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Versorg.med. Verordnung, beides möglich o. nur eins davon?

Marcela

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
13 Juli 2009
Beiträge
763
Hallo,

aus Versorgungsmed. Verordnung - Bewertung GdS/GdB.

3.7 Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Folgen psychischer Traumen
Leichtere psychovegetative oder psychische Störungen . . . . . . . . 0 – 20

Stärker behindernde Störungen mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit (z.B. ausgeprägtere depressive, hypochondrische, asthenische oder phobische Störungen, Entwicklungen mit Krankheitswert, somatoforme Störungen) . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 – 40

Schwere Störungen (z.B. schwere Zwangskrankheit) mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten . . . . . 50 – 70

mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten . . . . . . . . . 80 – 100

Kann man schwere soziale Anpass.schwierigkeiten (80-100) haben und stärk. bind. Störungen mit wesentl. Einschränkung d. Erlebnis-u. Gestaltungsfähigkeit (30-40)?

Oder gibt es nur schwere Anpass.schwierigkeiten (80-100) oder wesentl. Einschränkung d. Erlebnis-u. Gestaltfähigkeit (30-40)?

Meine Ärztin hat in einer Stellungnahme beides reingeschrieben. Jetzt habe ich Bedenken, dass das VA die schwere Anpass.schwierigket (80-100) ignoriert u. sich auf das andere stürzt u. mir den GdB/GdS entspr. auf 30-40 kürzt.

Danke u. Grüße
Marcela
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Marcela,

ich weis nicht wie das VA reagieren wird (kann sonst ja auch Widerspruch einlegen)
Aber ich hätte es eher so verstanden das es "Stärker behindernde Störungen mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit"
brauch damit es diese dann mit "mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten" auftreten kann.

Hat sie es in ihrem Schreiben denn getrennt geschrieben oder so das es eines ist?

Warum musste sie denn Stellungnehmen lief dein SBA ab und es ging um eine Überprüfung?
oder gab es andere Gründe ? zum beispiel Neubeantragung wegen verschlechterung?
oder wurde vom VA entschieden sie über prüfen dich jetzt mal?
oder noch was anderes?

Ich wünsche dir viel Kraft.
Grüße Michi
 
Hallo Michi,

erstmal vielen Dank für deine Antwort. Folg. hat sie geschrieben:

Beurteilung
aus fachärztl. Sicht haben sich im Rahmen d. traumabed. psych. Störungen schwere soziale Anpass.schwierigkeiten ausgebildet. Fr. X. ist weder in der Lage eine berufl. Tätigkeit auszuüben, noch kann sie soziale Kontakte knüpfen, usw. Es besteht ein ausgeprägter sozialer Rückzug, sie ist in ihrer Kommunik.fähigkeit deutlich eingeschränkt, usw. Die Erlebnis-u. Gestaltungsfähigkeit ist massiv vermindert.
Aufgr. d. o.g. Symptomatik halte ich einen GdS v. 80-100 für gerechtfertigt

>> Verschlechterungsantrag/GdS wird gerade vorbereitet

Michi, wäre o.g. für dich ok, würdest du das so ans Amt senden ( sie hat natürlich noch mehr geschrieben, hier nur ein Auszug)

Außerdem hat der ehemalige Gutachter nicht die Versorgmed. Verodnung (soziales Entschäd.recht) zugrunde gelegt, sondern die Richtlinien d. Unfallversicherung, sodaß ich einen weit aus niedrigeren GdS bekommen habe, als mir zugeständen hätte. Mein RA hat sich das GA leider nie durchgelesen, ansonsten hätte ihm das auffallen müssen.

Danke u. Grüße
Marcela
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Marcela,
Ich sehe das so wie Michi. Der Satz gehört dazu. Außerdem hat sie ja "massiv" geschrieben und nicht nur "wesentlich", wie oben zitiert.
Von daher finde ich das ok.
Das heisst aber nicht, dass das deshalb problemlos anerkannt wird. Das kannst du vorher nie wissen.
Ich hätte auch nicht gedacht, dass es mehr als 2 Jahre dauert und ner Klage bedarf , dass das VA lefiglich das anerkennt, was unstrittig von der BG akzeptiert wurde.

Ich wünsche he dir daher viel Erfolg und dass du zu deinem Recht kommst!
LG Ellen
 
Hallo Ellen

danke dir für deinen Beitrag.

Stell dir vor, der Gutachter hat bei mir nicht die Versorg.med. Verordnung im sozialen Entschäd.recht angewendet, sondern die Richtlinien d. Unfallversicherung. Ich hatte keinen Unfall, meine Schädigungen kommen woanders her.

Daher ist mein GdS auch so niedrig ausgefallen. Hätte er die Grundsätze v. Soz. Entschäd.recht angewendet, hätte er zu einem anderen Ergebnis kommen müssen.

