwert. Auch da habe ich noch nichts gehört bzw was schriftlich.


Was sagen die Anderen denn bzw kann mir einer einen Tip geben?

Ich persönliche finde incl Schulter mit diesen Einschränkungen, Medikamenten und deren Nebenwirkung der Opiate eine bisschen wenig. Schon alleine wenn ich nur auf die Schulter eine MdE von 30% bekommen soll.
 
Hallo Error,

die GdB % richtet sich nicht nach Diagnosen, sondern nach Einschränkungen "Neutral-Null-Methode" Arthrose, Nervenschäden,
Schmerzen schon schon dabei, außer es handelt sich um außergewöhnliche Schmerzsyndrome, die aber eine längere Behandlung z. B.
Schmerztherapeut, Nervenarzt bedurft.


30% MdE oder GdB für eine Schulter ist schon gut.

2. Knorpelschaden am Knie rechts, Arthrose am oberen Sprunggelenk links.
wurde bei dir wahrscheinlich auch mit 10% GdB

3. Funktionsbehinderung der Wirbelsäule bei Bandscheibenvorfall (LWS)
wurde bei dir.... wahrscheinlich mit 10% GdB

Für ein GdB von 20 % WS und Knie musst du schon erheblichere Einschränkungen
haben. Wurde bei dir......wahrscheinlich mit 10% GdB

Ein GdB von 20% bzw. sowieso bei GdB 10% trägt nicht zu einer GdB Erhöhung bei
und werden sowieso nicht addiert.


Somit... sind deine 30% GdB gerade zu vertreten. Wenn sie auch min. sind.
Hinsichtlich von deiner Schulter. kann sich (es ist auch noch keine Zeit) so oder so was bewegen.

Grundlagen ärztlicher Gutachtertätigkeit
Grad der Behinderung (GdB) bei Wirbelsäulenschäden
Bildung Gesamt-GdB

Grüße
 
Hallo Error,
ich kann Siegfried21 in seiner Einschätzung eigentlich nur unterstützen, aber ich würde gerne Deinen Blick auf ein sehr viel schwerwiegenderen Aspekt lenken wollen.
Wenn das Gutachten der bereits im Oktober 2018 (ist das wirklich richtig, wenn der Unfall erst Ende 2018 war?) gefertigt wurde, dann mußt Du dort schnell tätig werden. Was außer Steuererleichterungen bringt Dir eine Erhöhung der GdB um 10% im täglichen Leben? Eigentlich nicht sehr viel, außer Du kommst über die 50% GdB. Dies ist aber momentan nicht so richtig in greifweite. Die Rentenentscheidung bringt Dir aber richtig Geld und mit dem Bescheid erhälst Du eine entsprechende MdE, die vom Versorgungsamt nicht wegdiskutiert werden kann und für klar definierte Schäden ist.
DEine einfache Akteneinsicht bei der BG sollte Dich in den Besitz des Gutachtens bringen. Du hast das Recht, Deine Akte zu sehen und auch eine vollständige Kopie Deiner Unterlagen zu bekommen. Diese Vertröstung und der Umgang damit ist nicht nachvollziehbar.

Beim Versorgungsamt geht es auch um die Nicht- altersgerechten Beschwerden. Deshalb u.a. auch die mindestens 6 Monate die die Einschränkungen bestehen müssen. Und solange Behandlungen andauern, ist eine Einschränkung auch in ständiger Veränderung.

Gruß von der Seenixe
 
Ich muss mich korrigieren. Unfall war 2018 und das Gutachten 10/19. Bescheid ist noch nicht erstellt von der BG
Der Gutachter sicherte mir zu, dass er eine MdE von 30% für die Schulter festgestellt hat.
Das Gutachten liegt der BG vor und laut telefonischer Auskunft wird dieses jetzt dem Rentenausschuss vorgelegt. Ende Januar 20 sollte ich den Bescheid endlich haben.
Leider bringt mir das ja nicht mehr viel für den GdB. Das Versorgungsamt wollte ja nicht warten und wollten das Gutachten von mir bis zu einem bestimmten Datum haben. Sonst würden sie nach Aktenlage entscheiden. Was sie ja nun auch gemacht haben.

