damagehand
Neues Mitglied
- Registriert seit
- 20 Okt. 2022
- Beiträge
- 9
Hallo zusammen,
vor fast drei Jahren im Februar 2020 hatte ich einen Skiunfall bei der ich meine rechte Schulter zertrümmert habe.
Meine private Unfallversicherung hat im April 2022 ein Gutachten erstellen lassen und mich mit 2/10 Armwert entschädigt.
Ich habe selbstständig ein erneutes Gutachten in Auftrag gegeben und es wurde 7/20 Armwert festgestellt.
Meine private Unfallversicherung akzeptiert das Gutachten nicht und bietet die Neubemessung zum Ablauf des 3. Jahres Nach Unfall an.
Die Versicherungsgutachter erstellen fast ausschließlich Gutachten mit möglichst niedriger Behinderung.
Muss ich die von der Versicherung in Auftrag gegebene Neubemessung zum Februar 2023 akzeptieren und wie aussichtsreich ist eine Klage?
Wenn ich Klage erhebe was muss ich dabei beachten?
vor fast drei Jahren im Februar 2020 hatte ich einen Skiunfall bei der ich meine rechte Schulter zertrümmert habe.
Meine private Unfallversicherung hat im April 2022 ein Gutachten erstellen lassen und mich mit 2/10 Armwert entschädigt.
Ich habe selbstständig ein erneutes Gutachten in Auftrag gegeben und es wurde 7/20 Armwert festgestellt.
Meine private Unfallversicherung akzeptiert das Gutachten nicht und bietet die Neubemessung zum Ablauf des 3. Jahres Nach Unfall an.
Die Versicherungsgutachter erstellen fast ausschließlich Gutachten mit möglichst niedriger Behinderung.
Muss ich die von der Versicherung in Auftrag gegebene Neubemessung zum Februar 2023 akzeptieren und wie aussichtsreich ist eine Klage?
Wenn ich Klage erhebe was muss ich dabei beachten?