Ich versuche jetzt durch einen Verschlimm.antrag eine Erhöhung zu erreichen.

Wg. einer anderen Sache mache ich parallel dazu noch einen Überprüf.antrag.

Grüße
Marcela
 
Hallo Marcela,

Bist du denn mit dem Rest des Gutachtens zufrieden? oder sind dort fehler drin?
Von wem wurde das Gutachten denn in auftrag gegegen wenn du entscheiden kannst ob du es dem Amt geben.
Ich finde nicht das man da auch den geringen GdB erkennen könnte.
Da du Gutachterin ja auch den GdB noch mal extra erwähnt.

Wie kam der Gutachter den darauf das es von einem Unfall käme.

Grüße Michi

PS: dann müsste es vermutlich ein GdB bei dir sein und kein GdS.
 
Hallo Marcela,

m. E. musst du dringend zum VdK oder etwas ähnlichem.
Die kämpfen diesen Kampf für dich, sobald du Mitglied wirst.
Das kostet nicht die Welt und sie vertreten dich vor Gericht etc.
Bei meinen Ehepartner haben sie beim Versorgungsamt so lange
Widerspruch eingelegt, bis seine Rente anerkannt wurde. Für unsere
Tochter klagen sie gerade vorm Sozialgericht in einer anderen
Angelegenheit. Und da sitzen Fachleute für ca. 6 € Monatsbeitrag.
Die Anwälte (auch Fachanwälte) hatten sich bei uns auch nicht wirklich
eingelesen, sondern nur erfolglos Schritt 2 nach Schritt 1 lieblos abgehakt.
Alleine wären wir alle psychisch auf den Hund gekommen. Lass dir helfen!
 
Hallo Pemaho,
warum gibst du hier eine Empfehlung für den VDK (Würg) und gegen Rechtsanwälte ab und schreibst zeitgleich in einem anderen Thread* , dass du beim Rechtsanwalt warst?
Gruß Prowler
Thread
 
@prowler
Sie haben dann sicher auch gelesen, dass es in der Sache beim Anwalt um Kündigungsschutz geht.
Da wird der VdK leider NICHT tätig.

Schönes WE
 
Hallo,
kann mir ja auch egal sein - passte aber für mich nicht zusammen.
Ich hab' so eine Art “Wahrheitsfimmel“....;)
Deshalb weise ich gerne auf sowas hin Zweiter Absatz!
Aber ist ja geklärt - nix für ungut.
Gruß Prowler
 
Hallo Pemaho,

beim VDK kommt es auch auf den Ort an, da gibt es unterschiediche Erfahrungen.
Man kann mein Versorgunsamt auch vieles alleine Erreichen, das weis ich aus eigener erfahrung.

Grüße Michi
 
Hallo @,

danke für euer Feedback.

@michi
Bist du denn mit dem Rest des Gutachtens zufrieden? oder sind dort fehler drin?

Unzufrieden, da nicht die Versorg.med. V. angewendet wurde.

Von wem wurde das Gutachten denn in auftrag gegegen wenn du entscheiden kannst ob du es dem Amt geben.
SG, soziales Entschäd.recht.

Ich finde nicht das man da auch den geringen GdB erkennen könnte.
Da du Gutachterin ja auch den GdB noch mal extra erwähnt.

ok, danke für deine Hilfe. Aufgr. meiner jahrelangen schlechten Erfahrungen mit gewissen Ämtern, wird man extrem mißtrauisch. Meine Ärztin hat das geschrieben, die mich sehr wg. meines Verschlimm.antrages unterstützt.

Wie kam der Gutachter den darauf das es von einem Unfall käme.
entweder hat er mich mit jemand anderen verwechselt o. hat dies absichtlich gemacht, damit ich auf einen niedrigen GdS komme. Hätte er die gutachterl. Richtlinien v. sozia. Entschäd.recht (Versorgmed.V.) angewendet, hätte er auf einen weitaus höheren GdS kommen müssen.

dann müsste es vermutlich ein GdB bei dir sein und kein GdS.
nein, es handelt sich hier um GdS. GdB/Schwerbeh.ausweis habe ich bereits. Mein GdB wurde nach der Versorg.med. Verordnung beurteilt u. ist korrekt.

Grüße
Marcela

PS: bezügl. V*k habe ich persönl. an meinem Wohnort leider sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Ich kenne jedoch Leute, denen der V*K gut geholfen hat. Meine Anfrage an den Verein, ob ich außerhalb meines Ortes V*K Mitglied werden könnte, wurde leider abgelehnt. Die besten Erfahrungen u. Hilfen mache ich seit vielen Jahren in diesem Forum. Danke an alle dafür!
 
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