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Versicherungsschutz für Unfallopfer verbessert

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,224
Ort
Bayrisch-Schwaben
Hallo

beim Schökern gefunden:

Versicherungsschutz für Unfallopfer verbessert

März 29th, 2007


Die Bundesregierung hat am Mittwoch eine Novelle beschlossen, die den Versicherungsschutz für Unfallopfer im Straßenverkehr verbessert. Zukünftig kann ein einzelnes Unfallopfer die komplette Mindestversicherungssumme einer Haftpflichtversicherung von 7,5 Millionen EURO ausschöpfen. Bisher war pro Unfallopfer lediglich eine Versicherungssumme von 2,5 Millionen EURO zulässig.
Zudem soll ein Mitfahrer in einem PKW nicht mehr von Versicherungsschutz ausgenommen werden können, weil Ihm zum Zeitpunkt des Unfalls hätte bekannt sein können, dass der Fahrer unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stand. Die Bundesregierung kommt damit einer EU-Richtline nach und setzt diese in deutsches Recht um. Der Bundesrat muss diesem Gesetzt nicht zustimmen. Die Position von Unfallopfern im Straßenverkehr wird durch diese Gesetzesänderung nachhaltig gestärkt.



http://www.versicherungen-blog.net/2007/03/29/versicherungsschutz-fuer-unfallopfer-verbessert/


OLG stärkt Unfallopfer gegenüber Versicherung den Rücken



März 20th, 2006

Wer in einen Autounfall verwickelt und dabei verletzt wird, der muss nicht im Einzelfall nachweisen, dass mögliche Schmerzen unmittelbare Folge des Unfalls sind. Vielmehr reicht es, wenn ein Zusammenhang „vermutet“ werden kann, entschied nun das Oberlandesgericht Saarbrücken.
Die Richter gaben einem Unfallopfer Recht, das Kopfverletzungen erlitt und anschließend über chronische Kopfschmerzen klagte. Dieser Umstand sollte in die Höhe der Schadenersatzzahlung einfließen. Die Versicherung weigerte sich jedoch und argumentierte, die Kopfschmerzen könnten andere Ursachen haben.
Da die Assekuranz nicht zweifelsfrei nachweisen konnte, dass kein Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall bestand, verurteilte das Oberlandesgericht sie zur Zahlung.
Die Richter stärken mit diesem Urteil Unfallopfern generell den Rücken, weil sie der Versicherung die Beweispflicht auferlegen.



http://www.versicherungen-blog.net/...llopfern-gegenueber-versicherung-den-ruecken/
 
Hallo oerni,

dank dir für die Infos. Jetzt können wir also nur noch hoffen, das die von dir genannten Entscheidungen nicht nur auf Einzelfälle angewendet werden, sondern auf jeden Geschädigten.

Ach so, und dann müssen wir natürlich noch darauf hoffen, dass die Ansprüche nicht durch ewigdauernde Kausalitätsdiskussionen verzögert oder dank entsprechend ausgewählter Gutachter im Keim erstickt werden...

Gruß
Joker
 
Hallo Joker,

hast wohl nichts besseres zu tun, heute Morgen, als die Versicherungswirtschaft mit samt Ihren Gutachtern in Schutz zu nehmen bzw in den Schmutz zu ziehen? Lach doch mal
 
Hi oerni,

hätte ich die Einnahmen eines regelmäßig von der Versicherung beauftragten Gutachters, wäre meine Lache sicherlich noch breiter: :D:D:D:D

Gruß
Joker
 
Hallo oerni, Hallo Joker,

freut euch nicht zu früh, denn, vielleicht können mögliche Schmerzen unfallursächlich vermutet werden, aber man muss nachweisen, dass man überhaupt Schmerzen hat. (Welchen Smilie soll ich da jetzt reinsetzen? den :eek:vielleicht?)

Bin ganz allein im Forum, es ist jetzt ca 1Uhr 30, und kann mich nur über die Breit-Lachenden Smilies von Joker freuen.!

Gruß Ariel
 
Breites Lachen

Hallo Jocker,


:D:D............................................................:D:D (nur 5 erlaubt)

Du hast den Nagel voll = mittig auf den Kopf getroffen.
Der Nagel schreit laut autsch und verschwindet im Holz!


Hallo Ariel,

Du kannst nicht Schlafen, sicherlich ein Schmerzproblem.
Schmerzen kann man nicht messen.
Mein D-Arzt sagte letzte Woche bei der Untersuchung (Einbestellung durch die BGFE) Er wünschte sich oft, dass er sich in den Menschen einfühlen könnte, also sozusagen er die Schmerzen live mitbekommt, dann könnte er auch viel besser helfen.
Nun manch eine GA oder SB sollte man auch so eine Liveschmerzen suggerieren können, damit die Wissen was abgeht.

