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Versorgungsämter: willkür-verschleppung-ausgebremst-benachteiligt!

Siegfried21

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
10 Sep. 2006
Beiträge
2,565
Ort
BW
Hallo,

dito...........kann ich nur auch aus eigenen Erfahrungen bestätigen,
kaum mal eine GdB-Einschätzung ist erstmals umfänglich:rolleyes:
und da bringt auch in vielen fällen ein Widerspruch sehr wenig, denn es interessiert die Damen und Herren vom VA einen feuchten Käse:(.

Die Damen und Herren vom VÄD:eek: wissen die überhaupt was sie tun:D......:(


Info:
Dem Vorstand der Burladinger VdK-Ortsgruppe reißt der Geduldsfaden: Weil im Versorgungsamt bei der Ausstellung von Behindertenausweisen nicht alles mit rechten Dingen zugehe, will er jetzt klagen.

Quelle:
http://www.swp.de/hechingen/lokales/burladingen/VdK-klagt-das-Versorgungsamt-an;art5604,1125277


W. Info:

Quelle:
http://www.wiwo.de/politik/deutschl...erte-willkuer-bei-der-einstufung/5550516.html


Hierzu 12jannis05 (Richterin)

Zunächst zum SMD und VÄD:

Dort sind die Beratungsärzte Angestellte der RV bzw. der Versorgungsämter (meist beim Landesversorgungsamt). Die Qualifikation ist mehr schlecht als recht. Meist sind es Mediziner, die nur Teilzeit arbeiten wollen und können, Mütter nach der Familienphase, Mediziner, die sich das Risiko oder den Stress einer eigenen Praxis nicht antun oder die einfach zu schlecht für den freien Markt sind. Wer lange genug bei den SMD´s oder VÄD´s war - das behaupte ich - kann schlicht nicht mehr auf Patienten losgelassen werden.

Dass dies so ist, wissen mittlerweile die meisten Richter. Ich - und viele meiner Kollegen - haben die SMD-/VÄD-Stellungnahmen nur noch gelesen, um einen weiteren Beitrag für unser geplantes Buch: "Die gröbsten Lacher des SMD/VÄD" zu finden. Manchmal habe wir die Pamphlete nicht mal mehr an die Klägerseite rausgeschickt, wenn sie zu unverschämt
waren.

Dies, weil wir wissen, dass sich die Kläger darüber aufregen und dann noch mehr Angst haben. Nur manchmal habe ich etwas dazu geschrieben, um von der Beklagten schon vor der Verhandlung einen außergerichtlichen Vergleich zu bekommen. Dann war es immer hilfreich dem Sachbearbeiter konkret deutlich zu machen, dass ich auch gemerkt habe, dass das, was der SMD schreibt, Blödsinn ist. Wenn ich dazu keine Zeit hatte oder es mir einfach zu blöd war, habe ich die Akte nochmal an den Gutachter zur ergänzenden Stellungnahme geschickt, damit der dem SMD/VÄD die Meinung geigt. Außerdem: die Sachbearbeiter der Versicherer oder des Versorgungsamtes haben sich selbst oft geschämt für den Unsinn, der da in den Stellungnahmen stand.


Quelle:
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=19205&highlight=hierzu+Grunds%E4tzliches&page=2


Grüße

Siegfried21
 
Und was kommt bei raus, wenn die Schulung in Gesprächstaktik funktioniert?

Hallo Siegfried21, @ all,

Nr.1
VdK klagt das Versorgungsamt an
http://www.swp.de/hechingen/lokales/...rt5604,1125277

. "Wir wollen nicht mehr länger zuschauen, wie dutzende Menschen vorsätzlich um ihre Rechte gebracht werden", verkündet Mezger. "Deshalb haben wir einstimmig beschlossen, Strafanzeigen zu stellen gegen die ausführenden Personen und ihren Dienstherrn". Rechtsbeugung, Diskriminierung von Schwerbehinderten und Unterlassung von Hilfeleistung - das sind die Delikte, die die Burladinger VdK-Vorstände den Verantwortlichen und ihren Mitarbeitern im Balinger Versorgungsamt vorwerfen.


