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Versicherung will nicht zahlen, weil Körperverletzung mit Waffe

Diabolo

Nutzer
Registriert seit
5 Nov. 2007
Beiträge
10
Hallo allseits,
prima, dass ich dieses Forum gefunden habe. Natürlich hoffe ich, hier ein wenig Unterstützung zu erhalten.

Unser 16-jähriger Sohn wurde dieses Jahr durch den Übermut eines 15-jährigen mit einer vermeintlich ungeladenen Luftdruckpistole aus nächster Nähe ins Auge geschossen. Aufgrund dieser schwersten Augenverletzung (Durchschuß des Augapfels) ist er auf diesem Auge erblindet und zu 30 % schwerbehindert. Das blei- und antimonhaltige Diabolo konnte nicht entfernt weden und liegt noch in der Augenhöhle. Der Vorfall wird als Unfall und voraussichtlich als fahrlässige Körperverletzung hingestellt. Akteneinsicht steht noch aus. Die Luftpistole ist waffenscheinfrei ab 18 Jahren.

Nun steht in den Versicherungsbedingungen der gegnerischen Versicherung, dass Unfälle durch Waffen von der Haftpflicht ausgeschlossen sind und wir befürchten einen sehr langen Kampf um Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Ist hier im Forum jemand, der ähnliches erlebt hat oder mir einen Tipp geben kann, wie wir das Thema Haftung so angehen können, dass wir Erfolg haben werden. Wer hat solch einen Fall schon einmal durchgefochten?

Eine Idee wäre es, die Waffe als SPortgerät zu deklarieren, eine andere die Verletzung der Aufsichtspflicht in dem Mittelpunkt zu stellen.

Wenn der Junge die Waffe unrechtmäßig hatte, ist die dann nicht trotzdem Eigentum der Eltern, auch wenn sie vielleicht nichts davon wußten?

Ich habe den Eindruck, dass man als Betroffener eine Menge selbst in die Hand nehmen muß um vorwärts zu kommen.

Ich freue mich auf Rückmeldungen!

Gruß
Diabolo
 
Hallo Diabolo,

von wem ist denn nun die Waffe? Sollte sie den Eltern des Schädigers gehören, liegst du richtig mit der Aufsichtspflicht. Waffen sind, ich glaube seit 2005, in einem verschlossenen Waffenschrank aufzubewahren.

Auch wenn die Versicherung laut ihren Versicherungsbedingungen nicht zahlen muss wäre zu prüfen, ob die Versicherung nicht doch in Vorleistung gehen muss und diese holt sich dann das Geld von ihrem Versicherungsnehmer wieder.

Lasst euch am besten von einem Anwalt beraten.

Deinem Sohn trotz alledem gute Besserung

Gruß Jens
 
Das wird sich nicht so leicht feststellen lassen. Der Waffenkoffer lag angeblich schon vergangenes Jahr im Kleiderschrank oder Regal des Knaben herum...
Da frage ich mich, welchen Eltern sowas entgeht. Die alleinerziehende Mutter hat das entweder geduldet, die Familienwaffe beim Sohn gelagert oder sie hat es nicht gemerkt. Jedenfalls soll er auch schon im Garten damit rumgeballert haben.

Auch wenn die Versicherung laut ihren Versicherungsbedingungen nicht zahlen muss wäre zu prüfen, ob die Versicherung nicht doch in Vorleistung gehen muss und diese holt sich dann das Geld von ihrem Versicherungsnehmer wieder.
Das haben wir schon vor MOnaten beantragen lassen, aber die Versicherung stellt sich "tot", obwohl sie ihre Entscheidung vom Ergebnis des Strafverfahrens abhängig machte. Dieses ist nun aber meines wissens schon vor 2 Monaten durchgeführt/abgeschlossen worden.

Lasst euch am besten von einem Anwalt beraten.
Wir haben eine Anwältin, aber ich frage mich ob sie so schleppend arbeitet, oder sich in solchen Rechtsfällen immer alles so langsam bewegt, quasi, bis den Geschädigten die Luft ausgeht. Wir wissen überhaupt nichts über den aktuellen Stand der Dinge und kommen uns ständig wie Bittsteller vor. Ist es eigentlich üblich, dass Rechtsanwälte nicht über ihre laufenden Aktivitäten informieren, sondern den Klienten nur ihre Schriftwechsel zur Kenntnis senden? Ich frage ständig bei der Anwältin nach und bekomme weder Antwort auf e-Mailanfragen, noch auf telefonische Anfragen. Ist es nicht so, dass Anwälte ihre Klienten auch "betreuen"? Oder machen sie üblicherweise wirklich nur ihren Juristenjob und sonst nichts.
Nützt es etwas, Versicherungen mit ständigen Nachfragen zu nerven?

Fragen über Fragen!

Danke für die guten Wünsche. Unser Sohn meistert sein Schicksal trotz Verbitterung bewundernswert.

Gruß
Diabolo
 
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