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Versicherung zahlt nicht

kolo

Neues Mitglied
Registriert seit
1 Sep. 2015
Beiträge
9
mein Unfall ist zwar schon etwas länger her, aber Ich wende mich an euch weil ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Kurzfassung:
Ich hatte 2006 einen schlimmen Verkehrsunfall als Beifahrer
Seit dem habe ich eine MdE von 70% und bin Rentner.
Ich habe mittlerweile den dritten Anwalt und versuche jetzt seit 12 Jahren zu erreichen dass die Versicherung für meinen Erwerbsschaden aufkommt.
Eigentlich ist die Rechtslage eindeutig und bin mit meinem jetzigen Anwalt sehr zufrieden.
Nach mittlerweile 12 Jahren und noch keinem beglichenen Erwerbsschaden bin ich echt mit meinem Latein am Ende.
Ich hätte schon längst geklagt, aber kurz bevor ich die Klage eingereicht habe wurde ich mit einer Teilzahlung hingehalten.

Könnt ihr mir irgendwelche Tipps geben um die Versicherung endlich dazu bewegen zu bezahlen?

schöne Grüße kolo
 
Hallo Kolo,

ich fürchte, Deine Ansprüche auf den Ausgleich vom Erwerbsschaden sind mittlerweile verjährt. Oder hat die Versicherung im Vorfeld die Anerkennung aller Ansprüche erklärt und es geht jetzt nur noch um die Höhe der Ansprüche?

Herzliche Grüße vom RekoBär aus dem Urlaubsland Gran Canaria :)
 
Vielen Dank für die Tipps. Ich werde mir das Buch mal zulegen.
Verjährt ist zum Glück nichts! Der ganze Fall ist ein bisschen kompliziert........

schöne Grüße kolo
 
Hallo Marina,
zu dem Buch soll es in 2019 eine 5. Auflage geben. Diese enthält dann auch einen Zugangscode auf der gleichnamigen Homepage (https://www.schadensberechnungen.de). Auf dieser Seite sind schon jetzt einige kostenlose Inhalte verfügbar.

Gruss
Scheitholz
 
Grüß Dich, Kolo!

01
Das Buch von Pardey kenne ich. Es ist ein gutes, wendet sich aber an Fachleute, so dass es schwer sein dürfte, damit schlau zu werden, wenn man kein Jurist ist und tief in der Materie steckt.

02
Um Dir Tipps geben zu können, muss ich von Dir und Deiner Klage mehr wissen.

(a) Welchen Beruf hast Du ausgeübt?

(b) Warst Du zum Unfallzeitpunkt noch Berufsanfänger oder schon gründlich Berufserfahren? Oder warst Du vielleicht gar noch Lehrling?

(c)
Mancher wurde durch den Unfall in der Fortbildung zum Meister, Techniker oder sonst einer Aufstiegsqualifikation gehindert. Wie war das bei Dir?

(d)
Der Unfall ist ja nun schon ein Weilchen her.

Wie hast Du berücksichtigt, dass man 2018 nicht mehr zu den Löhnen von 2006 arbeitet? Wie hast Du das auf heutige Löhne umgerechnet? Wo hast Du Deine Daten für die heutigen Löhne her?

03
Was sagte der Versicherer zu Deiner Klage-? Was hat er dagegen vorgebracht?

Ich werde noch mehr Angaben brauchen! Aber ohne kann ich Dir keine zielgenauen Tipps geben.

ISLÄNDER
 
Hallo Isländer!

vielen Dank erst mal das du geantwortet hast und entschuldige für die verspätete Anwort.

Es ist so: Ich habe mit meinem Anwalt gesprochen ob es nicht an der Zeit wäre sich an die Öffentlichkeit zu wenden um mehr Druck auszuüben. Es meinte es sei zwar schwierig mit der Versicherung voranzukommen. Aber man sollte zum jetztigen Zeitpunkt nicht an die Öffentlichkeit gehen - noch nicht.

Noch kurz zur Klage: Die hat mein vorheriger Anwalt verfasst aber nicht eigereicht weil er vorher noch die Reaktion der Versicherung abwarten wollte.
Reaktion: Die Versicherung hat dann wieder einmal einen Vorschuss bezahlt von 15.000.-
Dann hat mein Anwalt eigentlich nichts mehr unternommen - darauf hin habe ich den Anwalt gewechselt weil ich schon länger nicht mehr zufrieden war. Ich hatte einfach das Gefühl er nimmt meinen Fall nicht so ernst und überhaupt sei mit dem Fall nur mit größerem Aufwand was zu verdienen und da hat die Kanzlei was wichtigeres / besseres zu tun.....