Nr.2:
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Versorgungsamt zurückgezogen
Inzwischen hat der VdK-Ortsverband die Beschwerde zurückgenommen. Basis dafür war ein zweistündiges sachliches Gespräch, das die Vorstände Jens Meissner und Kurt Mezger mit Sozialdezernent Eberhard Wiget und Sozialamtsleiter Klaus Lacher geführt haben.

http://www.swp.de/hechingen/lokales...Versorgungsamt-zurueckgezogen;art5604,1366504


Aus diesem Grund werden Millionen Euros deutschlandweit für Schulung des "Rechtsbeugungspersonals" ausgegeben, [so viel Geld ist trotz der Steuerhinterziehung bekannter Personen noch übrig - was auch bei Behindertenanerkennungsverweigerung eingespart wird], damit die geschulten Gesprächstaktiken auch Erfolg zeigen, siehe Burladingen. Versprechen, Lügen, Einlullen, Abstreiten, Schuldabweisung, Schuldzuweisung auf Kläger, Vertrauen einfordern, Verharmlosen, ..., scheinheilig Besserung versichern:eek: ....

Gruß Ariel
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Siegfried21, hallo Ariel,

das kenne ich auch aus eigener Erfahrung. Der VDK hat es damals nicht fertig gebracht, ein für mich günstiges Urteil des SG in der Klage wegen eines höheren GDB gegen mein Versorgungsamt herauszuschlagen.

Ich selbst habe mit dem Richter gesprochen/Verhandelt und ein für mich, zu der Zeit, günstiges Urteil zu bekommen und der vom VDK saß nur Dumm aus der Wäsche schauend da.

VG pswolf
 
Hallo pswolf,

jaua:rolleyes: es gibt so und so VDKler.........

Die wichtigsten Faktoren sind Zeit, €€€, Fachwissen.........und die
sind nun mal beschränkt.

Danach wenn es in hinsichtlich dem Prozess ins Eingemachte geht
"eha eha":D denne wird die Luft für die VDKler sehr dünn.

Ich musste auch mal einem Reverenten (mit dem 2. Staatsexamen)
zeigen wo-was-wie die Angelegenheit weiter geht.:eek:

Wegen diesem Umstand bin ich der Meinung, dass z. B. komplizierte BG-DRV- VA Fälle, in die Hände eines adäquaten RA der sich auch einwenig "medizinsch" auskennt gehören. (schützt aber auch nicht immer vor dem Schiffbruch)

Wiederum für die jetzt 72€ und Gebühren kann man nicht Meckern, aber wie gesagt, für einfache strukturierte Fälle sind VdK-Gewerkschaftrechts.-SoVD
ganz Ok;) aber wie schon o. beschrieben !....?


Grüße

Siegfried21
 
Blauäugigensumpf!

Hallo,

Es ist nicht richtig, dass der VDK die Strafanzeige zurückgezogen hat.
Somit verfallen die Straftaten der Vergangenheit und eine Besserung für die Zukunft ist nicht garantiert.

Und obendrauf kann die Regierung weiter von ihren Lobbyistenassistenten schreiben lassen, die Regierung hat bisher von noch nicht Nachteiligem für Schadensersatzantragsteller oder Vergleichbarem zur Kenntnis nehmen können.
Natürlich nicht, weil ja vorher alles abgewiegelt wird.

Gruß Ariel
 
Hallo@

mein Titelthema:

Versorgungsämter: willkür-verschleppung-ausgebremst-benachteiligt!
:eek:

Ja....gerade habe ich u. a. wiederum im Familienkreis solch ein "Katz und Mausspiel":rolleyes: auf dem Tisch.

Unglaublich was sich die "Bande" so erlaubt, und was von den VÄD-Ärzten
für Einstufungen rüber kommen.:mad:

Ja....mir ist schon bewusst "von oben her so gewollt", aber trotzdem,
der deutsche Michel muss sich dies nicht gefallen lassen!

