Hallo allseits,
prima, dass ich dieses Forum gefunden habe. Natürlich hoffe ich, hier ein wenig Unterstützung zu erhalten.
Unser 16-jähriger Sohn wurde dieses Jahr durch den Übermut eines 15-jährigen mit einer vermeintlich ungeladenen Luftdruckpistole aus nächster Nähe ins Auge geschossen. Aufgrund dieser schwersten Augenverletzung (Durchschuß des Augapfels) ist er auf diesem Auge erblindet und zu 30 % schwerbehindert. Das blei- und antimonhaltige Diabolo konnte nicht entfernt weden und liegt noch in der Augenhöhle. Der Vorfall wird als Unfall und voraussichtlich als fahrlässige Körperverletzung hingestellt. Akteneinsicht steht noch aus. Die Luftpistole ist waffenscheinfrei ab 18 Jahren.
Nun steht in den Versicherungsbedingungen der gegnerischen Versicherung, dass Unfälle durch Waffen von der Haftpflicht ausgeschlossen sind und wir befürchten einen sehr langen Kampf um Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Ist hier im Forum jemand, der ähnliches erlebt hat oder mir einen Tipp geben kann, wie wir das Thema Haftung so angehen können, dass wir Erfolg haben werden. Wer hat solch einen Fall schon einmal durchgefochten?
Eine Idee wäre es, die Waffe als SPortgerät zu deklarieren, eine andere die Verletzung der Aufsichtspflicht in dem Mittelpunkt zu stellen.
Wenn der Junge die Waffe unrechtmäßig hatte, ist die dann nicht trotzdem Eigentum der Eltern, auch wenn sie vielleicht nichts davon wußten?
Ich habe den Eindruck, dass man als Betroffener eine Menge selbst in die Hand nehmen muß um vorwärts zu kommen.
Ich freue mich auf Rückmeldungen!
Gruß
Diabolo
prima, dass ich dieses Forum gefunden habe. Natürlich hoffe ich, hier ein wenig Unterstützung zu erhalten.
Unser 16-jähriger Sohn wurde dieses Jahr durch den Übermut eines 15-jährigen mit einer vermeintlich ungeladenen Luftdruckpistole aus nächster Nähe ins Auge geschossen. Aufgrund dieser schwersten Augenverletzung (Durchschuß des Augapfels) ist er auf diesem Auge erblindet und zu 30 % schwerbehindert. Das blei- und antimonhaltige Diabolo konnte nicht entfernt weden und liegt noch in der Augenhöhle. Der Vorfall wird als Unfall und voraussichtlich als fahrlässige Körperverletzung hingestellt. Akteneinsicht steht noch aus. Die Luftpistole ist waffenscheinfrei ab 18 Jahren.
Nun steht in den Versicherungsbedingungen der gegnerischen Versicherung, dass Unfälle durch Waffen von der Haftpflicht ausgeschlossen sind und wir befürchten einen sehr langen Kampf um Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Ist hier im Forum jemand, der ähnliches erlebt hat oder mir einen Tipp geben kann, wie wir das Thema Haftung so angehen können, dass wir Erfolg haben werden. Wer hat solch einen Fall schon einmal durchgefochten?
Eine Idee wäre es, die Waffe als SPortgerät zu deklarieren, eine andere die Verletzung der Aufsichtspflicht in dem Mittelpunkt zu stellen.
Wenn der Junge die Waffe unrechtmäßig hatte, ist die dann nicht trotzdem Eigentum der Eltern, auch wenn sie vielleicht nichts davon wußten?
Ich habe den Eindruck, dass man als Betroffener eine Menge selbst in die Hand nehmen muß um vorwärts zu kommen.
Ich freue mich auf Rückmeldungen!
Gruß
Diabolo