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Versicherung zahlt bei Mietwagen MwSt nicht

maddin55

Neues Mitglied
Registriert seit
7 Okt. 2016
Beiträge
1
Hallo,

ich war vor einigen Monaten in einen Unfall verwickelt. Die gegnerische Versicherung hat soweit die Reperaturkosten sowie den notwendigen Mietwagen während der Reperatur übernommen.

Für mich war die Sache dann auch erledigt bis mich vor kurzem ein Brief der Mietwagenfirma erreicht (Sixt), in welchem ich darauf hingewiesen werde das die Zahlung der MwSt noch aussteht.

Mein Fahrzeug ist ein Leasingfahrzeug meines Arbeitgebers, welches mir auch privat zur Verfügung gestellt wird (1% Regelung). Wer ist nun zur Zahlung der MwSt verpflichtet?

Als Rechnungsadresse ist bei der Mietwagenfirma meine private Adresse hinterlegt. Nicht die der Firma..

Wie nun weiter vorgehen?

Vielen Dank
maddin
 
hallo maddin,

habe deine Fall mit einem Versicherungsexperten besprochen. Er rät dir: spreche deine Firma an, den dir ist ein Fehler passiert. Normalerweise hättest du die Firmenadresse angeben müssen. Bei Firmenwagen wird immer nur netto gezahlt. Die Firma holt sich das über die Steuer wieder, die sind ja Vorsteuer abzugsberechtigt.

Ist es auf die Firma zugelassen, ist es eine Firmenfahrzeug und wird so behandelt. Deine 1% Regelung ist nur für dich selber von Steuervorteil und hat nichts mit der Abwicklung im Schadensfall zu tun.

Also fehlerhafte Adressangabe berichtigen und um nachträgliche Bereinigung bitten

LG Teddy
 
Anspruchsteller

Hallo maddin55,

einiges hat Dir ja Teddy schon geschrieben.

Dein Fall ist etwas problematisch. Die Problematik liegt darin zu klären, wer ist hier eigentlich der Anspruchsteller

Das Konstrukt sieht ja folgendermaßen aus:

Die Firma hat bei einer Leasingfirma das Fahrzeug geleast. Deine Firma hat Dir diesen Firmenwagen zur privaten Nutzung im Zuge der 1%-Regelung überlassen.

Also, der eigentliche Eigentümer ist die Leasingfirma, die ihrerseits zu Leasingkonditionen das Fahrzeug Deinem Arbeitgeber überlassen hat.

Eigentlich hättest Du mit der Unfallregulierung überhaupt nichts zu tun gehabt, weil Du, außer Du hattest einen Personenschaden, nicht der Anspruchsteller bist.

Dem zur Folge hätte auch Dein Arbeitgeber den Mietwagen anmieten müssen.

Das sollte also geklärt werden. Sonst bleibst Du auf der MwSt sitzen.

Herzliche Grüße vom Rekobär:)
 
Hallo maddin55,

du hast ja schon einige Tips bekommen!
Hier noch einer von mir,
ruf bei der Leasing Firma an und kläre das dort ab!
In deinem Überlassungsvertrag steht die Firma drin, eigentlich sollt im Handschuhfach oder bei den PKW Unterlagen der Ansprechpartner bei Unfällen geschrieben sein.
Wenn du dein PKW in die Werkstatt zum KD bringst, geht die Rechnung ja eigentlich auch an die Leasing Firma, oder deinen Arbeitgeber!
 
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