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Versicherung zwingt mich zur fiktiven abrechnung

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alexander2121

Nutzer
Registriert seit
1 Aug. 2007
Beiträge
1
hallo
ich bin geschädigter (materiel) an einem Verkehrsunfall

die versicherung hat mein gutachte so was von koriegiert das die zahlen für die versicherung gut aussehen das halte ich eigentlich für nicht ok aber ich akzeptiere das mal.
meine frage ist folgende

Wiederbeschaffungswert: 5600 euro
Restwert: 3000 euro
Reperaturkosten brutto 2850 ,nett sprich ohne mwst 2400
wenn ich auf totalschaden abrechne bekomme ich 2600 in bar
aber die versicherung hat mir schon die reperaturkosten netto sprich 2400 euro bezahlt und tut so mit als ob alles erledigt ist.natürlich wollen sie keinen nutzungsausfall geltend machen da ich das auto nicht repariere aber wenn ich auf totalschaden abrechne bekomme ich doch nutzungsausfall aufgeschlüsselt in 3Tage bis gutachten da war + 5Tage bedenktzeit da das auto NICHT mehr fahrbereit/verkehrssicher war! +
ausserdem stehen mir laut gutachten 12-14 tage Wiederbeschafungsdauer zu das heisst um mir ein neues auto zu suchen und so weiter.
wer ist im recht
bei totalschaden abrechnung müsste ich doch dann 3tage+5tage+14tage endschädigung bekommen oder
danke für die hilfe
mfg
 
Hallo alexander,

man hört häufig davon, dass die Versicherungen den Schaden gering zu halten, dies ist leider Gottes üblich.

Aber zu deinen eigentlichen Fragen:
1. Dir liegt doch offensichtlich ein Schadensgutachten vor. Sollte dort tatsächlich ein Totalschaden festgestellt worden sein, gibt der Gutachter normalerweise auch die Wiederbeschaffungszeit an. Genau diese Wiederbeschaffungszeit kann man als Dauer des Nutzungsausfalls geltend machen, wenn du dir tatsächlich ein anderes Auto besorgst. Mehr wird idR nicht akzeptiert.
Normalerweise wird nach meinem Kenntnisstand allerdings erst von einem Totalschaden gesprochen, wenn die Reparaturkosten den Restwert um 130% übersteigen, was laut deinen Zahlen ja nicht wäre. :confused::confused:

2. Solange eine Reparatur nicht tatsächlich durchgeführt wird, ist es üblich nur den Nettobetrag zu bezahlen. Den vollen Betrag kannst du geltend machen, wenn das Fahrzeug tatsächlich repariert wurde und du eine entsprechende Rechnung vorlegen kannst. Solange keine Reparatur stattfand dürfte es auch schwierig werden einen Nutzungsausfall geltend zu machen.

Mit diesen Fragen dürfte sich allerdings ein Fachanwalt für Verkehrsrecht besser auskennen. Solange du keinerlei Mitschuld an dem Unfall hast, besteht die Möglichkeit einen Anwalt auf Kosten der Versicherung zu konsultieren.

Gruß
Joker
 
1. Sie sollten schon einen Schritt vorher anfangen und die vermutlich nicht berechtigten Kürzungen Ihres (unabhängigen) Gutachtens nicht hinnehmen Was hat die Versicherung denn bemängelt an Ihrem Gutachten ? Wurden etwa Stundenverrechnungsätze zusammengekürzt ?

2. Für mich wird nicht ganz klar, was mit dem Unfallwagen geschehen soll oder geschehen ist? Hier wäre ein Hinweis gut.

3. Nutzungsausfallentschädigung gibt es a. bei nachgewiesener Wiederherstellung der Fahrfähigkeit des Unfallwagens oder b. Anschaffung eines Ersatzfahrezeuges bei Verwertung des Unfallwagens. Je nach Entscheidung (a. oder b.) weist das Gutachten regelmäßig verschiedene Zeiträume auf (Reparaturdauer oder Wiederbeschaffungszeit). Zu diesem Zeitraum rechnet man die Zeit bis zur Vorlage des Gutachtens (wenn denn der Gutachter unverzüglich nach dem Unfall beauftragt wurde) und üblicherweise in Fällen wie dem Geschilderten einen Überlegungszeitraum von bis zu 3 Tagen hinzu. Es können also durchaus Zeiträume von bis zu 5-10 Tagen über dem im Gutachten genannten Tagen erstattungsfähig sein.
 
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