Dir und uns Allen gute Besserung:)
 
Hallo oerni,

solange es Usus ist, sich über die Schmerzen anderer lustig zu machen, oder sie geradezu herauszufordern, oder als Befindlichkeitstütü heruntergespielt werden, solange werden unsere Schmerzen immer weiter nur belächelt.

Z.B. in den UUPS-Sendungen, wo Publikumslachen eingeblendet wird, wenn ein Kleinkind ungeschickt von der Rutsche fällt und auf dem Kinn und der Vorderseite der HWS landet, sich der Hals abknickt und der Körper mit seinem ganzen Gewicht und der Geschwindigkeit (von der Rutschbewegung) auf diese Knickstelle der HWS drückt.

Oder, im Schultreppenhaus ein Mitschüler von mehreren Dummköppen zusammengeschlagen wird, nur um ein Video zu drehen von einer LIVE-Demonstration vom Leiden eines jungen Schülers!

Lehrkräfte haben dabei immer einen transparenten Organismus, auf jeden Fall, sind sie nirgends zu erkennen.

Oder, wenn ich einem Arzt von meinen Schmerzen berichte, bin jedoch kein Freund von großer Theadralik, und er sagt wichtigtuend: 'Ich habe auch Schmerzen', oder, 'die habe ich auch'.

Was soll man dazu noch äußern? Wenn du einem Arzt sagst, du hast heftigste Kopfschmerezn und er meint, die habe er auch, so bedeutet das, für diesen Arzt ist Kopfschmerz gleich Kopfschmerz, er hat also keine Ahnung von Spinalkanal-Stenosen, Glianarben, Gefäßspastiken, SB-Frakturen usw, jeder Schmerz am und im Kopf ist einfach das, was er sowieso auch hat.

Er will uns damit sagen, wir sind schauspielernde Jammerlappen und haben nur unsere Begehrlichkeiten gegenüber der Schadenshaftpflichversicherung.

Wenn wir solch einen Scharlatan ohne Beschwerde sein Treiben fortführen lassen, dann sind wir irgendwie selbst schuld.:rolleyes:

Versicherungsschutz für Unfallopfer wird nunmal nur dann gewährt, wenn dar ärztliche Nachweis vorliegt.

Gruß Ariel
 
hallo,

da ihr ja auch schmerzpatienten seid, würde ich gerne mal zu eurer unterhaltung etwas beisteuern,damit es nicht zuuuu lustig wird.
schmerzen sind messbar ! man braucht dazu 1 impulsgeber ,sagen wir strom.
man lege dem patienten mittels befeuchteten saugnäpfen ein kabel zum impulsgeber,am betroffenen gliedmass,sodann fahre man den impulsgeber kleinstufig hoch.
ein erfahrener doc, sieht bei dieser methode sofort und zweifelsfrei,ob der schmerz schon vorher bestand .ein mensch ohne schmerzen hat eine ungleich höhere schmerzschwelle und man kann bei dieser methode kaum manipulieren. (ausnahme sind berufsschauspieler) er sichert somit die diagnose.
ich verbürge mich für die richtigkeit der gemachten angabe.

jörgl
 
Hallo Baladrar,

die Messungen sind relativ, denn es kommt darauf an, auf Grund von was du Schmerzen hast.

Z.B. ein Tumor in einem WK (z.B. LWS) ist ein anderer Schmerz, und die Schmerzschwelle höher, als bei einem, der eine Verbrennung hat.
Sitzt der Tumor jedoch in der BWS, so ist das schon wieder anders, wenn zusätzlich eine Beeinflussung der Brustkorbbeweglichkeit dazukommt.
Es ist also wichtig, welche Nervenrezeptoren versehrt sind, und je nachdem richtet sich die Schmerzschwelle.

Dann gibt es das Schmerzunterdrückungssystem, das man auch willentlich einsetzen kann, siehe Schaolin-Repräsentanten. Wenn du mit richtig hässlichen Schmerzen leben musst, dann will der Organismus nichts mehr davon spüren und die Schmerzschwelle kann man sehr hoch hängen.
Die Versicherungsmediziner behaupten dann, die Verletzungsfolgen seien abgeheilt, weil man nicht so jammert, so häufig den Arzt aufsucht, weil man von richtig heftigen Schmerzen berichten kann, als sei gerade nur die Milch im Kaffe geronnen.

