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Versicherung zweifelt ihren eigenen Gutachter an?

marithres

Nutzer
Registriert seit
9 Mai 2007
Beiträge
1
Hallo, ich wußte nicht genau, in welches Forum ich gehöre. Ich bin neu hier und frage für meinen Vater, der in seinem Alter nicht mehr am Computer sitzt.

Mein Vater hatte vor ca 1 Jahr einen Unfall, der mit einiger Verzögerung von Seiten der Ärztin auch der Unfallversicherung gemeldet wurde (private Unfallversicherung). Die Untersuchungsergebnisse wurden der Versicherung eingereicht, und sie haben meinen Vater zu einem Gutachter ihrer Wahl geschickt (den mein Vater nicht kannte).

Nun schreibt die Versicherung, daß sie die tugachterlichen Unterlagen durch einen versierten Fachmediziener habe auswerten lassen, der zu einem anderen Ergebnis komme und wegen dieser erheblichen Unterschiede wollen sie, daß mein Vater zu einem weiteren Gutachter geht.

Die Ergebnisse des ersten Gutachters haben sie meinem Vater nicht mitgeteilt.

Für meinen Vater ist das unglaublich anstrengend, und er zweite Gutachter ist ca 1 h Fahrzeit entfernt, meine Eltern können da nicht mit dem Auto hinfahren.

Wie gehen wir weiter vor. Warum traut denn die Versicherung ihrem eigenen Gutachter nicht?
Ist das üblich, daß die Versicherung zwei Gutachter hintereinander bestimmt, oder haben sie sich da vertan?
Haben wir ein Recht auf die Untersuchungsergebnisse des ersten Gutachters?
Ist diese weite Fahrt meinen Eltern zuzumuten und wie ist da die finanzielle Regelung?

Über jede Antwort freue ich mich, auch wenn es Links sind, wo ich selber weiter nachlesen könnte.
Vielen Dank, Mara
 
Hallo Mara,
ich denke (aber wie gesagt;) "ich denke") 1.das Gutachten war zu gut...also positiv für Ihren Vater. 2.)die Versicherung spielt auf Zeit 3.) die Versicherung hofft das Ihre Eltern, schon wegen dem weiten Weg aufgeben.
Das Gutachten müssen Sie aber bekommen, sogar unsere liebe Cosmos LV hat es uns damals auch zugeschickt mit einem netten:eek: Brief. Schreiben Sie die VS doch einfach mal an, oder besser rufen Sie an. So sehen die gleicht das Ihre Eltern nicht alleine sind. Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt bestätigen das Ihr Vater durch den Unfall nicht mehr weit reisen kann.
Liebe Grüße von Broiler:D
 
Hallo Mara,
herzlich Willkommen im Forum. Die Versicherung trägt die Fahrtkosten für die Begutachtung. Ich würde mal mit der Versicherung telefonieren und eine schriftliche Zusage der Kostenübernahme für ein Taxi erbitten. Den Vater auch nicht alleine zum Gutachter lassen. Da muß, wenn es geht ein unabhängiger Zeuge anwesend sein. Die Versicherung würde ich um Übersendung des fraglichen Gutachtens bitten.
Von diesen Zugeständnissen würde ich die Zustimmung etwas abhängig machen. Ihr möchtet ja auch wissen, was der 2. Gutachter schreibt und weshalb eine weitere Begutachtung notwendig ist.

Schau auch mal in unseren FAQ-Bereich. Da solltest Du zu verschiedenen Fragen pfündig werden.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Mara!

Bei mir läuft das gerade so ähnlich! Ich habe zwei Unfallversicherungen diemich gemeinsam zu einem Gutachter geschickt haben.
Die eine Versicherung hat daraufhin keine zwei Tage nach erhalt des Gutachtens ein Schreiben geschickt in dem die zustehenden zahlungen bestätigt werden. Die andere Versicherung will das Gutachten ja nciht anerkennen, den mein (wohlgemerkt von Ihnen beautftragter Gutachter) kennt sich wohl in der richtigen Klassifizierung meiner Problematik nicht aus.

Empfehle Euch eigentlich einen Anwalt einzuschalten, den der Gipfel der Kommunikation mit meinem Schadensregulierer war, als er mir lachend am Telefon erklärte "Ja was für gesundheitliche Probleme ich den hätte, laut ihren Unterlagen wären keine ersichtlich!"
Tja, nun darf er mit meinem Anwalt koresbondieren, da ich wohl Zivilrecht-, Haftungs-, Privatversicherungs-..recht alles dureinander bringe. Allerdings meinte er voller höflicher Zurückhaltung. "Dafür müßte man ja erst einmal ein Mandat vergeben!"

Ausserdem muss die Versicherung Euch das bestehende Gutachtenin Kopie zusenden! Am besten (wie Seenixesagte) anfordern, evtl. mit zeitlicher Befristung!

Liebe Grüße u. lasst Euch micht ins Boxhorn jagen

chaotisch
 
Hallo marithres,

du schreibst nichts über die Art der Unfallverletzung.

Ich denke, dass es darauf ankommt, welche Verletzung vorliegt bezüglich der Fahrt.

Kann Dein Vater eine einstündige Reise locker bewältigen, dann kann nach Ansicht des dortigen Gutachters, keine großer Unfallschaden vorliegen.

Selbst, wenn die Versicherung die Kosten tragen muss, dann ist es für manche Versehrte eine zusätzliche Belastung.

Ich meine auch, dass darauf gedrungen werden sollte, den Inhalt des Gutachtens zu erfahren, ein Unfallopfer hat ein Recht zu erfahren, wie es gesundheitlich um ihn steht.

Eine andere Möglichkeit wäre, dass du für deinen Vater eine private Begutachtung bei einem Arzt eures Vertrauens (in der Nähe) organisierst und das der Versicherung vorlegst.

Sollte sich die Versicherung sperren, vielleicht sogar mit der Behauptung, die Verletzung sei keine Unfallfolge oder altersbedingt degenerativ, so wäre es interessant zu erfahren, was die Versicherungsvorstandschaft meint zu der derzeitigen Werbung der "Unfallversicherung für Senioren"?

Gruß Ariel
 
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