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Versicherung

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Lucianus

Nutzer
Registriert seit
13 Aug. 2008
Beiträge
4
Erst einmal will ich euch den Unfall an sich Schildern.

Es begab sich auf einer Autobahn Ostersonntags nachts vor so gegen 3:30 uhr ich und ein Freund von mir, waren auf dem Rückweg nach Hause, mit einem gemieteten Sprinter. Dieser war nicht mehr der allerneuste, und ebenso wenig seine Lichtanlage, die Autobahn war, wie meist um diese Zeit sehr leer.
In einigem abstand vor uns stand dann ein Wagen mit Warnblinklicht auf dem Seitenstreifen, da er noch ausreichend abstand hatte blieb ich noch eine weile auf der rechten spur, und wollte so 500 meter vor dem Wagen eine spur weiter nach links, doch das klappte nicht mehr denn genau in dem moment tauchte vor unseren scheinwerfer ein Stehender Autoreifen inklusive Achse auf. Ein Ausweichen war nicht mehr möglich, also Lenkrad festhalten und Aufprall abwarten. Der Reifen verkeilte sich in unserem, und blokierte ihn, dennoch gelang es uns recht einfach, ebenfalls auf den Seitenstreifen zu kommen, und die Warnblinkanlage einzuschalten.
Der Wagen 450 meter vor uns, hatte ebenfalls ein Schrotteil auf Aufgefangen, der "schuldige" lag 500 meter hinter uns hinter der Leitplanke. Alle Unverletzt, auch wenn das hintere auto nicht so aussah.
Wie dem auch sei, die Polizei war bereits unterwegs.
Schaute sich alles an, und das vordere Auto fuhr schon einmal weiter, da es keinen erheblichen Schaden genommen hatte, im gegensatz zu unserem, wo sich der reifen, durch das blockieren an einer stelle auf minimal Gummi abgerieben hat und unsere Achse verbogen war. Die kaputte Stoßstange hätte uns nicht vom fahren abgehalten.
Die Polizei hielt fest das der "schuldige" der hintere Wagen war, wo wohl ein Fahrer eingeschlafen ist.
Wir wurden also auf einen Abschleppwagen gezogen und erst mal zur werkstatt gefahren.
Dort angekommen, erklärten sie uns unsere möglichkeiten.
1. Sie Schleppen uns nach hause und stellen das (voll beladene) Fahrzeug vor unserer Tür ab.
2. Das Auto wird in eine Parkanlage gebracht, wo es frühestens am dienstag abgeholt werden könne, und wir müssten uns einen Mietwagen organisieren. (wie auch immer ?)

Da uns gesagt wurde, das das abschleppen nicht teurer wäre und es die versicherung zahlen würde. Machten wir das. Auch um unserem Vermieter zu ersparen das auto 180 KM entfernt abzuholen.

Soweit so gut. Mit einer Verspätung von gerade mal 3 Stunden kamen wir also doch heil zuhause an.

Jetzt meldete sich die Versicherung des "schuldigen" das sie gerade einmal 40% des Schadens regulieren würden, und ausserdem nicht die Abschleppkosten nach Hause, da dies nicht --> notwendig <-- gewesen sei.
unser Vermieter will die Bezahlung jetzt natürlich auf uns abwälzen.

Ich als Geschädigter finde das eine ganz große Sauerei. Das wir auch noch dafür zahlen sollen, das wir lediglich inklusive unserer Ladung nach Hause gebracht wurden. Es handelt sich um 880 Euro.
Und ich bezweifle das das nächtliche mieten eines ersatz wagens, (woher auch immer) das Umladen, unserer Ladung, (Zeitlich) und die unterbringung des Unfallwagens in einem Parklager sowie die Abholung durch unseren Vermieter letztendlich billiger gewesen wäre. Vom zusätzlichem Aufwand einmal ganz abgesehen.

Wenn es hier jemand beantworten kann, kann man da erfolgreich rechtlich gegen die Versicherung des "Verursachers" vorgehen ?
ICh finde es eine frechheit das die nicht sofort alles übernehmen muss
 
Hallo Lucianus,

herzlich willkommen hier im Forum. Erst einmal...Schweingehabt. Die ganze Sache hätte auch viel schlimmer ausgehen können.

Womit begründet denn die Versicherung die Reduzierung auf 40 %?
Da ihr ja nicht Schuld seid an diesem Unfall würde ich einen Anwalt konsultieren, Kostennote gleich an die gegnerische Versicherung. Dies geht auch jetzt noch. Mag sich ein Anwalt auch noch ein paar Mäuse von der Versicherung holen, schon für die Frechheit einer solchen Regulierung.

Gruß von der Seenixe
 
Da wir nicht die versicherungsnehmer des Fahrzeugs sind, sondern der vermieter. Ist es an ihm das mit einem Anwalt zu regeln, und das tut er wohl auch schon.
Da ich ihn bislang noch nicht persönlich erreicht habe weiss ich nicht genau was die begründung der versicherung ist, das was ich bislang gehört habe war

das wir uns einen mietwagen hätten nehmen müssen und er das unfallfahrezug später abholen das hätten sie ersetzt, der transport direkt nach hause wäre unnötig gewesen

Schwachsinn ..
 
