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Versicherung will 2. Gutachten nach Aktenlage anfertigen lassen (AUB94)

biggimaus

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
12 Juni 2016
Beiträge
144
Hallo @All ,

ich hatte vor einiger Zeit mein Gutachten das von Herrn Dr.Karnebogen/ Bovenden erstellt wurde anhand der Fachbücher die Dr.Karnebogen verwendet haben will bewertet. Alle Schäden die er aufgezeigt hat , aufgelistet und was sagen die Fachbücher dazu.

Der Gutachter hatte mein Bein mit 3/5 bewertet , darin Berücksichtigt die Beinverkürzung von 3cm sowie die Versteifung USG/OSG mittels Marknagel (40cm) in den gesunden Teil des Schienbeins. Versteifung 28% + verkürzung 10% + sonstige Konstitution 4%

Er hat "vergessen" zu bewerten das Nervenschäden ( peroneus /tibialis/suralis) vorliegen - eine Osteomyelitis aufgrund des Unfalls diagnosteziert ist - das Schienbein auf 13cm nur noch aus Knochenstücken besteht die nicht verwachsen sind(Pseudarthrose) - die Zehen des rechten Fußes kann ich nicht mehr willentlich ansteuern - das der Oberschenkel mehrfragmentär gebrochen war wo auch noch der Marknagel einliegt - die Hüfte eine eingeschränkte Beweglichkeit hat - Muskelminus gesamtes Bein.

In der Adition der Schäden bin ich nach Bewertung aus der Gliedertaxe auf 140% gekommen, sprich 2 facher Beinwert.

Angeführte BGH Urteile werden einfach ignoriert.

Dies "versteht" die Versicherung nicht, das der eigene Gutachter schäden zwar penibel Aufgeführt hat, aber diesen keiner zusätzlichen Bewertung für erachtenswert hielt.
Der Gutachter begründet seine geringe Bewertung noch damit, das ich ja an krüken unter Entlastung des rechten Beins gehen kann.

Nachdem nun unsere Versicherung mein Reply erhalten hat , mit allen Quellenverweisen , meint diese Lapidar oder als Angebot, sie könnten ja ein 2.Gutachten nach Aktenlage erstellen lassen. Dieses von einem Gutachterinstitut angeschlossenen Arzt.

Wobei wir auch selbst 1 vollGutachten haben + eine Stellungsnahme zum Gutachten. Beide übereinstimment 100% Invalidität . Ich habe noch einen Wirbelkörperbruch mit Bandscheibenbeteiligung und das linke Knie.

Wie sehr Ihr das Verhalten der Versicherung ?

LG
Biggimaus
 
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