Das Gutachten bekomme ich von der BG nicht. Erst wenn der Rentenbescheid durch ist.

Leider ist das vom Versorgungsamt ein Widerspruchsbescheid und ich müsste jetzt klagen.


Mein erster Arzt hat wegen der Schulter für das Amt was ausgestellt. Darauf bekam ich 20 Gdb. Es wurde nur die Schulter berücksichtigt
Dagegen bin ich in Widerspruch gegangen. Nun bekam ich 30 GdB. Da ist Schulter, Knie usw. mit bei.

Ich müsste doch wenn es eine MdE von 30% gibt, auch mindesten 30 GdB nur alleine für die Schulter bekommen incl üblichen Schmerzen, oder?
Da habe ich aber nur 20 GdB bekommen.

Und ja, ich habe außergewöhnliche Schmerzen in der Schulter und befinde mich in einer Schmerztherapie. Ich muss jetzt Opiate nehme und weitere Medikamente.

So müsste ich doch vom Versorgungsamt schon alleine für die Schulter mindestens 30 GdB bekommen und dann zusätzlich die außergewöhnlichen nachweisbaren Schmerzen, oder?

Danke für Eure Hilfe :)
 
Hallo Error,
also das Gutachten ist mit Eingang bei der BG Bestandteil Deiner Akte. Da Du ein Akteneinsichtsrecht hast, solltest Du auch Dein Gutachten sehen. Alles andere macht auch keinen Sinn.
Wenn Dir die BG 30 % MdE nur auf die Schulter gibt, dann sind diese auch dür das Versorgungsamt bindend. Alle anderen Einschränkungen im täglichen Leben, die über das altersgerechte Maß hinausgehen sind dann vom Versorgungsamt entsprechend zu bewerten. Allerdings gibt es keine reine Addition der Werte.
Gegen einen Widerspruchsbescheid hilft nur die Klage. Ein Verschlimmerungsantrag, den man ja auch stellen kann bringt Dir relativ wenig, weil die Damen und Herren immer argumentieren, dass zur Verschlimmerung neue Einschränkungen hinzugetreten sein müssen zu den bereits bewerteten.
Ich würde, wenn Du also unbedingt eine höhere GdB benötigst ( Du hast nicht mitgeteilt wofür) den Klageweg empfehlen. Anders bekommst Du den Widerspruchsbescheid nicht weg.
Ansonsten solltest Du 1-2 Jahre warten und dann einen Verschlimmerungsantrag stellen. Dort solten nicht die Diagnosen im Vordergrund stehen, sondern die täglichen Einschränkungen beschrieben werden.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Error,

GdB zu niedrig - Widerspruch - Widerspruch abgelehnt - rechtliche Überprüfung vor Gericht - Also was hast du zu verlieren, lass diese Entscheidung doch rechtlich überprüfen - reiche eine Klage ein. Üblicherweise erfolgt dann meist erst ein Vergleichsvorschlag, dann kannst du immer noch entscheiden ob du die Klage aufrecht erhalten willst oder nicht.

Beispiel bei mir 30% vom Versorgungsamt zugestanden, Anwalt meinte das sei zu wenig, Widerspruch eingelegt, dann kam Angebot des Amts von 40%, das hat mein Anwalt abgelehnt und Klage eingereicht. Das Gericht schlug als Vergleich 50% vor, das habe ich angenommen. Es kam so nicht zu einer Verhandlung.

Also ohne Widerspruch und Klageeinreichung hätte ich nicht die Stufe Schwerbehinderung zugesprochen bekommen. Das galt für zwei Jahre und weil keine Besserung eingetreten war, gilt es inzwischen unbegrenzt.

LG Teddy
 
Hallo,

ich bin auch mal von 20 - 70 GdB gewandert, aber das war noch 2005 und schon damals wurde um jedes % gekämpft.
Die heutige Verwaltung und Rechtsprechung, ist sehr knausrig ( bedingt) auch durch die Reformen.

Die letzen 10 J. hatte ich nebenbei, ein Verwaltungsakt-Verschlimmerungsantrag (Mehrfach) für ein Familienmitglied geführt.
Fast die gleichen Gegebenheiten, wie bei Error und noch zwei Fachgebiete hinzu.