Jetzt bin ich beim 3. Anwalt. Den zahlt meine RV zwar nicht nur ich habe ein gutes Gefühl mit ihm und das Vertrauen passt einfach.
Er hat mir auch den Tipp gegeben mit dem Forum Unfallopfer.de
Der aktuelle Anwalt hat auch die Klage (vom vorherigen Anwalt) durchgelesen. Er hat nur gemeint
1. sei die Klage viel zu kurz (3 Seiten)
2. Mit der Klage wäre bestenfalls ein Vergleich möglich gewesen und die Sache wäre für die Versicherung sowie für mich erledigt gewesen.

schöne Grüße kolo
 
Grüß Dich, Kolo!

01
Die Versicherung spielt geschickt auf Zeit. Jedesmal, wenn es "gefährlich" wird, dann rückt sie einen kleinen Vorschuß raus....

Hör das Katz- und Maus-Spiel auf!
Eine Klage, die man nicht einreicht, nutzt nichts.

02
Die Länge eine Klage ist kein Maß für die Qualität. Nun sehe ich aber seit 40 JAhren Klagen in Unfallsachen, aber...3 Seiten-? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das funktioniert.

Hier wird bestimmt viel Ausbauarbeit stattfinden müssen. Und da sind wir am Kernpunkt.

03
Aber welche?

Nun.... ich habe oben mal gefragt: Wie hast Du denn Deinen Verdienstentgang berechnet? Bestimmt, indem Du bei Brutto- und Nettolohn vor dem Unfall angefangen hast. Da gibt es jetzt viel zu berichten!

Fang mal so an!

(a)
Berichte, Dein genauer Beruf war und Deine Stellung im Beruf.

(b)
Ein Beispiel soll Dir zeigen, was ich meine:

Nicht: "Heizungsbauer", sondern: Heizungsbauergeselle, zum Unfallzeitpunkt seit 7 Jahren ausgelernt. Zusatzausbildung "Elektrofachkraft im Heizungsbau" 3 Jahre vor dem Unfall erworben. In einer großer Heizungsbaufirma (damals rd. 20 Mitarbeiter) seit 2 Jahren vor dem Unfall zuständig als Vorarbeiter für eine Arbeitsgruppe mit 2 weiteren Gesellen und einem Lehrling.

Oder war es vielleicht so: Du warst breits zum Lehrgang für solche Elektrofachkräfte angemedet, aber wegen des Unfalles wurde nichts daraus?


(c)
Wozu braucht es all das? Nun, für Dein Soll-Gehalt ist es wichtig. Wer so eine Laufbahn hat wie die in dem Beispiel, der ist eine erfahrene eingearbeitete Fachkraft mit Zusatzqualifikation und dreifacher zusätzlicher Verantwortung.

Was-? Dreifach-? Zusätzlich-?

Aber ja. Nämlich: elektrische Sicherheit gewährleisten; Arbeitsgruppe leiten und dirigieren; dafür sorgen, das der Lehrling auch was lernt! Macht drei Zusatzverantwortungen. Die hat nicht jeder Geselle.

So! In diesem Falle muss das alles vorgebracht werden, es müssen Beweise dafür her, und dann muss gerechnet werden. Und zwar innerhalb der möglichen Lohnspanne mit solchen Löhnen, die am oberen Ende der Gesellenlöhne sind.

(d)
Dann werden wir bestimmt Dein Brutto brauchen, das Du im Jahr vor dem Unfall gehabt hast. Das steht in der Regel auf dem Dezember-Lohnzettel. Und dann: Deine Lohnsteuerklasse, Deine Kinderfreibeträge, und wenn Du Krichenmitglied bist: Welche Kirche, welches Bundesland (wegen der Kirchensteuer).


04
Ich hör Dich schon murren. "Muss denn das alles sein? Ist das vielleicht ein Bürokratie-Mist!"

(a)
Das muss nicht sein.

Aber dann lässt Du halt jedes Jahr ein paar Tausender hinten. Wenn Du so viel Geld hast, um es der Versicherung zu schenken....

(b)
Dreh den Spieß um: In solchen Klagen muss man die Versicherung in die Ecke drängen, und das geht mit Daten mit Belgen und nochmal Daten mit Belegen. Und nochmal obendrauf.
Das heißt: Da fleißig sein, das rentiert sich.

(c)
Merke: "Wer Orangensaft haben will, muss die Orange quetschen!"

(angeblich ein altes deutsches Juristensprichwort!)