Als Migränepatient (Basilaris) weiß ich ob der spastischen Gefäßschmerzen, aber während dieser Attacken kannst du mir Brennesseln an die Haut des Unterarmes streichen, ich würde es kaum wahrnehmen, wenn überhaupt, erst sehr viel später als Jucken; oder die Finger verbrühen mit heißem Wasser, was erst ziemlich verzögert, dann aber heftig (wie bei jedem gesunden auch), jedoch als bohrende Stichwunde wahrzunehmen ist, alles selbst erlebt.
So komisch ist das mit den Schmerzen! Ergo - relativ!

Aus unser beider Aussagen kann man schon erkennen, dass es auf den individuellen Fall ankommt, wie in der korrekten Medizin immer!

Gruß Ariel
 
Zuletzt bearbeitet:
jep,

da hast du uneingeschränkt recht. wie oben erwähnt, hat mich der vorgang damals selbst mehr als erstaunt.der gutachter rief im moment meines zusammenbrechens :sie haben ja tatsächlich einen sudeck !
ehrlich gesagt,ich bin ein wenig unterbelichtet was das einschätzungsvermögen anderer angeht (zugegebenermassen auch in anderen dingen), erst recht seit meinem unfall, aber hier war ich mehr als erschüttert :

was um alles in der welt hat der arzt denn von mir gedacht ? das ich die ganze zeit simuliere ?

da hätt ich ja bei allen arztbesuchen +gutachten vorher eine rente auf unbestimmte zeit schon als gage verdient gehabt !:D nein im ernst, das kann niemand .wenn jemand nach unfall kopfweh hat oder rückenschmerzen, dann setz ich voraus ,dass es stimmt und nur bei anhaltspunkten stell ich das in frage.
die version von gutachtern ist aber offenbar umgekehrt und das kostet alle viel geld und zeit,die einzigen die dabei verdienen koennen sind sie.

jörg
 
Hallo

beim Schökern gefunden:

Versicherungsschutz für Unfallopfer verbessert

März 29th, 2007


Die Bundesregierung hat am Mittwoch eine Novelle beschlossen, die den Versicherungsschutz für Unfallopfer im Straßenverkehr verbessert. Zukünftig kann ein einzelnes Unfallopfer die komplette Mindestversicherungssumme einer Haftpflichtversicherung von 7,5 Millionen EURO ausschöpfen. Bisher war pro Unfallopfer lediglich eine Versicherungssumme von 2,5 Millionen EURO zulässig.
Zudem soll ein Mitfahrer in einem PKW nicht mehr von Versicherungsschutz ausgenommen werden können, weil Ihm zum Zeitpunkt des Unfalls hätte bekannt sein können, dass der Fahrer unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stand. Die Bundesregierung kommt damit einer EU-Richtline nach und setzt diese in deutsches Recht um. Der Bundesrat muss diesem Gesetzt nicht zustimmen. Die Position von Unfallopfern im Straßenverkehr wird durch diese Gesetzesänderung nachhaltig gestärkt.



http://www.versicherungen-blog.net/2007/03/29/versicherungsschutz-fuer-unfallopfer-verbessert/


OLG stärkt Unfallopfer gegenüber Versicherung den Rücken



März 20th, 2006

Wer in einen Autounfall verwickelt und dabei verletzt wird, der muss nicht im Einzelfall nachweisen, dass mögliche Schmerzen unmittelbare Folge des Unfalls sind. Vielmehr reicht es, wenn ein Zusammenhang „vermutet“ werden kann, entschied nun das Oberlandesgericht Saarbrücken.
Die Richter gaben einem Unfallopfer Recht, das Kopfverletzungen erlitt und anschließend über chronische Kopfschmerzen klagte. Dieser Umstand sollte in die Höhe der Schadenersatzzahlung einfließen. Die Versicherung weigerte sich jedoch und argumentierte, die Kopfschmerzen könnten andere Ursachen haben.
Da die Assekuranz nicht zweifelsfrei nachweisen konnte, dass kein Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall bestand, verurteilte das Oberlandesgericht sie zur Zahlung.
Die Richter stärken mit diesem Urteil Unfallopfern generell den Rücken, weil sie der Versicherung die Beweispflicht auferlegen.



http://www.versicherungen-blog.net/...llopfern-gegenueber-versicherung-den-ruecken/
kein richter ist an ein urteil eines anderen olg gebunden, sondern nur an das des bundesverfassungsgerichts
pussi
 
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