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Versicherungstechinsche Frage!

Loewe

Nutzer
Registriert seit
7 Sep. 2006
Beiträge
50
[FONT="Verdana"]Hallo liebe Gemeinde,

ich habe folgende Frage. Ich habe nämlich erfahren das im Falle eines Autounfalles,ob schuld oder nicht, neben der Gegnerischen HAftpflichtversicherung, auch eigene Haftpflichtversicherung im Falle eines Unfalls haften muss.
Stimmt das? Wenn ja, wie geht man da vor??

Ich bedanke mich im Voraus[/FONT]
 
Hallo Löwe,

die eigene Haftpflichtvers. haftet nur für Schäden, die dem Unfallgegner entstanden sind - nicht für die eigenen. Bei Teilschuld haftet sie also.

Aus welcher Quelle stammt deine Info, dass sie haftet, wenn man nicht schuld ist??

Gruß
Cindy
 
Die eigene Kfz.-Haftpflichtversicherung haftet bei einem selbst verursachten Unfall auch für Schäden, die die Fahrzeuginsassen in deinem Fahrzeug erlitten haben. Sie haftet nicht für Schäden am eigenen Fahrzeug und nicht für Personenschäden des Fahrers.

Gruß mlemmer1
 
dazu auch ne Frage

Wenn beide Unfallgegner zu 50% schuldig sind, trägt jeweils die gegnerische Versicherung den ganzen Schaden des Anderen oder nur 50 % davon? Bei meinem Unfall hatte meine Versicherung den Schaden des Unfallgegeners ganz bezahlt und mein Sach-Schaden wurde von seiner Versicherung bisher nur zu 50% reguliert. Kann man das irgendwo nachlesen?

Danke

popeye
 
Hallo Löwe,

die eigene Haftpflichtvers. haftet nur für Schäden, die dem Unfallgegner entstanden sind - nicht für die eigenen. Bei Teilschuld haftet sie also.

Aus welcher Quelle stammt deine Info, dass sie haftet, wenn man nicht schuld ist??

Gruß
Cindy

Hallo,

meine Infos stammen aus AUTO-MOTOR-SPORT.Ich denke dass die Sendung bei VOX so heisst.Kann auch sein dass ich mich geirrt habe.
Ich werde versuchen noch näheres zu erfahren.
Danke für Eure Antworten.
 
Hallo Loewe,

die Antwort zu Deiner Frage, ob bei einem Verkehrsunfall - schuld oder nicht schuld – beide Beteiligten, bzw. deren Haftpflichtversicherer, in Haftung genommen werden, könnte in der Verwirklichung der Betriebgefahr zu sehen sein.

Viele Gerichte rechnen auch dem eigentlich Unschuldigen eine Mitschuld aus Betriebsgefahr zu.

Gruß
Luise
 
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