Die Bande sollte auch ohne den Rechtsweg mal einen deutlichen Einlauf bekommen.

Thema Öffentlichkeit.....................

Grüße

Siegfried21
 
Hallo,

geht weiter:rolleyes:

Versorgungsämter: willkür-verschleppung-ausgebremst-benachteiligt!

und vor der Politik so gewollt!

Bei uns muss man um jedes % kämpfen und 30 % GdB ist schon
ein Hoch der Gefühle!

Grüße
Siegfried21
 
Hallo Siegfried,

dem muss ich leider beipflichten.

Die MdE wird 1:1 übernommen und die Autoimunkrankheit wird mit freundlichen 10 GdB bewertet.

Noch besser ist seitens VA:

40 GdB = unbefristet
50 GdB = befristet

Aha, wo ist denn nun der Unterschied der div. Erkrankungen bei 40 /50 GdB mit befristet und unbefristet

Wie kann man beides sein?:

40 GdB = unbefristet
50 GdB = befristet

Ist man nun 45 GdB be- u. unbefristet?
Es ändert sich doch nichts am Gesundheitszustand!
Bzw. wo ist der Unterschied am Gesundheitszustand?

VA weigert sich dieses zu erklären und dazu Stellung zu nehmen :).

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo @,

um was geht es bei GdB, um Steuerersparnis und Arbeitsplatz

Insofern ist doch alles klar oder doch nicht?
 
Hallo Oerni,


es geht den Geschädigten UM ALLES.

Gerade bei der Frage Arbeitplatz, was soll die Augenwischerei mit 30 GdB und Gleichstellung?

Wenn ein kleiner o. mittlerer Betrieb dem Integrationsamt klar macht, es geht um eine Insolenz und der Schwerbehinderte hat noch 5 Tage Urlaub mehr, bekommt 100 % Lohn, schafft aber nur 50% Leistung - der muss weg, weil ein Gesunder mit 100% Arbeitsleistung den Gewinn um xx% oder Euro erhöht und dann noch weniger Urlaub hat, was wieder eine Erhöhung von xx% oder Euro aus macht, dieses rettet das Unternehmen....

Na, wie wird wohl entschieden?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo,
Es ist wirklich traurig, wie von seiten der VÄ mit den sowieso schon gehandicapten Menschen umgegangen wird. Ich warte da ja auch noch auf irgendwas sinnvolles - und muss mich jetzt schon mit dem Gedanken anfreunden, ggf. Mein Recht einklagen zu müssen. Da helfen einem auch keine Ärzte oder sogar Gutachter, die feinem die vorhandenen Einschränkungen bestätigen :mad:
Aber ich habe bisher keinen Weg gefunden, das VA zum ordentlichen und schnellen Handeln zu bewegen.
Wäre wirklich klasse, wenn da insgesamt was geschehen würde. Nicht umsonst, sagt einem jeder: bloß nicht aufgeben.Widerspruch einlegen und ggf. Klagen. Diese Ablehnungen von Leistungen haben System :eek:
In diesem Sinne...weiterkämpfen...
LG Ellen
 
Ablehnung mit System

Diese Ablehnungen von Leistungen haben System

Genau erkannt.

Habe gerade wieder einen Feststellungsbeschluss im Gutachten zur Hand bekommen:
Schultereckgelenksarthrose ist sicherlich auch durch die Vibration (BK 2103) aber wesentlich durch
die 3 Unfälle mit Prellungen der Schulter, geschädigt.

Zuständig sowohl für die 3 Arbeitsunfälle (alle anerkannt) und BK die Berufsgenossenschaft.

Alle Unfallfolgen sind aber vollständig ausgeheilt.

So sitzt man wieder zwischen den (St)Mühlen und schaut mit dem Ofenrohr auf das Gebirge - Zugspitze und
sieht dort die Skifahrer den Hang runter Rasen :rolleyes:
 
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