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Versicherungen und Gutachter

Bluemchen

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
20 Sep. 2006
Beiträge
166
Hallo,
meine Erfahrung mit den Haftpflichtversicherungen ist die, dass man bei einem Behandlungsfehler aufgefordert wird, ein Neutrales Gutachten bei der Ärztekammer erstellen zu lassen.
Haftpflichtversicherungen bezahlen diese Gutachter der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen und nehmen somit Einfluss auf den Gutachter und werden über alles informiert.
Bleibt es da nicht aus, dass diese Gutachten zum größten Teil Negativ ausfallen
Wer hat ähnliche Erfahrung gemacht ? :confused:
MfG Bluemchen
 
Hallo Herzblut,
ich habe leider der Allianz-Verischerung vertraut, die mir nach meinem Behandlungsfehler den Vorschlag machte, ein Neutrales Gutachten
bei der Gutachterkommission zu beantragen.
Nachdem sich kurz vor Zusendung des Gutachtens mir durch einen annonymen Anrufer mitgeteilt wurde, dass der Sohn des beauftragten 1. Gutachters als AiP in der zu begutachtenden Abteilung tätig sei, man Pflegeberichte durch Datumüberschreibung geändert hätte und dieser Gutachter zusammen mit dem Oberarzt dieser Abteilung die Facharztprüfung in dieser Zeit bei der Ärztekammer abnahm, gingen mir die Augen auf.
Ich teilte dies dann auch sofort der Gutachterkommission mit. Darauf schrieb die Gutachterkommission mir zwar, dass es sich tatsächlich um den Sohn handeln würde, es jetzt aber müßig sei ihn wegen Befangenheit abzulehnen, da das Gutachten erstellt sei. Das war's.
Ich habe inzwischen ein recht positives Privatgutachten. Jetzt verweigert mir meine RSVersicherung, die R+V, die Übernahme der Kosten, indem sie folgendes mir mitteilt: Die -rechtlich unabhängige Gutachterkommission hatte im Ergebnis ihrer Begutachtungen keinen Behandlungsfehler festgestellt-. Die Bewertung des Herrn Dr. ----- ist für sich genommen noch kein Beweis für eine vorsätzliche Falschbegutachtung. Es ist leider regelmäßig so, dass Gutachter zu sehr unterschiedlichen und oft entgegengestzten Bewertungen kommen.
Dies ist die Begründung für die Ablehnung. :eek:
MfG Bluemchen
 
Guten Morgen Blümchen,

könnte es sein, dass es sich hier um Ausstellung eines falschen Zeugnisse handelt?

http://dejure.org/gesetze/StGB/278.html

Es gibt noch einen anderen §§ "falsches Gutachten" ...... ich gehe später mal auf die Suche!

Das ist ja der grosse Hammer, was Dir da geschehen ist

Vielleicht stößt ja noch Jemand hier auf diesen Thread, der Dir den §§ zu dem Falsch-Gutachten den passenden Text liefert.

Bis später,

Herzblut
 
Hallo Herzblut,

meinst Du vielleicht diesen hier?

§ 839a BGB - Haftung des gerichtlichen Sachverständigen

(1) Erstattet ein vom Gericht ernannter Sachverständiger vorsätzlich oder grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten, so ist er zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der einem Verfahrensbeteiligten durch eine gerichtliche Entscheidung entsteht, die auf diesem Gutachten beruht.
(2) § 839 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden.
Wichtig ist aber bei dieser Bestimmung, dass (außer Vorsatz und grober Fahrlässigkeit) Voraussetzung ist, dass der GA ein vom Gericht ernannter Sachverständiger sein muss.

Siehe hierzu auch:
www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?goto=newpost&t=19065
www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=19066
www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?goto=newpost&t=19056


Gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

jep, genau den meinte ich!

Vielen herzlichen Dank .... hatte diesen Thread schon ganz vergessen (wo Du Dich immer rumtreibst *gg*)

Grüßle vom Herzblut
 
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