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Versicherungsrechtliche Frage

Aramis

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
27 Okt. 2012
Beiträge
1,320
Ort
Unterfranken
Hallo,

mein neuer Nachbar (80 Jahre) schenkt seinem Enkel zu Weihnachten ein Fahrrad (Wert knapp 1000€). Nun "muß" dieser Opa regelmäßig den Grünabfall bei seinen Kindern abholen und wegfahren. Er übersieht das Fahrrad und schrottet es mit seinem Bulldog.
Das Teil ist vom Unfallverursacher gekauft. Auf der Rechnung steht sein Name!
Muß die Traktor -Haftpflicht, bzw. seine Private Haftpflicht für diesen Schaden aufkommen?

Danke schon mal!

LG
Aramis
 
Hallo,

ich kann Dir Deine Frage nicht beantworten, aber vielleicht schreibst Du noch die Antworten auf folgende Fragen:
1. Ist der Bulldog angemeldet (zugelassen) ?
2. Ist der "Unfall" auf dem eigenen Grundstück geschehen oder auf öffentlichem Straßenland ?
3. War das Fahrrad ordnungsgemäß angeschlossen und gesichert?

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Aramis

Ich gehe mal davon aus, das mit der Schenkung, das Fahrrad in den Besitz des Enkels übergegangen ist. somit dürfte die Haftpflicht des Herren zuständig sein.
Leider erwähnst Du nicht, warum dieser alte Herr dort den Garten Abfall, seiner Kinder entsorgen muss.

Mit freundlichen Grüßen
D.L.
 
Hallo Aramis,

Dirk hat richtig geantwortet, denn durch die Schenkung ist das Eigentum in den Besitz des Enkels übergegangen.

Zeugen die Eltern und Schulkameraden, die ihn mit dem Fahrrad gesehen haben.

Es spielt auch keine Rolle wo das Fahrrad geschrottet wurde, da der Traktor in Nutzung/Betrieb war.

Sollte es wie Seenixe fragt ein nicht zulasssungspflichtiges Fahrzeug im Besitz des Opas sein, dann wäre die Privathaftpflicht zuständig.
 
Hallo, vielen Dank!

Das Fahrrad ist im Besitz des Enkels.
Die Schrottung fand auf dem Besitz der Eltern des Beschenkten statt.
Der Traktor/ Bulldog ist verkehrtechnisch zugelassen und versichert.
Ob es Zeugen gibt? Ferienzeit, Schmuddelwetter? Keine Ahnung!

LG
Aramis
P.S. ich habe dem Opa gesagt, solle sein Versicherungsvertreter den Schaden ablehnen, muß er einen Anwalt einschalten!
 
Hallo Dirk,

manche Eltern fühlen sich verpflichtet ihren Kindern zu helfen:eek:
Bei uns ist es auch anders- wir werden genötigt bei jedem Mist zu helfen! Geht es grad nicht wegen Schatzi`s Oberschenkelamputaion, dann wird noch rumgemault!

Zum Glück hab ich nen Bruder der sich opfert!

VG
Aramis
 
Sollte es wie Seenixe fragt ein nicht zulasssungspflichtiges Fahrzeug im Besitz des Opas sein, dann wäre die Privathaftpflicht zuständig.

Wenn der Traktor nicht zugelassen oder versichert wäre, habe ich so meine Zweifel, dass die Haftpflicht dafür aufkommt, Rajo...

Aber hallo erstmal Aramis!
Wenn der Traktor versichert ist, wie du sagst, müsste meiner Meinung nach die KfZ-Haftpflicht dafür aufkommen oder wie Rajo schon sagte die private Haftpflicht. Kommt drauf an, wo und wie er versichert ist. Manchmal ist die KfZ in der normalen Privathaftpflicht schon mit drin, schau mal auf dieser Seite, vielleicht hilft dir das ja weiter. Mir war nach meinem Unfall vieles klarer, als ich mir das angeguckt habe.

Und es klingt ja, als ob der ältere Herr nicht ganz so im Thema drin wäre.

PS: Das mit den Familienpflichten der Älteren kenne ich nur zu gut. Ist halt leider nicht mehr so wie früher dass die Jungen den Alten die Arbeit abnehmen...

Gruß,
Jan
 
Hallo Janny,

ich habe geschrieben "wenn es ein nicht zulassungspflichtiges Fahrzeug ist" und nicht "wenn es nicht zugelassen ist"

Das sind zwei grundverschiedene Dinge. Bitte nicht die Eiswürfel in die Arktis schmeißen...
 
Sollte es wie Seenixe fragt ein nicht zulasssungspflichtiges Fahrzeug im Besitz des Opas sein, dann wäre die Privathaftpflicht zuständig.

Entschuldige Rajo,

habe mich auf diesen Satz von dir bezogen und ihn falsch verstanden. Überliest man schnell mal - vielleicht auch, weil ich gar nicht auf die Idee gekommen bin, dass ein Traktor nicht zulassungspflichtig sein könnte.
Meines Wissens sind nur die Anhänger von Traktoren (für Bauern/Forstbetriebe) oder Mofas bspw. nicht zulassungspflichtig.
Und selbst für die braucht man ja eine Betriebserlaubnis...

Aber da kann ich mich auch täuschen. Lasse mich gern eines besseren belehren ;)

Besten Gruß,
Jan
 
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