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Versorg.med. Verordnung, beides möglich o. nur eins davon?

Hallo Marcela,

das heist du hast einen GdS auf diese Sache und einem Gesamt GdB.
Hab ich das jetzt richtig verstanden?
daher es geht um das Soziale Entschädigungsrecht (in der Instanz SG) und nicht um das Versorgungsamt.

Du schreibst er müsste aber er dann die VersorgungsmedizinischenGrundsätze nehmen - die sind doch in dem bezug gleich
also bei dem GdB oder GdS. Also seit eingen Jahren jedenfals - oder ich bring da was durcheinander.
(da müsste ich sonst noch mal nach schauen)

Grüße Michi
 
Hallo Michi,

der GdS bezieht sich nur auf die Schädigungen! GdB auf alles! Heißt der GdS kann nie höher sein, wie der GdB!

Richtig, GdS u. GdB sind nach den gleichen Versorg.med. Richtlinien zu bewerten.

In dem Gutachten zitiert der Gutachter desöftern ... Foerster, K Tegenthoff, M., Weise, H., Badke, A., Schreinicke, G. & Lübcke, J. MdE-Einschätzung bei psych. Störungen in der gesetzlichen Unfall-versicherung.

Sein Gutachtenauftrag war den GdS festzustellen nach der Versorg.med. Verordnung im sozialen Entschäd.recht, nicht Begutachtung von Unfallfolgen!

Grüße
Marcela
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Marcela,

MdE - GdS sind i. d. R. gleich

Seit dem 1. Januar 2009 gilt die „Versorgungsmedizin-Verordnung mit den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen“. Darin wird der sogenannte GdS, der Grad der Schädigungsfolgen, erläutert. Der Grad der Schädigungsfolgen hat die frühere MdE, die Minderung der Erwerbsfähigkeit, abgelöst.

Die Kriterien für die Festsetzung von GdB und GdS finden sich in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (VMG). GdB und GdS werden nach gleichen Grundsätzen bemessen. Beide Begriffe unterscheiden sich lediglich dadurch, dass sich der GdS nur auf die Schädigungsfolgen (kausal) bezieht, während sich der GdB auf alle Gesundheitsstörungen – unabhängig (final) von ihrer Ursache – bezieht.

Quelle u. a.:
Versorgungsmedizinische Grundsätze

Grüße
 
Hallo Marcela,

das was Siegfried geschriebet hat war das was ihc meinte.
Das GdS und MdE das selbe ist.

Grüße Michi
 
Hallo Siegfried u. Michi,

das wußte ich bereits, danke Euch trotzdem. Ich hoffe, meinem Verschlimm.antrag wird entspr. d. sozialen Entschädig.recht/Versorg.med. V. entsprochen.

Grüße
M.
 
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