Hallo,ich wollte fragen wie es dir weiter ergangen ist?Gab es ein Gutachten 2/23 ?Musstest Du klagen?Lg Micha
Derzeit werde ich durch einen Rechtsanwalt vertreten, der ein eindringliches Schreiben gegen die Versicherung verfasst hat. Er erhebt den strafrechtlichen Vorwurf gegen den Versicherungsgutachter, ein Gefälligkeitsgutachten erstellt zu haben, da dieser finanziell von der Versicherungsbranche abhängig ist.
Ferner konnte anhand wissenschaftlicher Literatur im Bereich der unfallchirurgischen Begutachtung nachgewiesen werden, dass die Bewertung des von der Versicherung beauftragten Gutachters zu niedrig angesetzt wurde.
Obwohl ein Großteil der Beschwerden im Gutachten der Versicherung aufgeführt ist, bleibt unklar, warum die Gesamtbeurteilung lediglich eine Funktionseinschränkung von 2/10 Armwert ergab.
Das von mir beauftragte Gutachten scheint angemessen bewertet zu sein, jedoch ist auch hier nicht ersichtlich, warum die Gesamtbeurteilung eine Funktionseinschränkung von nur 7/10 Armwert ergab.
Mein Rechtsanwalt ist zuversichtlich, dass die Versicherung eine Zahlung leisten wird. Andernfalls sieht er gute Erfolgsaussichten im Falle einer Klage vor Gericht.
Nebenbei bemerkt, habe ich umfangreiche Recherchen zu kompetenten Rechtsanwälten im Bereich des Versicherungsrechts, insbesondere der privaten Unfallversicherung, durchgeführt. Ob der von mir gewählte Anwalt den Anspruch erfolgreich durchsetzen kann, bleibt abzuwarten.