Hallo Lucianus,

die 40 % ergeben sich aus der Betriebsgefahr heraus.
Versicherer gehen zunächst von 50 % Mitschuld aus.
Bei einem gemieteten Sprinter, der nicht mehr der allerneuste war, und ebenso wenig seine Lichtanlage, könnten 60 % Schuld beim Fahrer des Sprinters angemessen sein.

Das Abschleppen von der Autobahn bis zu einer gesicherten Parkmöglichkeit, wird der Versicherer auch zu 40 % übernehmen. Wie das mit der darüber hinausgehenden Strecke aussieht, kann ich Dir nicht sagen.

Deinen Anteil wird die Vollkaskoversicherung des Fahrzeughalters übernehmen.

Gruß
Luise
 
Hallo Luise!
Dann hast Du als Mieter immer die A-Karte.
Verstehe ich nicht.
Ist doch egal wie alt das Auto ist-wenn einwandfreier Zustand.

Und der gleich anteil an Prozenten für dn Heimtranzport-wegen dem Alter des Autos ist doch reiner nepp.

Müsste, wenn es nun einmal so ist, der Vermieter nicht privat haften?

Gruss
maja
 
Hallo maja,

der Mieter eines Leihwagens hat nicht immer die A-Karte. Die auf Lucianus entfallende Kosten übernimmt die Vollkaskoversicherung des Fahrzeughalters/-vermieters. Es sei denn, Lucianus hat mit dem Vermieter für einen Schadensfall die Übernahme eines Eigenanteils vereinbart, der ist dann fällig.

Lucianus deutete an, dass der Zustand des Wagens nicht mehr der tollste war. Dürfte bei der Geringfügigkeit des Schadens keine Rolle spielen.

Das Alter des Fahrzeugs hat für den „Heimtransport“ grundsätzlich keine Bedeutung. Der Versicherer stellt die Erfordernis des „Heimtransport“ in Frage. Warum kann ich nicht sagen. Vielleicht meint der Versicherer, ein Transport der Karre bis zur nächsten Schrottpresse hätte genügt. Ich weiß es nicht!

Warum sollte der Vermieter privat haften? Er hat das Fahrzeug doch versichert.

Gruß
Luise
 
Hi Luise!
Dank für Deine Antwort.

Allein aufkommen-
war nur son Gedanke-auf Deinen Satz hin
Bei einem gemieteten Sprinter, der nicht mehr der allerneuste war, und ebenso wenig seine Lichtanlage, könnten 60 % Schuld beim Fahrer des Sprinters angemessen sein.

Dachte wenn es dann so ist,
sollte auf keinem Fall der Mieter belastet werden.

Gruss
maja
 
Der Wagen war zwar Alt.Aber der Unfall hätte auch einen Neuwagen zerlegt.
Wobei wir in dem Fall von Glück sagen können das wir einen Sprinter mit stabileren Achsen hatten, als es normale Autos, oder gar Kleinwagen haben.

50% Mitschuld ? Jetzt echt ? Was ist denn das für eine Verarsche ?

Hätten wir eine bessere Lichtanalge und damit einen neuen Sprinter gehabt, wären wir an der Stelle sicher nicht nur 100-110 km/h Gefahren. (War unbegrenzt) Was letztendlich aufs selbe rausgekommen wäre.

Was ist mit solchen Dingen wie "Der Geschädigte sollte nach einem erlittenen Unfall finanziell so gestellt werden, als wäre der Unfall nicht geschehen."
oder
"Die Person trifft keine Schuld, solange ein überdruchschnittlicher Fahrer den Unfall ebenso wenig hätte vermeiden können" (Was wir Polizeilich bestätigt haben, das dem so ist.) ?
 
Ich hatte ganz vergessen das ich hier rein geschrieben hatte. Ich möchte dieses Posting noch einmal ergänzen und so auch den ausgang des ganzen darlegen.

Um es ganz kurz zu machen: Wir hätten NICHTS zu zahlen brauchen

Das ganze ging vor Gericht, in der Verhandlung wurde dann folgendes entschieden:

Wir als Unfallopfer müssten nichts zahlen, da sich meine Mum aber hat unter Druck setzen lassen und die 880 euro bereits gezahlt hat, gilt das als Schuld eingeständniss und somit haben wir keinerlei möglichkeit mehr das Geld zurück zu bekommen.

Oder anders gesagt: Der Vermieter, der das mit dem "schuldeingeständniss bei zahlung" durchaus wusste hat uns einfach nur beschissen

Ich für meinen Teil wusste nicht das es dieses ungeschriebene Gesetz des Schuldeingeständnisses bei Zahlung obwohl es keine Schuld einzugestehen gab, überhaupt gibt.

Warum ich das hier schreibe ?
Ganz einfach, lasst euch nicht verarschen !
Wenn ihr meint das ihr nicht zahlen müsst, dann zahlt nicht und lasst euch in keinster art und weise unter Druck setzen !

Wenn ihr mit einem Mietwagen einen Unfall baut an dem ihr definitiv nicht schuld seid, müsst ihr absolut gar nichts bezahlen

gruß
Lucianus
 
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