alexander2121
Nutzer
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- 1 Aug. 2007
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- 1
hallo
ich bin geschädigter (materiel) an einem Verkehrsunfall
die versicherung hat mein gutachte so was von koriegiert das die zahlen für die versicherung gut aussehen das halte ich eigentlich für nicht ok aber ich akzeptiere das mal.
meine frage ist folgende
Wiederbeschaffungswert: 5600 euro
Restwert: 3000 euro
Reperaturkosten brutto 2850 ,nett sprich ohne mwst 2400
wenn ich auf totalschaden abrechne bekomme ich 2600 in bar
aber die versicherung hat mir schon die reperaturkosten netto sprich 2400 euro bezahlt und tut so mit als ob alles erledigt ist.natürlich wollen sie keinen nutzungsausfall geltend machen da ich das auto nicht repariere aber wenn ich auf totalschaden abrechne bekomme ich doch nutzungsausfall aufgeschlüsselt in 3Tage bis gutachten da war + 5Tage bedenktzeit da das auto NICHT mehr fahrbereit/verkehrssicher war! +
ausserdem stehen mir laut gutachten 12-14 tage Wiederbeschafungsdauer zu das heisst um mir ein neues auto zu suchen und so weiter.
wer ist im recht
bei totalschaden abrechnung müsste ich doch dann 3tage+5tage+14tage endschädigung bekommen oder
danke für die hilfe
mfg
ich bin geschädigter (materiel) an einem Verkehrsunfall
die versicherung hat mein gutachte so was von koriegiert das die zahlen für die versicherung gut aussehen das halte ich eigentlich für nicht ok aber ich akzeptiere das mal.
meine frage ist folgende
Wiederbeschaffungswert: 5600 euro
Restwert: 3000 euro
Reperaturkosten brutto 2850 ,nett sprich ohne mwst 2400
wenn ich auf totalschaden abrechne bekomme ich 2600 in bar
aber die versicherung hat mir schon die reperaturkosten netto sprich 2400 euro bezahlt und tut so mit als ob alles erledigt ist.natürlich wollen sie keinen nutzungsausfall geltend machen da ich das auto nicht repariere aber wenn ich auf totalschaden abrechne bekomme ich doch nutzungsausfall aufgeschlüsselt in 3Tage bis gutachten da war + 5Tage bedenktzeit da das auto NICHT mehr fahrbereit/verkehrssicher war! +
ausserdem stehen mir laut gutachten 12-14 tage Wiederbeschafungsdauer zu das heisst um mir ein neues auto zu suchen und so weiter.
wer ist im recht
bei totalschaden abrechnung müsste ich doch dann 3tage+5tage+14tage endschädigung bekommen oder
danke für die hilfe
mfg