Ich sehe hier....aus der Ferne keine 50%, wenn die LWS mit 20% und Knie mit 20% ggf. wohlwollend 40%
Für die Schulter 40% müssten schon ganz erhebliche Einschränkungen vorliegen.

Thema außergewöhliche Schmerzen:
https://www.anhaltspunkte.d/rspr/urteile/L_15_SB_28_04.html

Info:
Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft / GdB | REHADAT-Recht"Grad+der+Behinderung+%28GdB%29"

Ich würde in ca. einem Jahr, ein Verschlimmerungsantrag stellen, wenn entsprechende Befunde von der LWS- Knie vorliegen, die ein GdB von min. 20% jeweils rechtfertigen.

Wie gesagt mein Credo............................

Grüße
 
Hallo,
ich kann mich nur anschließen. Die versorgungsämter sind alle gleich besch...
Ich hab eine MdE von 60 und das Amt wollte mir nur einen GdB von 30 anerkennen. Im Wiederspruch haben die dann freundlicherweise auf GdB 40 erhöht. Es blieb mir leider nur die Klage, wo ich dann doch tatsächlich mein Recht bekam, was im Gesetzt drinsteht... wenn eine Stelle das schon festgestellt hat, muss die andere das übernehmen. Somit hab ich nun GdB auch 60 auf Dauer.
Klar, müsste das Amt noch höher bewerten, da ja nicht nur der berufliche Teil, wie bei der MdE gewertet wird, sondern das ganze Leben. Aber das wäre zu schön, um wahr zu sein.
Ich bin froh, die SchwB anerkannt bekommen zu haben, da es mir auf Arbeit viel hilft. Mehr wollte ich nicht.
Deshalb kümmere dich dringend um den Bescheid der BG, reiche den ein und verlange diese Festsetzung. Wenn sie nicht mitspielen, musst du leider klagen.

Und noch einen Tipp: ab einem GdB von 30 kannst du die Gleichstellung beantragen. Auch das ist schön was wert.

Alles Gute, Ellen
 
Hallo Error,
ich kann mich den o. g. Ratschlägen nur anschließen! Auf jeden Fall schon mal Gleichstellung beantragen, dann hast du erstmal Kündigungsschutz - man weiß nie wie es kommt im Leben....! Auch hier sind die Bearbeitungszeiten sehr lang....die Behörden sind zudem alle überlastet...

Wenn du im Sozialverband bist, was hält dich von einer Klage ab? Was hast du zu verlieren? Die Mühlen der Versorgungsämter arbeiten laaaaaaaaange, sehr lange - so dass es fast den Job kosten kann...

Ich persönlich hatte/habe ähnliche Erfahrungen durch wie du und glaube mir, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus! Daher Step by Step.

Also dranbleiben und nicht aufgeben! Immerhin haben wir nicht nur Pflichten sondern immer noch auch Rechte!

LG
 
Ich bedanke mich für Eure Hilfe und zahlreichen Tipps.

Ich habe bis Anfang Februar Zeit Widerspruch beim Sozialgericht einzulegen. Kann ich trotzdem jetzt schon ein Antrag auf Gleichstellung stellen?

Weil auf dem Bogen des Antrages wird man ja gefragt ob man Klage/Widerspruch erhoben hat.
Das habe ich bis jetzt ja noch nicht.

Den Antrag habe ich aber schon an das zuständige Arbeitsamt gesendet.
 
Hallo,
wenn Du den Zeitraum zwischen Widerspruchsbescheid und Klage nutzt um Deinen Antrag auf Gleichstellung zu stellen, dann ist das Widerspruchsverfahren beendet und noch keine Klage eingereicht, auch wenn Du dies vorhast ist das dann keine Lüge.
Wenn Du den Antrag auf Gleichstellung an das zuständige Arbeitsamt schon versendet hast, dann ist doch alles o.k.

Gruß von der Seenixe
 
Vielen Dank für die Antwort.

Also kann ich trotzdem noch, nach dem ich ein Antrag auf Gleichstellung gestellt habe, innerhalb der Frist Klage beim Sozialgericht einreichen?

Sorry Die Nachfrage, habs nicht wirklich verstanden ob das noch geht oder nicht :)
 
Top