ISLÄNDER
 
Hallo ISLÄNDER,

Vielen lieben Dank für die Antwort und deinen Bericht:D
Das tut gut deine Zeilen zu lesen, das macht etwas Mut und die Zukunft sieht nicht so aussichtslos aus.
Das gibt einfach wieder Kraft. Kraft die man benötigt wenn man mit der Versicherung Verhandeln will/muss.

Es ist so: Seit Oktober 2017 habe ich von der Versicherung SCHRIFTLICH dass sie für meinen Erwerbsschaden einstehen werden!!
Das war die gute Arbeit von meinem aktuellen Anwalt. Dann hat noch eine aktuallisierung meines Erwerbsschaden stattfinden müssen. Das hat ungf. ein halbes Jahr gedauert. (der Betrag ist realistisch) Dann war wieder ein Wechsel von dem Sachbearbeiter der Versicherung, der neue hat sich logischerweise erst ein wenig einlesen müssen, dann war Urlaubszeit, dann wieder der andere, usw. usw.......
Mein Anwalt will das gute Verhältnis zum Sachbearbeiter, das er momentan hat, nicht verlieren und rät mir deshalb noch ein wenig Geduld zu haben.

Jetzt kommt meine Frag an dich: Diese Aussagen von meinem Anwalt ( gutes Verhältnis/Vertrauen zum Sachbearbeiter) will er nicht aufs Spiel setzen ist ja prinzipiell nicht falsch oder?


sg kolo
 
Grüß Dich, Kolo!

01
Auf ein paar Wochen wird es nicht amnkommen.

02
Aber man muss sich im klaren sein: Sachbearbeiter stehen oft unter Druck der Firmenleitung. Wehe, er gibt zu viel Geld aus, aber dann hat der Cowboy nichts zu lachen, da gibts solchen Zoff vom Alten, dass auch der in der Klemme sitzt!

Also - auch wenn er persönlich nett ist, er wird sparen wollen - müssen. Und dazu muss er alles nutzen, was er kann...

03
Daraus folgt: Man kann es testen. Indem man die Forderung zum Verdienstentgang gut darstellt, und belegt - und bekannt gibt, dass man die besondere Beweiserleichterungen (§ 252 BGB und § 287 ZPO) schon kennt. Das braucht man so oder so. Denn mit nur schwammig umrissenen Vorstellungen gerät man im Verhandeln sofort in die Defensive.

04
Also rückt ins Zentrum: Wie ist es mit Deinem Verdienstentgang-? Siehe mein voriger Beitrag.


ISLÄNDER
 
Hallo ISLÄNDER,

stimmt auf ein paar Wochen kommt es wirklich nicht mehr an.

Das gute ist die Versicherung hat selber einen Gutachter in Auftrag gegeben der meinen Betrieb durchleuchtet. Das Ergebnis ist sehr realistisch, laut mir und meinem Buchführungsdienst!
Das heißt wenn die Versicherung das Ergebnis des Gutachtens anzweifeln, zweifeln Sie ja gegen sich selbst und das ist sehr unwahrscheinlich.

Das hat mein Anwalt auch bereits erwähnt das der Sachbearbeiter sehr viel Druck von "Oben" bekommt.
Mein Anwalt will versuchen sich aussergerichtlich zu einigen.
Er war eigentlich ganz zuversichtlich, weil man mit der "Versicherung", im Vergleich zu anderen, sehr gut zusammen arbeiten kann.

Ich habe den neuen Anwalt jetzt fast 3 Jahre.
Er hat in den 3 Jahren mehr erreicht als der alte Anwalt die 9 Jahre zusammen!

Bei dem ganzen muss man wahrscheinlich sehr geduldig sein und in Deutschland mahlen die Mühlen nun mal langsam?!

Darf ich auf deinen Rat oder auf deine Hilfe wieder zurückkommen wenn es Probleme geben sollte ?

Schönen Tag noch

Kolo
 
Hallo Kolo,

ich möchte Dir nur ungern die Hoffnung nehmen, aber es kommt durchaus vor, dass Versicherungen ihre eigenen in Auftrag gegebenen Gutachten negieren, wenn diese gegen sie ausfallen. Wenn ein Herr Prof. beispielsweise für die Versicherung zunächst "die" Kapazität war, kann sich das Blatt ganz schnell drehen, wenn dieser Prof. ein Gutachten geschrieben hat, welches eher für den Geschädigten spricht. Dann ist er plötzlich ein Nichtwissender.

Vergiss bitte nicht. Es ist für die Versicherung immer ein Geschäft und wie Isländer es treffend beschrieben hat. Der Sachbearbeiter steht unter Aufsicht, damit er nicht zu viel Geld ausgibt.

Aber, mit Deinem Anwalt wirst Du sicher ein Stück weiter kommen.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
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